Beratungsvertrag für
EOR und zugehörige Dienste
Nachname Aktualisiert: 21. März 2025
DIESER BERATUNGSVERTRAG (Das "Zustimmung“) wirksam ist (die „Datum des Inkrafttretens“) ab dem früheren der folgenden Ereignisse: (a) die Unterschrift des „Kunden“ oder die Unterschrift von Foothold America Inc. („Halt machen“) schriftlicher Vorschlag (jeweils ein „Vorschlag“), oder (b) das Datum, an dem ein Kunde (der „Kunden„) wurde auf diese Vereinbarung aufmerksam gemacht (z. B. durch Erhalt eines Angebots) und beginnt, alle „Dienste“ (wie unten definiert) von Foothold anzunehmen. Diese Vereinbarung wird zwischen dem Kunden und Foothold in dessen Namen und zugunsten seiner verbundenen Unternehmen geschlossen. Foothold und der Kunde werden hier einzeln als „Party"Und gemeinsam als"Parties„. Diese Vereinbarung ist Bestandteil jedes von Foothold unterbreiteten Angebots. Im Falle eines direkten Widerspruchs zwischen der Beratungsvereinbarung auf dieser Webseite und den ausdrücklichen schriftlichen Bedingungen eines von beiden Parteien unterzeichneten Dokuments (z. B. eines Angebots oder einer Änderung) gelten die unterzeichneten schriftlichen Bedingungen; vorausgesetzt, dass Abschnitt 10 (Beziehung der Parteien) kann nur durch eine von beiden Parteien unterzeichnete schriftliche Änderung geändert werden, die direkt auf diesen Abschnitt verweist. Alle hier verwendeten, aber nicht definierten Begriffe haben die Bedeutung, die ihnen im Vorschlag zugeschrieben wird.
Die Parteien erklären sich damit einverstanden, dass sie an diese Vereinbarung gebunden sind. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass seine Nutzung der Dienste die Zustimmung zu dieser Vereinbarung darstellt.
Foothold stellt dem Kunden die Dienste gegen die im jeweiligen Angebot aufgeführten Gebühren zur Verfügung; oder, sofern kein unterzeichnetes Angebot vorliegt, zu den von Zeit zu Zeit geltenden Standardtarifen von Foothold; und die Parteien vereinbaren, dass das Vorstehende eine gute und ausreichende Gegenleistung für diesen Vertrag darstellt (und dass der fortgesetzte Erhalt der Dienste durch den Kunden nach einer Änderung dieses Vertrags eine gute und ausreichende Gegenleistung für etwaige Modifikationen dieses Vertrags darstellt).
1. Services. Die Dienste („Services„), die Foothold im Rahmen dieser Vereinbarung erbringt, umfassen die im Angebot beschriebenen Leistungen sowie die Beratungsleistungen, die von Foothold-Mitarbeitern erbracht werden, die Foothold dem Kunden zuweist (jeweils ein „Zugewiesenes Personal“) im Zusammenhang mit einer von den Parteien schriftlich vereinbarten Leistungsbeschreibung (jeweils ein „Leistungsbeschreibung„). Die Begriffe „zugewiesenes Personal“ und „Leistungsbeschreibung“ werden im Angebot näher erläutert. Alle vom Kunden angeforderten zusätzlichen Dienstleistungen werden, sofern von den Parteien vereinbart, in einer schriftlichen Ergänzung des Angebots oder der geltenden Leistungsbeschreibung dokumentiert (die von beiden Parteien unterzeichnet werden muss, um wirksam zu sein).
2. Pflichten des Kunden.
a. Der Kunde wird alle geltenden Gesetze, Regeln und Vorschriften bezüglich seiner Geschäftstätigkeit und der Behandlung jedes zugewiesenen Personals durch den Kunden einhalten. Darüber hinaus wird der Kunde alle Richtlinien und sonstigen Anforderungen von Foothold einhalten, die Foothold dem Kunden im Voraus und schriftlich zur Verfügung stellt.
b. Der Kunde zahlt alle Gebühren, Plangebühren und sonstigen fälligen Beträge nach Erhalt der Rechnung von Foothold. Der von Foothold in Rechnung gestellte Betrag kann im Laufe der Zeit aufgrund von Änderungen der Plangebühren und anderer Faktoren schwanken, einschließlich etwaiger von Ihrer Bank erhobener Zwischenbankgebühren, für die Sie verantwortlich sind. Foothold stellt Ihnen keine Plangebühren in Rechnung, die auf an zugewiesene Mitarbeiter gezahlten Beträgen basieren, sofern keine Kosten zugrunde liegen (z. B. wenn die zugewiesenen Mitarbeiter nicht am 401K-Plan teilnehmen). Für jeden Betrag, der nicht innerhalb von fünf (5) US-Werktagen nach Rechnungsdatum bezahlt wird, zahlt der Kunde Foothold eine Verzugsgebühr (die „Verzugsgebühr“) in Höhe des ausstehenden Betrags multipliziert mit dem niedrigeren der folgenden Beträge: (a) 1.5 % pro Monat; und (b) dem gesetzlich zulässigen Höchstbetrag pro Monat; zuzüglich aller Foothold entstehenden Kosten für die Einziehung des ausstehenden Betrags (einschließlich Anwaltskosten). Die Verspätungsgebühr wird ab dem Tag nach dem ursprünglichen Fälligkeitsdatum des jeweiligen Verspätungsbetrags erhoben, bis der Verspätungsbetrag vollständig bezahlt ist.
c. Wenn die Dienste oder diese Vereinbarung vom Kunden (aus irgendeinem Grund) gekündigt werden, erstattet der Kunde Foothold unverzüglich alle zuvor autorisierten Gebühren, Plangebühren und sonstigen Beträge bis zum Kündigungsdatum sowie alle Beträge, die bei oder nach einer solchen Kündigung anfallen (z. B. Kündigungsgebühren, COBRA-Plangebühren).
d. Ein Rechnungsfehler stellt keinen Verstoß gegen die Vereinbarung dar. Der Kunde verpflichtet sich, Foothold innerhalb von zehn (10) Werktagen nach Erhalt der Rechnung schriftlich über etwaige Rechnungsfehler zu informieren. Wenn der Kunde einen Betrag auf Footholds Rechnung nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen schriftlich bestreitet, gilt der Anspruch des Kunden als aufgehoben. Wenn der Kunde einen Rechnungsbetrag schriftlich bestreitet, treffen sich die Parteien umgehend (persönlich oder virtuell), um das Problem offenzulegen, und bemühen sich nach Treu und Glauben, einen solchen Streit beizulegen. Angesichts der Art der Dienstleistungen verpflichtet sich der Kunde, keinen strittigen Betrag einzubehalten, und wenn der Kunde dies tut, wäre eine solche Einbehaltung ein wesentlicher Verstoß gegen diese Vereinbarung, der Foothold das Recht einräumen würde, seine Dienstleistungen sofort auszusetzen und/oder diese Vereinbarung zu kündigen.
3. Versicherung.
a. Foothold unterhält die folgenden Versicherungspolicen, die die Mitarbeiter von Foothold (einschließlich zugewiesenem Personal) abdecken und auf Anfrage des Kunden eingesehen werden können:
i. Allgemeine Haftung;
ii. Arbeitslosigkeit (gesetzlich); und
iii. Arbeitnehmerentschädigung (gesetzlich).
b. Foothold unterhält eine Haftpflichtversicherung für Beschäftigungspraktiken (EPLI), die den Kunden im Falle einer Klage eines Foothold-Mitarbeiters, der Foothold und den Kunden namentlich nennt, abdeckt. Diese Police kann auf Anfrage des Kunden eingesehen werden.
c. Foothold unterhält die folgenden zusätzlichen Versicherungspolicen, die dem Kunden auf Anfrage zur Einsicht zur Verfügung stehen:
i. Cybersicherheit;
ii. Fehler und Auslassungen; und
iii. Direktoren und leitende Angestellte.
4. Eigentum an den Arbeitsprodukten des zugewiesenen Personals.
Alle Leistungen, Ideen, Konzepte, Werke, Informationen, Daten, Computerprogramme und andere Materialien, die von dem dem Kunden zugewiesenen Personal entwickelt wurden, entweder allein oder gemeinsam mit anderen, und die sich aus den von diesem zugewiesenen Personal erbrachten Dienstleistungen ergeben oder sich auf diese beziehen (zusammengefasst die „Entwicklungen“) und alle Marken, Geschäftsgeheimnisse, Urheberrechte, Patente, Gewohnheitsrechte, Titel oder Slogans oder sonstige Eigentumsrechte („Eigentumsrechte“) an solchen Entwicklungen sind das alleinige Eigentum des Kunden. Foothold überträgt hiermit dem Kunden alle Rechte und Anteile von Foothold an solchen Entwicklungen und/oder Eigentumsrechten und wird das dem Kunden zugewiesene Personal auffordern, alle damit in Zusammenhang stehenden Dokumente zu unterzeichnen, die der Kunde in angemessener Weise anfordern kann; vorausgesetzt dass sämtliche urheberrechtlich geschützten Aspekte der Entwicklungen im größtmöglichen, nach geltendem Recht zulässigen Umfang als „Auftragsarbeiten“ gelten.
5. Laufzeit und Kündigung des Vertrags und der Leistungsbeschreibungen.
a. Vertragslaufzeit. Diese Vereinbarung beginnt mit dem Datum des Inkrafttretens und ist gültig bis zum früheren der folgenden Zeitpunkte: (a) Kündigung durch eine der Parteien wie hierin vorgesehen oder (b) dem Datum, an dem das letzte dem Kunden zugewiesene Personal die Bereitstellung von Diensten für den Kunden einstellt (z. B. wenn es kündigt, der Kunde die Leistungsbeschreibung kündigt); vorausgesetzt dass die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung der COBRA-Plangebühren auch nach Ablauf oder Kündigung für die Dauer bestehen bleibt, in der ein Mitarbeiter von Foothold (der dem Kunden zugewiesen war) sich für die Fortsetzung des Versicherungsschutzes gemäß COBRA (Consolidated Omnibus Budget Reconciliation Act) entscheidet.
b. Service Beschreibung Laufzeit. Jede Servicebeschreibung gilt ab dem Datum ihrer Unterzeichnung durch beide Parteien bis zu ihrer Kündigung durch eine der Parteien gemäß den hierin enthaltenen Bestimmungen.
c. Kündigung aus Bequemlichkeit.
i. Vereinbarung. Jede Vertragspartei kann diese Vereinbarung in ihrer Gesamtheit durch schriftliche Mitteilung an die andere Vertragspartei mit einer Frist von dreißig (30) Tagen kündigen.
ii. Servicebeschreibung. Jede Servicebeschreibung kann von jeder Partei aus praktischen Gründen mit einer Kündigungsfrist von zehn (10) Tagen schriftlich gekündigt werden.
iii. Aussetzung der Dienste. Ungeachtet anderslautender Bestimmungen in dieser Vereinbarung
- Für den Fall, dass dem Kunden zugewiesenes Personal kündigt, stirbt, arbeitsunfähig wird oder von Foothold gekündigt wird, gelten die von diesem zugewiesenen Personal erbrachten Dienstleistungen als sofort ausgesetzt; vorausgesetzt dass eine solche Aussetzung keine Reduzierung anderer im Rahmen dieser Vereinbarung geschuldeter Beträge zur Folge hat.
- Der Kunde kann von Foothold jederzeit und aus jedem rechtmäßigen Grund verlangen, dem Kunden zugewiesenes Personal von seinem Konto zu entfernen. In diesem Fall haftet der Kunde für die gemäß diesem Vertrag geschuldeten Gebühren, Plangebühren oder sonstigen Beträge (z. B. für COBRA, Gehalt, aufgelaufenen Urlaub und sonstige Vergütungen), die Foothold seinem Mitarbeiter gemäß dem genehmigten Angebotsschreiben und den geltenden Gesetzen zu zahlen verpflichtet ist (als ob das zugewiesene Personal am nächsten Werktag nach einer solchen Suspendierung entlassen worden wäre).
- Im Falle einer Aussetzung oder Entfernung gemäß dieser Abschnitt 5.c.iii: (A) Foothold kann dem Kunden die Zuweisung eines anderen Foothold-Mitarbeiters (als zugewiesenes Personal) vorschlagen. Der Kunde wird diese Zuweisung nach Treu und Glauben prüfen, ist jedoch nicht verpflichtet, als Ersatz zugewiesenes Personal zu akzeptieren. (B) Wenn der Kunde innerhalb von dreißig (30) Tagen nach der Aussetzung kein zugewiesenes Ersatzpersonal akzeptiert hat, gilt die entsprechende Servicebeschreibung mit Ablauf des 30. Tages als von den Parteien aus praktischen Gründen gekündigt.
d. Kündigung aus wichtigem Grund.
i. Wenn eine Partei: (1) eine wesentliche Verletzung einer Servicebeschreibung oder dieser Vereinbarung begeht, je nachdem, was zutrifft; (2) einem freiwilligen oder unfreiwilligen Insolvenzverfahren gemäß einem anwendbaren Konkurs- oder anderen Insolvenzgesetz unterliegt; (iii) eine Abtretung zugunsten aller oder im Wesentlichen aller ihrer Gläubiger plant (oder eine solche eingeht); (iv) den Betrieb einstellt (jeweils ein „Ereignis des Verzugs„). Darüber hinaus gilt es als Zahlungsverzug, wenn der Kunde: (x) Gebühren, Plangebühren oder andere hierunter fällige Beträge nicht rechtzeitig zahlt oder (y) sich nach schriftlicher Aufforderung weigert, Foothold ausreichende Zusicherungen zu geben, dass der Kunde in der Lage ist, alle Gebühren, Plangebühren oder andere hierunter fällige Beträge rechtzeitig zu zahlen. Wenn ein Zahlungsverzug vorliegt, kann die nicht säumige Partei die säumige Partei schriftlich benachrichtigen (gemäß Abschnitt 11.g (Hinweise) unten, jeweils ein „Zahlungsverzug„). In jeder Zahlungsaufforderung müssen die mutmaßlichen Verstöße detailliert aufgeführt werden.
ii. Heilungsfristen. Wenn der Zahlungsverzug geheilt werden kann, hat die säumige Partei ab Erhalt einer Zahlungsverzugsmitteilung dreißig (30) Tage Zeit, um alle in der Zahlungsverzugsmitteilung genannten Verstöße zu heilen. Wenn ein solcher Zahlungsverzug nicht geheilt werden kann, gibt es keine Heilungsfrist. Ungeachtet des Vorstehenden beträgt die Heilungsfrist für die Nichtzahlung eines hierunter geschuldeten Betrags (ob umstritten oder nicht) durch den Kunden (z. B. Gebühren, Plangebühren) in allen Fällen zehn (10) Werktage; und Foothold kann nach Zustellung der Zahlungsverzugsmitteilung alle Dienste aussetzen, bis der Kunde alle überfälligen Beträge bezahlt hat.
iii. Kündigung. Wenn ein Vertragsverstoß nicht rechtzeitig behoben wird (oder nicht behoben werden kann), kann die nicht säumige Partei nach schriftlicher Mitteilung an die säumige Partei mit einer Frist von mindestens dreißig (30) Tagen: (1) wenn der nicht behobene Verstoß gegen eine Bestimmung dieser Vereinbarung vorliegt, nach Wahl der nicht säumigen Partei: (x) diese Vereinbarung und alle hierin enthaltenen Servicebeschreibungen kündigen oder (y) nur die betroffenen Servicebeschreibung(en) kündigen; oder (2) wenn der nicht behobene Verstoß gegen eine Bestimmung einer Servicebeschreibung vorliegt, nur die betroffene Servicebeschreibung kündigen. Zur Klarstellung: Wenn diese Vereinbarung gekündigt wird, werden auch alle Servicebeschreibungen gekündigt.
e. Auswirkungen der Kündigung. Nach Ablauf oder Kündigung jeder Servicebeschreibung und dieser Vereinbarung: (i) werden die Parteien zusammenarbeiten, um die Services umgehend einzustellen, (ii) wird Foothold: (1) eine Schätzung aller verbleibenden vom Kunden geschuldeten Beträge vornehmen, alle Einzahlungen anpassen, um laufende Plangebühren usw. zu berücksichtigen, und (3) dem Kunden entweder alle fälligen Mehrbeträge in Rechnung stellen (einschließlich der Beträge, die zur Erhöhung unterfinanzierter Einzahlungen erforderlich sind) oder dem Kunden alle Mehrbeträge erstatten, nachdem alle aktuellen Gebühren, Plangebühren und sonstigen Beträge abgezogen wurden. Normalerweise behält Foothold 3,000 USD pro zugewiesenem Mitarbeiter für Posten wie Spesenabrechnungen nach der Kündigung, Anbietergebühren, COBRA-Gebühren von 100 USD pro Eingeschriebenem (Mitarbeiter plus Angehörige) pro Monat ein, solange der ehemalige Foothold-Mitarbeiter diese Wahl fortsetzt; kann diesen Betrag jedoch je nach den spezifischen Fakten und Umständen anpassen. Beispielsweise ist der Kunde nach Ablauf oder Beendigung einer Servicebeschreibung verpflichtet, weiterhin alle anfallenden Plangebühren und andere hierunter fällige Beträge (z. B. für COBRA, Gehalt, aufgelaufenen Urlaub und andere Vergütungen) zu zahlen, die Foothold seinem Mitarbeiter gemäß dem genehmigten Angebotsschreiben und geltendem Recht zu zahlen hat (als ob zugewiesenes Personal am nächsten Werktag nach Ablauf oder Beendigung der geltenden Servicebeschreibung entlassen würde); unabhängig davon, ob Foothold sich entscheidet, diesen Mitarbeiter zu entlassen oder nicht. Wenn der Kunde im Rahmen eines solchen Übergangs zusätzliche Services anfordert und/oder benötigt, werden diese Services in einer Änderung dokumentiert und zu den dann aktuellen Tarifen von Foothold bereitgestellt, sofern die Parteien nichts anderes schriftlich vereinbart haben.
6. Vertraulichkeit.
a. Definition. Jede Partei (die „Die erhaltende Seite“), erklärt sich damit einverstanden, dass alle vertraulichen, nicht öffentlichen Informationen, die die Partei, ihre verbundenen Unternehmen und ihre Mitarbeiter, Vertreter und Auftragnehmer oder die ihrer verbundenen Unternehmen (zusammen „Personl“) in Bezug auf die andere Partei, ihre Kunden oder ihre Lieferanten im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung, unabhängig von der Art und Weise oder dem Medium, in dem sie der empfangenden Partei, ihren verbundenen Unternehmen und ihrem Personal bereitgestellt oder auf andere Weise von diesen erhalten werden, gelten als vertrauliche Informationen der offenlegenden Partei; vorausgesetzt solche Informationen wurden unter Umständen offengelegt, unter denen die empfangende Person vernünftigerweise hätte wissen müssen, dass diese Informationen vertraulich waren (zusammengefasst „Vertrauliche Informationen„). Ungeachtet des Vorstehenden: (a) Foothold und sein Personal (einschließlich zugewiesenem Personal) gelten nicht als Personal des Kunden, (b) der Kunde erkennt an, dass die vertraulichen Informationen von Foothold (unabhängig von den Umständen, unter denen sie offengelegt wurden) diese Vereinbarung, jeden Foothold-Vorschlag (unabhängig davon, ob er unterzeichnet wurde), die Einzelheiten darüber, wie Foothold (aber nicht sein zugewiesenes Personal) seine Dienste erbringt, und alle Geschäftspläne, Marketingpläne, Marketingmaterialien, Strategien, Prognosen, Analysen, Finanzinformationen, Kunden- und Lieferantenlisten, Mitarbeiterinformationen (einschließlich zugewiesenem Personal) und Informationen bezüglich der Software und anderen Informationstechnologiesysteme von Foothold und seinen Lieferanten umfassen; und (c) Foothold erkennt an, dass die vertraulichen Informationen des Kunden (unabhängig von den Umständen, unter denen sie offengelegt wurden) alle Geschäftspläne, Pläne für Produkt- oder Serviceangebote, Entwicklungen, Marketingpläne, Marketingmaterialien, Strategien, Prognosen, Analysen, Finanzinformationen, Kunden- und Lieferantenlisten, Mitarbeiterinformationen des Kunden und Informationen bezüglich der Software und anderer Informationstechnologiesysteme des Kunden und seiner Lieferanten umfassen.
b. Vorgeschlagenes Geschäft. Dieser Abschnitt 6 (Vertraulichkeit) gilt auch für sämtliche zwischen den Parteien ausgetauschten Informationen bezüglich geplanter Geschäfte, unabhängig davon, ob die Parteien bezüglich dieser geplanten Geschäfte ein Angebot oder einen anderen Vertrag abschließen.
c. Personenbezogene Daten. „Personenbezogene Daten“ (der Begriff wird unten definiert) sind eine Untergruppe vertraulicher Informationen. Wenn Informationen sowohl personenbezogene Daten als auch vertrauliche Informationen sind, müssen die Parteien die hierin für beide geltenden Anforderungen erfüllen, und wenn sie im Widerspruch stehen, gilt die restriktivere der beiden Anforderungen. Wenn eine der Parteien Kenntnis von einem unzulässigen Zugriff auf und/oder einer unzulässigen Offenlegung der personenbezogenen Daten der anderen Partei (z. B. ihres Personals, ihrer Kunden usw.) erhält, muss sie die andere Partei unverzüglich über einen solchen Zugriff und/oder eine solche Offenlegung informieren.
d. Ausnahmen. Mit Ausnahme von personenbezogenen Daten gelten Informationen nicht als vertrauliche Informationen, wenn die Informationen: (a) ohne Verschulden der empfangenden Partei der Öffentlichkeit zugänglich werden (von der vorstehenden Ausnahme ausgenommen sind jedoch Informationen, die aufgrund einer Daten- oder Sicherheitsverletzung der empfangenden Partei oder der Systeme ihrer Mitarbeiter offengelegt wurden); (b) der empfangenden Partei rechtmäßig durch einen Dritten offengelegt werden, der nach Wissen der empfangenden Partei in Bezug auf diese Informationen keiner (direkten oder indirekten) Vertraulichkeitsverpflichtung gegenüber der offenlegenden Partei unterliegt; (c) sich zum Zeitpunkt der Offenlegung oder danach rechtmäßig im Besitz der empfangenden Partei befinden (ohne eine Vertraulichkeitsverpflichtung gegenüber der offenlegenden Partei); oder (d) der empfangenden Partei bereits zuvor bekannt waren oder von ihr unabhängig von den vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei entwickelt wurden.
e. Rechtliche Anforderungen. Für den Fall, dass die empfangende Partei aufgrund eines gültigen Gerichtsbeschlusses oder einer anderen rechtlichen Anforderung vertrauliche Informationen der anderen Partei offenlegen muss oder die empfangende Partei dies im Rahmen eines Streits zwischen den Parteien tun möchte, muss die empfangende Partei (es sei denn, der Rechtsberater der betreffenden Partei ist der Ansicht, dass dies gemäß geltendem Recht verboten ist): (a) die offenlegende Partei umgehend über die geplante Offenlegung informieren und (b) der offenlegenden Partei angemessene Unterstützung leisten und ihr die Möglichkeit geben, die Veröffentlichung der vertraulichen Informationen anzufechten und/oder eine vertrauliche Behandlung und/oder sonstigen Schutz der vertraulichen Informationen zu erwirken, und zwar auf ausschließliche Kosten der offenlegenden Partei.
f. Verpflichtungen. Jede Partei behandelt die vertraulichen Informationen der anderen Partei vertraulich und gibt sie nicht weiter (sofern hierin nicht anders gestattet). Jede Partei: (a) verwendet die vertraulichen Informationen nur zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen und/oder Ausübung ihrer Rechte gemäß dieser Vereinbarung und wie hierin anderweitig gestattet; (b) beschränkt die Weitergabe der vertraulichen Informationen auf ihr Personal, das die vertraulichen Informationen im Zusammenhang mit der Erfüllung ihrer Verpflichtungen und/oder Ausübung ihrer Rechte gemäß dieser Vereinbarung kennen muss; (c) weist diese Vertreter auf die Verpflichtung hin, die vertraulichen Informationen nicht preiszugeben; (d) kopiert die vertraulichen Informationen nur, soweit dies erforderlich ist; und (e) wendet die gleiche Sorgfalt an und verlangt von ihrem Personal die gleiche Sorgfalt, die sie im Umgang mit ihren eigenen vertraulichen Informationen an den Tag legt, wobei diese Sorgfalt in keinem Fall geringer sein darf als angemessene Sorgfalt.
7. Schutz personenbezogener Daten.
a. Definitionen.
i. „Geschäftszweck„(i) hat die Bedeutung, die dem Begriff „Geschäftszweck“ im CCPA zugeschrieben wird, oder (ii) hat die Bedeutung, die diesem Begriff oder einem ähnlichen Begriff in einer Datenschutzgesetzgebung zugeschrieben wird, je nachdem, was zutrifft. Im Falle widersprüchlicher Definitionen in Datenschutzgesetzen gilt die Definition, die personenbezogene Daten am besten schützt.
ii. "Datenschutzgesetzgebung„“ bezeichnet alle jeweils geltenden Gesetze und Vorschriften in Bezug auf Datenschutz, Vertraulichkeit, Sicherheit, Schutz und Verarbeitung personenbezogener Daten in allen jeweils geltenden Rechtsräumen, einschließlich: (i) des California Consumer Privacy Act von 2018, Cal. Civ. Code § 1798.100 et seq. („CCPA“), (ii) des Fair and Accurate Credit Transaction Act, (iii) des Health and Insurance Portability and Accountability Act von 1996 (42 USC §1320d, „HIPPA“), (iv) die Zahlungskartenindustrie („PCI„) Datensicherheitsstandard („DSS“), (v) das CCPA und (vi) die EU-Datenschutz-Grundverordnung 2016/679 („DSGVO“) und die Gesetze der EU-Mitgliedstaaten zur Ergänzung der DSGVO; die EU-Richtlinie 2002/58/EG („e-Privacy-Richtlinie“) und die Gesetze der EU-Mitgliedstaaten zur Umsetzung der ePrivacy-Richtlinie.
iii. "Personenbezogene Daten„“ bezeichnet alle Informationen in Bezug auf eine identifizierte oder identifizierbare Person, die eine bestimmte Person oder einen bestimmten Haushalt identifizieren, sich auf diese beziehen, diese beschreiben, mit dieser in Verbindung gebracht werden können oder vernünftigerweise direkt oder indirekt mit dieser in Verbindung gebracht werden könnten, einschließlich solcher Informationen, die (i) jederzeit von einer Partei im Vorgriff auf, im Zusammenhang mit oder beiläufig zur Erfüllung der Verpflichtungen einer Partei oder der Ausübung ihrer Rechte gemäß dieser Vereinbarung eingesehen, abgerufen und/oder verarbeitet werden können oder (ii) von einer Partei aus solchen Informationen abgeleitet werden können. Personenbezogene Daten umfassen alle Informationen, die jetzt oder zukünftig gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen geschützt sind, einschließlich „geschützter Gesundheitsinformationen“ gemäß der Definition des HIPPA, „Karteninhaberinformationen“ gemäß der Definition des PCI DSS, „persönlicher Informationen“ gemäß der Definition des CCPA und dieses Begriffs oder eines ähnlichen Begriffs in allen ähnlichen Datenschutzgesetzen und „persönlicher Daten“ gemäß der Definition dieses Begriffs in der DSGVO. Die personenbezogenen Daten von Foothold umfassen alle Daten der Mitarbeiter von Foothold (einschließlich zugewiesenem Personal), Kunden und seines/deren Personals. Ebenso umfassen die personenbezogenen Daten des Kunden sämtliche Daten seiner Mitarbeiter, Kunden und seines Personals.
iv. "Prozess" oder "In Bearbeitung„“ bezeichnet jeden Vorgang oder jede Vorgangsreihe, die mit personenbezogenen Daten durchgeführt werden, unabhängig davon, ob diese automatisch erfolgen oder nicht, einschließlich Erhebung, Aufzeichnung, Organisation, Verwendung, Übertragung, Offenlegung, Speicherung, Manipulation, Kombination und Löschung personenbezogener Daten.
v. "Verkaufen„(i) hat die Bedeutung, die dem Begriff „Verkaufen“ im CCPA zugeschrieben wird, oder (ii) hat die Bedeutung, die diesem Begriff oder einem ähnlichen Begriff in einer Datenschutzgesetzgebung zugeschrieben wird, je nachdem, was zutrifft. Im Falle widersprüchlicher Definitionen in Datenschutzgesetzen gilt die Definition, die personenbezogene Daten am besten schützt.
vi. "Dienstanbieter„(i) hat die Bedeutung, die dem Begriff „Dienstanbieter“ im CCPA zugeschrieben wird, oder (ii) hat die Bedeutung, die diesem Begriff oder einem ähnlichen Begriff in einer Datenschutzgesetzgebung zugeschrieben wird, je nachdem, was zutrifft. Im Falle widersprüchlicher Definitionen in Datenschutzgesetzen gilt die Definition, die personenbezogene Daten am besten schützt.
b. Einschränkungen im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Ohne Einschränkung ihrer hierin genannten Verpflichtungen wird jede Partei:
i. die personenbezogenen Daten der anderen Vertragspartei streng in Übereinstimmung mit den Bedingungen dieser Vereinbarung und den geltenden Gesetzen und ausschließlich zum Zweck der Erfüllung ihrer Verpflichtungen und Ausübung ihrer Rechte im Rahmen dieser Vereinbarung zu erfassen, zu speichern, zu protokollieren, zu archivieren, zu verwenden, zu verarbeiten und anderweitig aufzubewahren;
ii. die personenbezogenen Daten der anderen Partei weder verkaufen noch auf sonstige Weise zu Geld machen, und die andere Partei wird die personenbezogenen Daten der anderen Partei nicht außerhalb der direkten Geschäftsbeziehung zwischen dem Kunden und Foothold aufbewahren, verwenden oder offenlegen;
iii. die personenbezogenen Daten der anderen Partei nicht länger aufbewahren, verwenden oder offenlegen, als dies für die Erfüllung der Verpflichtungen und die Ausübung der Rechte der anderen Partei aus der Vereinbarung (einschließlich des spezifischen Zwecks der Erbringung der Dienste im Falle von Foothold) erforderlich ist;
iv. jederzeit alle geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen gegen die unbefugte oder unrechtmäßige Verarbeitung der personenbezogenen Daten der anderen Partei sowie gegen den unbeabsichtigten Verlust, die unbeabsichtigte Zerstörung oder Beschädigung der personenbezogenen Daten der anderen Partei ergreifen. Diese Maßnahmen müssen ein Sicherheitsniveau gewährleisten, das dem Schaden angemessen ist, der durch die unbefugte oder unrechtmäßige Verarbeitung der personenbezogenen Daten der anderen Partei oder den Verlust, die unbeabsichtigte Zerstörung oder Beschädigung der personenbezogenen Daten der anderen Partei entstehen kann, sowie der Art der personenbezogenen Daten der anderen Partei.
v. sein Personal im Umgang mit personenbezogenen Daten schulen zu lassen;
vi. die andere Vertragspartei unverzüglich schriftlich zu informieren und mit dieser Vertragspartei (auf deren Kosten) zusammenzuarbeiten, wenn eine Person im Zusammenhang mit den personenbezogenen Daten dieser Vertragspartei Folgendes anfordert: (i) Zugriff auf die personenbezogenen Daten dieser Person, (ii) Informationen über die Kategorien von Quellen, aus denen die personenbezogenen Daten dieser Person erhoben wurden, oder (iii) Informationen über die Kategorien oder spezifischen Teile der personenbezogenen Daten dieser Person, unter anderem durch Bereitstellung der angeforderten Informationen in einem portablen und, soweit technisch machbar, leicht nutzbaren Format, das es der Person ermöglicht, die Informationen ungehindert an eine andere Stelle zu übermitteln;
vii. auf Anfrage der anderen Partei in Bezug auf die personenbezogenen Daten dieser Partei sämtliche Originale und Kopien der personenbezogenen Daten einer bestimmten Person unverzüglich zurückgeben oder vernichten und elektronische Kopien aus ihren Aufzeichnungen aus ihren Systemen entfernen. Für den Fall, dass eine Partei die personenbezogenen Daten der Person aus gemäß CCPA oder anderen ähnlichen Datenschutzgesetzen zulässigen Gründen nicht löschen kann, wird die andere Partei: (A) die anfragende Partei unverzüglich über den Grund für ihre Nichtbefolgung des Löschungsantrags informieren; (B) die Privatsphäre, Vertraulichkeit und Sicherheit dieser personenbezogenen Daten gewährleisten und (C) diese personenbezogenen Daten unverzüglich löschen, nachdem der Grund für die Nichtbefolgung durch diese Partei nicht mehr besteht;
viii. Jede Partei erkennt an, dass die personenbezogenen Daten der anderen Partei, die ihr im Rahmen oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung offengelegt oder anderweitig zur Verfügung gestellt werden, dieser Partei zu einem geschäftlichen Zweck zur Verfügung gestellt werden, und keine der Parteien stimmt dem Verkauf personenbezogener Daten an die andere Partei im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung zu (oder verkauft diese); und
ix. Durch die Zustimmung zu dieser Vereinbarung bestätigt jede Partei der anderen Partei schriftlich, dass sie die in diesem Abschnitt dargelegten Anforderungen und Einschränkungen versteht und einhalten wird.
c. DienstanbieterFoothold fungiert in Bezug auf die vom Kunden erhaltenen personenbezogenen Daten ausschließlich als Dienstleister.
d. Vorfallbenachrichtigung. Nach Bekanntwerden eines Vorfalls, an dem die Systeme oder das Personal einer Partei beteiligt sind (die „Betroffene Partei“), die zu einer unbefugten Offenlegung, Nutzung oder einem unbefugten Zugriff auf die Daten der anderen Partei (die „Betroffene Partei„) Vertrauliche Informationen (z. B. geschäftliche oder personenbezogene Daten) wird die betroffene Partei unverzüglich und kostenlos für die betroffene Partei (i) die betroffene Partei gemäß den Bedingungen dieser Vereinbarung über den Vorfall informieren, (ii) die von der betroffenen Partei angeforderten Informationen im Zusammenhang mit dem Vorfall bereitstellen und Unterstützung leisten, damit die betroffene Partei ihre Mitarbeiter, Kunden oder andere betroffene Personen über den Verstoß informieren kann, (iii) Informationen an Strafverfolgungsbehörden und Aufsichtsbehörden weitergeben und uneingeschränkt mit ihnen zusammenarbeiten und (iv) alle wirtschaftlich angemessenen Schritte unternehmen, die erforderlich sind, um die Auswirkungen des Vorfalls zu mildern.
8. Haftungsfreistellung.
Soweit gesetzlich zulässig, verpflichtet sich der Kunde, Foothold, seine Tochtergesellschaften und alle ihre Direktoren, leitenden Angestellten und Mitarbeiter (z. B. Mitarbeiter und Vertreter, jeweils ein „Foothold-Entschädigungsempfänger„) schadlos gegen jegliche Schäden, Verluste, Kosten, Aufwendungen (einschließlich Anwaltsgebühren, Kosten und Aufwendungen) und andere Verbindlichkeiten (zusammen „Freigestellte Verbindlichkeiten“), die jedem Foothold-Entschädigungsempfänger aus Ansprüchen, Forderungen, Klagen oder Klagegründen entstehen (zusammengefasst „Schadenregulierung“), die im Zusammenhang mit den Services entstehen, insoweit die freigestellten Verbindlichkeiten und Ansprüche ganz oder teilweise das Ergebnis folgender Punkte sind oder sein sollen: (a) Verstoß des Kunden oder seiner Mitarbeiter gegen diesen Vertrag; (b) Geschäftsbetrieb des Kunden; (c) Nutzung der Services durch den Kunden; (d) sämtliche Ansprüche, die von Foothold-Mitarbeitern (einschließlich zugewiesenem Personal) gegenüber jedem Foothold-Freistellungsberechtigten aufgrund von Handlungen oder Unterlassungen des Kunden geltend gemacht werden; (e) sämtliche Ansprüche im Zusammenhang mit Handlungen oder Unterlassungen zugewiesenen Personals bei der Erfüllung ihrer Aufgaben im Rahmen der Servicebeschreibung oder auf Anweisung des Kunden; (f) jegliche „Steuerpflichten des Kunden“ (wie unten definiert) oder (g) Fahrlässigkeit oder Fehlverhalten des Kunden oder seiner Mitarbeiter.
Wenn der Kunde Ansprüche gegen Foothold hat, muss er Foothold unverzüglich schriftlich davon in Kenntnis setzen. Der Kunde ist nicht verpflichtet, einen Foothold-Entschädigungsberechtigten von einer Haftung freizustellen oder schadlos zu halten, sofern ein zuständiges Gericht feststellt, dass diese Haftung verursacht wurde durch: (x) einen Verstoß von Foothold gegen diese Vereinbarung oder (y) grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Fehlverhalten eines Foothold-Entschädigungsberechtigten.
Die oben genannten Verpflichtungen des Kunden zur (x) Verteidigung und (y) Schadloshaltung und Freistellung der Foothold-Entschädigungsberechtigten sind unabhängig voneinander und von den anderen Verpflichtungen der Parteien in dieser Vereinbarung. Jeder Foothold-Entschädigungsberechtigte hat das Recht, sich selbst zu verteidigen.
9. Haftungsbeschränkung. Soweit gesetzlich zulässig und mit Ausnahme der Verpflichtungen des Kunden gemäß Abschnitt 8 (Freistellung):
a. Beschränkung der Schadensarten. KEINE PARTEI UND KEINE VERBUNDENEN UNTERNEHMEN DER PARTEI (NOCH DIE PARTEI UND IHRE DIREKTOREN, FÜHRUNGSKRÄFTE ODER MITARBEITER) SIND FÜR JEGLICHE SPEZIELLE, ZUFÄLLIGE, FOLGE-, INDIREKTE, EXEMPLARISCHE ODER STRAFSCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH DATENVERLUST, ENTGANGENE GEWINNE UND SCHÄDEN DURCH GESCHÄFTSUNTERBRECHUNG) VERANTWORTLICH, DIE IM ZUSAMMENHANG MIT DIESER VEREINBARUNG ODER DER ERFÜLLUNG, AUSLASSUNG DER ERFÜLLUNG ODER KÜNDIGUNG DIESER VEREINBARUNG ENTSTEHEN, UNGEACHTET DER ART DES ANSPRUCHS (Z. B. VERTRAGSBRUCH, FAHRLÄSSIGKEIT ODER ANDERES), SELBST WENN DIE PARTEI AUF DIE MÖGLICHKEIT DERARTIGER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE..
b. Haftungsobergrenze und Anspruchsbeschränkung. In keinem Fall darf die maximale, kumulative und Gesamthaftung von Foothold, seinen verbundenen Unternehmen und seinen/ihren Direktoren, leitenden Angestellten und Mitarbeitern im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung den niedrigeren Betrag von: (i) allen Gebühren (aber nicht Plangebühren), die vom Kunden an Foothold während des Zeitraums von zwölf (12) Monaten unmittelbar vor der Handlung oder Unterlassung gezahlt wurden, die zu einer solchen Haftung geführt hat, und (ii) fünfundzwanzigtausend Dollar (25,000 $) übersteigen. Darüber hinaus darf der Kunde keine Ansprüche, Forderungen, Klagen oder Klagegründe gegen Foothold, seine verbundenen Unternehmen und seine/ihre Direktoren, leitenden Angestellten und Mitarbeiter mehr als ein (1) Jahr nach Entstehung des Klagegrundes geltend machen.
c. Steuern. Mit der einzigen Ausnahme der Lohnsteuern für Foothold-Mitarbeiter (einschließlich der Steuern, die Foothold für zugewiesenes Personal schuldet) und der Steuern auf das Einkommen von Foothold übernimmt Foothold keine Verantwortung oder Haftung für andere potenzielle Steuerverbindlichkeiten, die dem Kunden oder Foothold von Steuerbehörden auferlegt werden und die im Zusammenhang mit den Dienstleistungen entstehen (zusammengefasst die „Steuerpflichten des Kunden").
10. Verhältnis zwischen den Parteien. Dieser Abschnitt 10 hat die Kontrolle über etwaige inkonsistente Formulierungen in dieser Vereinbarung oder in den von Foothold von Zeit zu Zeit bereitgestellten Marketingmaterialien:
a. Selbstständiger Unternehmer. Foothold ist im Rahmen dieser Vereinbarung ein unabhängiger Auftragnehmer, und nichts in der Beziehung der Parteien oder dieser Vereinbarung begründet ein Joint Venture, eine Partnerschaft, ein gemeinsames Arbeitsverhältnis, eine Agentur oder eine andere Beziehung, außer wie hierin ausdrücklich angegeben. Die Mitarbeiter von Foothold sind keine Mitarbeiter des Kunden. Darüber hinaus sind weder Foothold noch die Mitarbeiter von Foothold (einschließlich zugewiesenem Personal) Vertreter des Kunden, außer wie in einer Servicebeschreibung ausdrücklich vorgesehen. Die Mitarbeiter von Foothold (einschließlich zugewiesenem Personal) sind nicht berechtigt, an Leistungsplänen oder anderen Beschäftigungsbedingungen teilzunehmen, die den Mitarbeitern des Kunden zur Verfügung stehen. Foothold ist nicht berechtigt, im Namen des Kunden Vereinbarungen zu treffen oder Verpflichtungen einzugehen. Der Kunde ist nicht berechtigt, im Namen von Foothold Vereinbarungen zu treffen oder Verpflichtungen einzugehen. Auf Anfrage des Kunden kann Foothold von zugewiesenem Personal verlangen, dass es bestimmte schriftliche Kundenrichtlinien einhält, die für die Mitarbeiter des Kunden und/oder andere Auftragnehmer des Kunden gelten (z. B. Social-Media-Richtlinien).
b. Footholds Betrieb. Foothold ist allein verantwortlich für seinen eigenen Betrieb. Foothold hat: (i) die ausschließliche Kontrolle über seine Mitarbeiter (einschließlich des zugewiesenen Personals) und über die Arbeits- und Arbeitnehmerbeziehungen und die Richtlinien in Bezug auf Löhne, Arbeitszeiten, Arbeitsbedingungen oder andere Bedingungen seiner Mitarbeiter (einschließlich des zugewiesenen Personals), und obwohl der Kunde (über den Arbeitsvertragsprozess) bei bestimmten Punkten (wie Urlaub) Einfluss hat, ist der Kunde nicht befugt, Arbeitspläne oder Beschäftigungsbedingungen des zugewiesenen Personals zu ändern; und (ii) das ausschließliche Recht, seine Mitarbeiter (einschließlich des zugewiesenen Personals) einzustellen, zu versetzen, zu suspendieren, zu entlassen, zurückzurufen, zu befördern, zuzuweisen, zu disziplinieren, zu entlassen und Beschwerden gegen sie zu regeln. Darüber hinaus vereinbaren die Parteien, dass: (x) die Beendigung einer Servicebeschreibung (oder die Aussetzung der Erbringung von Services durch ein zugewiesenes Personal gemäß Abschnitt 5.c.iii oben) hat keinen Einfluss auf den Beschäftigungsstatus des zugewiesenen Personals, und Foothold behält sich das Recht vor, das Arbeitsverhältnis mit der betreffenden Person fortzusetzen und/oder das zugewiesene Personal einem seiner anderen Kunden zuzuweisen; und (y) Foothold verwaltet ausschließlich die Beschäftigungsunterlagen aller seiner Mitarbeiter (einschließlich der Unterlagen jedes zugewiesenen Personals); und der Kunde hat kein Recht auf Zugriff auf diese Beschäftigungsunterlagen.
c. Mitarbeit. Alle Bestimmungen dieser Vereinbarung, die sich auf die Zahlung von Plangebühren durch den Kunden im Zusammenhang mit den Kosten des von Foothold zugewiesenen Personals (oder die Bereitstellung von Annehmlichkeiten oder anderen Vorteilen durch Foothold an seine Mitarbeiter (einschließlich des zugewiesenen Personals) beziehen, dienen der Bequemlichkeit der Parteien und begründen kein Mitarbeitgeberverhältnis zwischen den Parteien. Sollten solche Bestimmungen jemals als Faktor für die Begründung eines Mitarbeitgeberverhältnisses erachtet werden, (a) werden diese Bestimmungen von Anfang an aus dieser Vereinbarung gestrichen, und (b) vereinbaren die Parteien, dass der Kunde Foothold angemessen entschädigt, indem er eine andere Methode verwendet, die kein Mitarbeitgeberverhältnis begründet. Sollte eine Bundes- oder Landesverwaltungsbehörde oder ein Gericht feststellen, dass Foothold ein Mitarbeitgeber von Personal des Kunden ist, stellt der Kunde Foothold von jeglicher daraus resultierenden Haftung frei und erstattet Foothold alle angemessenen Beschäftigungskosten und Gebühren, die als Mitarbeitgeber von Personal des Kunden anfallen.
d. Nichtwerbung. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass er während der Laufzeit dieser Vereinbarung und für einen Zeitraum von drei (3) Jahren danach weder direkt noch indirekt einen Mitarbeiter von Foothold oder seinen verbundenen Unternehmen in irgendeiner Funktion um eine Anstellung oder Einstellung bittet; vorausgesetzt, jedoch gelten die vorgenannten Beschränkungen nicht für zugewiesenes Personal, das Foothold dem Kunden zugewiesen hat, solange diese Person Dienstleistungen für den Kunden erbringt (z. B. kann der Kunde zugewiesenes Personal einstellen, das Dienstleistungen für den Kunden erbringt). Darüber hinaus stellen allgemeine Anwerbungen (z. B. Stellenausschreibungen in Zeitungen und im Internet) keinen Verstoß gegen diese Klausel dar. Die Parteien vereinbaren, dass der Kunde Foothold als pauschalierten Schadensersatz (und nicht als Strafe) 50,000 US-Dollar für jede Person zahlt, die der Kunde unter Verstoß gegen diese Klausel anwirbt oder anstellt. Abschnitt 10.d.
11. Allgemeines.
a. Marketing. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Foothold seinen Namen und sein Logo auf seiner Website und in anderen Marketingmaterialien verwenden darf. Foothold wird jedoch die spezifischen Details der von zugewiesenem Personal für den Kunden erbrachten Dienstleistungen nicht preisgeben.
b. Höhere Gewalt. Jede Partei wird von ihren Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung entbunden, soweit: (a) ihre Erfüllung durch Feuer, Epidemien, Pandemien, Arbeitskräftemangel, Naturkatastrophen (z. B. Überschwemmungen, Erdbeben usw.), Kriegshandlungen, Terrorismus, zivile Unruhen, behördliche Anordnungen und andere Ereignisse außerhalb der angemessenen Kontrolle dieser Partei verzögert oder wirtschaftlich unzumutbar gemacht wird, unabhängig davon, ob diese Ereignisse vorhersehbar sind oder nicht (jeweils ein „Höhere Gewaltereignis„); und (b) die betreffende Partei unternimmt wirtschaftlich angemessene Anstrengungen, um die Dauer und die Folgen einer solchen Nichterfüllung zu minimieren. Die betroffene Partei wird die andere Partei unverzüglich über jedes Ereignis höherer Gewalt informieren. Ungeachtet dieser Abschnitt 11.b, verzögert ein Fall höherer Gewalt die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung aller gemäß dieser Vereinbarung fälligen Beträge nur um maximal zehn (10) Tage.
c. Zuordnung. Diese Vereinbarung ist für die Parteien und ihre zulässigen Rechtsnachfolger und Zessionare bindend und kommt ihnen zugute. Die Rechte und Pflichten aus dieser Vereinbarung dürfen von keiner Partei ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei (die nicht unangemessen verweigert oder verzögert werden darf) ganz oder teilweise abgetreten oder übertragen werden. Jeder Versuch einer Abtretung oder Übertragung unter Verletzung dieses Abschnitts ist null und nichtig.
d. Drittbegünstigte. Foothold Indemnitees sind die einzigen vorgesehenen Drittbegünstigten dieser Vereinbarung; es gibt keine anderen Drittbegünstigten dieser Vereinbarung.
e. Vergabe von Unteraufträgen. Foothold behält sich das Recht vor, seine Dienstleistungen, Aufgaben und Verpflichtungen aus der Vereinbarung an Subunternehmer zu vergeben.
f. Gesamte Vereinbarung und Änderungen. Diese Vereinbarung (einschließlich des anwendbaren Angebots und jeder Servicebeschreibung hierunter) stellt die gesamte Vereinbarung zwischen dem Kunden und Foothold dar und ersetzt alle vorherigen Vereinbarungen, Aussagen, Versprechen oder Praktiken, schriftlich oder mündlich, hinsichtlich des Vertragsgegenstands sowie alle vorherigen Absprachen, Verhandlungen und Diskussionen der Parteien. Der Kunde stimmt zu, dass es für den Kunden unangemessen wäre, sich auf Versprechen oder Zusicherungen zu verlassen, die nicht in dieser Vereinbarung enthalten sind. Handschriftliche Änderungen dieser Vereinbarung, einschließlich eines Angebots, sind nicht durchsetzbar. Foothold kann diese Vereinbarung jederzeit ändern, indem es eine nachfolgende Version auf dieser Webseite (oder einer Nachfolgewebseite, auf die Foothold den Kunden aufmerksam macht) veröffentlicht. Der Kunde ist dafür verantwortlich, diese Vereinbarung regelmäßig zu überprüfen, und wenn der Kunde solche Änderungen nicht akzeptieren möchte, muss der Kunde Foothold unverzüglich nach einer solchen Änderung über seine Absicht informieren, diese Vereinbarung aus Bequemlichkeit zu kündigen (gemäß Abschnitt 5.ci oben); andernfalls gilt die fortgesetzte Annahme einzelner oder aller Dienste durch den Kunden als Annahme der geänderten Vereinbarung durch den Kunden, unabhängig davon, ob Foothold den Kunden über die Änderungen informiert hat oder nicht. Foothold ist grundsätzlich bestrebt, seine Kunden im Voraus über wesentliche Preisänderungen oder andere Änderungen der wesentlichen Bedingungen seiner Vereinbarung mit dem jeweiligen Kunden zu informieren.
g. Hinweise. Alle Mitteilungen im Rahmen der Vereinbarung müssen schriftlich erfolgen und per Post oder Kurier an die unten angegebene Adresse (oder eine andere Adresse, die eine der Parteien der anderen zu diesem Zweck schriftlich mitteilt) zugestellt werden. Darüber hinaus kann Foothold Mitteilungen per E-Mail an die Person senden, die den Vorschlag unterzeichnet hat.
Halt machen:
Fußstütze Amerika, Inc.
68 Harrison Avenue
6th Etage
Boston MA
02111
USA
Client:
Die auf dem Deckblatt des Angebots aufgeführte Adresse oder, falls keine vorhanden ist, die einer anderen Einrichtung des Kunden.
h. Kooperation. Jede Partei verpflichtet sich, in gutem Glauben mit der anderen Partei zusammenzuarbeiten und ihr Personal bei der Erbringung der Dienstleistungen zu unterstützen (gemäß der in dieser Vereinbarung festgelegten Verantwortungsverteilung). Auf Anfrage stellt der Kunde Foothold unverzüglich die Informationen zur Verfügung, die Foothold zur Verwaltung seines zugewiesenen Personals und zur Bestimmung der gemäß dieser Vereinbarung fälligen Gebühren, Plangebühren und sonstigen Beträge benötigt.
i. Streitbeilegung und Rechtswahl.
i. Der Kunde und Foothold werden nach bestem Wissen und Gewissen versuchen, alle Ansprüche, Streitigkeiten oder Kontroversen zu lösen („Streit„), die sich aus dieser Vereinbarung ergeben oder damit in Zusammenhang stehen. Wenn die Parteien einen Streit nicht innerhalb von sechzig (60) Tagen beigelegt haben, kann jede Partei den Streit einem verbindlichen Schiedsverfahren unterziehen, das vom International Centre for Dispute Resolution gemäß seinen internationalen Schiedsregeln durchgeführt wird. Alle Schiedsverhandlungen finden in London, England, statt.
ii. Diese Schiedsbestimmung hindert keine der Parteien daran, bei einem Gericht eine einstweilige Verfügung zu beantragen, um den Status quo zu wahren oder Vermögenswerte zu schützen, bis das Schiedsverfahren begonnen hat und der Schiedsrichter Gelegenheit hat, die Frage der einstweiligen Verfügung zu prüfen.
iii. Jede Partei zahlt die Hälfte der Gebühren und Auslagen des Schiedsrichters und jede Partei trägt ihre eigenen Kosten und Auslagen im Zusammenhang mit dem Schiedsverfahren (z. B. Anwaltsgebühren); vorausgesetzt dass Foothold im Falle einer Forderung aufgrund der Nichtzahlung jeglicher hierunter geschuldeter Gebühren, Plankosten oder anderer Beträge Anspruch auf Erstattung seiner Anwaltshonorare, Auslagen und anderer Einziehungskosten hat.
iv. Bei einem solchen Schiedsverfahren wendet der Schiedsrichter das geltende Recht an und legt schriftliche, begründete Sachverhaltsfeststellungen und rechtliche Schlussfolgerungen vor. Diese Schiedsvereinbarung wird im Rahmen einer Transaktion im zwischenstaatlichen Handel geschlossen und unterliegt dem Federal Arbitration Act, 9 USC Section 1, ff. Das Urteil über den vom Schiedsrichter gefällten Schiedsspruch kann bei jedem zuständigen Gericht eingereicht werden. Wird ein Teil dieser Schiedsbestimmung für ungültig oder nicht durchsetzbar erachtet, so hat dies keine Ungültigkeit der übrigen Teile dieser Schiedsbestimmung zur Folge. Das materielle Recht des Staates New York, ohne Bezugnahme auf Prinzipien des Kollisionsrechts, ist für diese Vereinbarung und alle Streitigkeiten maßgebend; vorausgesetzt, jedoch unterliegen diese Schiedsgerichtsbestimmung und die Rechte der Parteien gemäß dieser Bestimmung dem Federal Arbitration Act und werden in Übereinstimmung mit diesem ausgelegt. Der Kunde verzichtet auf das Recht, einen Streitfall im Rahmen einer Sammelklage, eines privaten Anwaltsverfahrens oder auf ähnlicher Grundlage vorzubringen.
j. ZuständigkeitVorbehaltlich des Vorstehenden Abschnitt 11.h (Streitbeilegung und Rechtswahl)Jede Partei unterwirft sich hiermit hinsichtlich dieser Vereinbarung und aller Streitigkeiten der ausschließlichen persönlichen und sachlichen Gerichtsbarkeit der Gerichte in England.
k. Salvatorische. Sollte sich ein beliebiger Teil dieser Vereinbarung als ungültig oder nicht durchsetzbar erweisen, bleibt der Rest der Vereinbarung davon unberührt und voll wirksam, als ob der nicht durchsetzbare Teil nicht existierte.
l. Verzicht. Jeder Verzicht einer Partei im Rahmen dieser Vereinbarung muss schriftlich erfolgen. Die Nichtdurchsetzung einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Vereinbarung durch eine Partei zu irgendeinem Zeitpunkt oder für irgendeinen Zeitraum stellt keinen Verzicht auf diese Bestimmungen oder auf das Recht einer Partei dar, zu einem späteren Zeitpunkt alle Bestimmungen dieser Vereinbarung durchzusetzen.
m. Auslegung dieser Vereinbarung. Die Vereinbarung wird in ihrer Gesamtheit ausgelegt, wobei ihr Bedeutung beigemessen wird und nicht streng für oder gegen den Kunden oder Foothold. Für Auslegungszwecke wird davon ausgegangen, dass sowohl der Kunde als auch Foothold die Vereinbarung verfasst haben, und weder der Kunde noch Foothold werden das Gegenteil behaupten. Der Begriff „diese Vereinbarung“ umfasst alle im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung eingegangenen Angebote und Leistungsbeschreibungen. In dieser Vereinbarung: (a) dienen Abschnittsüberschriften nur zu Referenzzwecken und haben keinen Einfluss auf die Auslegung dieser Vereinbarung, (b) umfassen definierte Begriffe sowohl den Plural als auch den Singular, und (c) „umfassen“ und seine Ableitungen („einschließlich“, „z. B.“ und andere) bedeuten „einschließlich, aber nicht beschränkt auf“. Der Kunde erkennt an, dass Foothold nicht qualifiziert ist, dem Kunden Rechtsberatung zu erteilen (und der Kunde stimmt zu, nicht zu behaupten, dass Foothold dies getan hat); und der Kunde erkennt an, dass Foothold dem Kunden geraten hat, in Bezug auf diese Vereinbarung seine eigene Rechtsberatung und/oder andere professionelle Beratung einzuholen; einschließlich der Frage, ob diese Vereinbarung, die Bereitstellung von Dienstleistungen durch zugewiesenes Personal und/oder ein anderer Aspekt der Beziehung der Parteien möglicherweise eine Steuerpflicht oder andere Haftung für den Kunden oder seine verbundenen Unternehmen unter der Gerichtsbarkeit einer Steuer- oder anderen Regierungsbehörde schaffen könnte.
n. Survival - Überleben. Alle Bestimmungen dieser Vereinbarung, die ihrer Natur nach auch nach Beendigung dieser Vereinbarung Bestand haben, bleiben auch nach Beendigung dieser Vereinbarung bestehen, einschließlich Abschnitt 2 (Verantwortung des Kunden); mit Ausnahme von Unterabschnitt (a), Abschnitt 5.e (Auswirkungen der Kündigung), Abschnitt 6 (Vertraulichkeit), Abschnitt 7 (Personenbezogene Daten), Abschnitt 8 (Freistellung), Abschnitt 9 (Haftungsbeschränkung), Abschnitt 10 (Verhältnis der Vertragsparteien) und Abschnitt 11 (Verschiedenes).
o. Garantien. Sowohl der Kunde als auch Foothold erklären und garantieren, dass der Kunde bzw. Foothold die volle Befugnis und Vollmacht haben, den Vertrag abzuschließen und alle seine Bedingungen zu erfüllen. Jeder Vorschlag und jede Leistungsbeschreibung kann elektronisch, per Fax oder in mehreren Ausfertigungen ausgeführt werden.
Ende des Beratungsvertrages
Hauptsitz
68 Harrison Avenue, 6. Stock, Boston, MA 02111
+1 (617) 702-3402
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