Standbein Amerika

Foothold America Inc. – Master Service Agreement (MSA)

Zuletzt aktualisiert am 14 Januar 2026

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Dieser Rahmenvertrag (dieser „ Vertrag “) tritt mit dem früheren der folgenden Zeitpunkte in Kraft (der „ Wirksamkeitstag “): (a) der Unterzeichnung des schriftlichen Angebots (jeweils ein „ Angebot “) durch den „Kunden“ oder (b) dem Zeitpunkt, an dem der Kunde (der „ Kunde “) von diesem Vertrag Kenntnis erlangt (z. B. durch Erhalt eines Angebots) und beginnt , „Dienstleistungen“ (wie nachstehend definiert) von Foothold America in Anspruch zu nehmen.

Diese Vereinbarung besteht aus Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Service-spezifischen Bedingungen. Fettgedruckte, zentrierte Überschriften kennzeichnen den Beginn der Bedingungen für bestimmte Services.

Diese Vereinbarung wird zwischen dem Kunden und Foothold America, im eigenen Namen und zugunsten ihrer verbundenen Unternehmen, geschlossen. Foothold America und der Kunde werden im Folgenden einzeln als „ Partei “ und gemeinsam als die „ Parteien “ bezeichnet.

Diese Vereinbarung ist Bestandteil jedes Angebots von Foothold America. Im Falle eines direkten Widerspruchs zwischen der Vereinbarung auf dieser Webseite und den ausdrücklichen schriftlichen Bestimmungen eines von beiden Parteien unterzeichneten Dokuments (z. B. eines Angebots oder einer Änderung) sind die unterzeichneten schriftlichen Bestimmungen maßgebend; dies gilt jedoch nicht für Abschnitt 12 (Verhältnis der Parteien), der nur durch eine von beiden Parteien unterzeichnete schriftliche Änderung geändert werden kann, die sich direkt auf diesen Abschnitt bezieht. Alle hier verwendeten, aber nicht definierten Begriffe haben die im Angebot festgelegte Bedeutung.

Die Parteien erklären sich damit einverstanden, dass sie an diese Vereinbarung gebunden sind. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass seine Nutzung der Dienste die Zustimmung zu dieser Vereinbarung darstellt.

Foothold America stellt dem Kunden die Dienste gegen die im jeweiligen Angebot aufgeführten Gebühren zur Verfügung; oder, falls kein unterzeichnetes Angebot vorliegt, zu den jeweils gültigen Standardpreisen von Foothold America; und die Parteien sind sich einig, dass das Vorstehende eine gute und ausreichende Gegenleistung für diesen Vertrag darstellt (und dass der fortgesetzte Erhalt der Dienste durch den Kunden nach einer Änderung dieses Vertrags eine gute und ausreichende Gegenleistung für etwaige Änderungen dieses Vertrags darstellt).

1. Definitionen

„Vereinbarung“ bezieht sich auf diesen Rahmenvertrag für Dienstleistungen einschließlich aller Angebote, Leistungsbeschreibungen und Nachträge.

„Zugeordnetes Personal“: Mitarbeiter von Foothold America, die Foothold America dem Kunden für Employer-of-Record-Dienstleistungen (EOR) zuweist.

„Kandidat“ bezeichnet eine Person, die von Foothold dem Kunden direkt oder indirekt zum Zwecke der Personalbeschaffung empfohlen wird.

„Kunde“ bezeichnet die juristische Person, die Dienstleistungen von Foothold America in Anspruch nimmt.

EOR Assigned Personnel (AP) “ bezeichnet einen Kandidaten, der über den Employer of Record-Service von Foothold America eine Dienstleistungsbeziehung für den Kunden oder ein verbundenes Unternehmen aufnimmt.

Vergütung im ersten Jahr “ bezeichnet eine angemessene Schätzung aller Vergütungen, die der Kandidat im ersten Jahr des Dienstverhältnisses voraussichtlich erzielen wird, einschließlich Gehalt, Boni (z. B. Antritts-, Leistungs- und Garantieprämien), Sozialleistungen (z. B. Firmenwagen) und Provisionen. Die Schätzung ist zu Beginn des Dienstverhältnisses festzulegen und darf bei der Berechnung der Vermittlungsgebühren nicht nachträglich reduziert werden.

PEO+ Co-Mitarbeiter (CO) “ bezeichnet einen Kandidaten, der eine Dienstleistungsbeziehung direkt mit unserem Kunden oder einem verbundenen Unternehmen unter Verwendung des Foothold PEO+-Dienstes eingeht.

PPS Direct Hire Employee (DHE) “ bezeichnet einen Kandidaten, der eine Dienstleistungsbeziehung direkt mit unserem Kunden oder einem verbundenen Unternehmen über den Direktvermittlungsdienst PPS von Foothold America aufnimmt.

Weiterleitung “ bedeutet die Offenlegung der Identität eines Kandidaten durch Foothold America auf irgendeine Weise, mündlich oder schriftlich.

Dienstleistungsbeziehung “ bedeutet, dass der Auftraggeber die Dienste des Kandidaten in irgendeiner Funktion in Anspruch nimmt, einschließlich als PPS Direct Hire Employee (DHE), EOR Assigned Personnel (AP), PEO+ Co-Employee (CO), unabhängiger Auftragnehmer, Berater oder sonstiger Vertreter.

„Dienstleistungen“ umfassen sämtliche Angebote von Foothold America, einschließlich, aber nicht beschränkt auf:

  1. Eingetragener Arbeitgeber (EOR)

  2. PEO+ und Cross-Border Support (PEO+)

  3. Personenpartnerschaftsdienst (PPS)

  4. HR-Unterstützung

  5. Exklusive Talentakquise (ETA)

  6. Einrichtung einer US-Gesellschaft

  7. US-Entity-Management

  8. Virtueller Büroservice

  9. Buchhaltung

  10. Training und Executive Coaching

Der Begriff „Angebot“ bezeichnet das schriftliche Dokument, in dem die konkreten Leistungen, Gebühren und Bedingungen, auf die sich beide Parteien geeinigt haben, aufgeführt sind.

Die „Leistungsbeschreibung“ erläutert Umfang, Ergebnisse und Zeitrahmen der jeweiligen Leistungen.

2. Leistungsumfang

Foothold America erbringt die Leistungen gemäß den Angaben im jeweiligen Angebot und der zugehörigen Leistungsbeschreibung. Alle vom Kunden gewünschten Zusatzleistungen werden in einer schriftlichen Ergänzung zum Angebot bzw. zur Leistungsbeschreibung dokumentiert, die von beiden Parteien unterzeichnet wird.

3. Pflichten des Kunden

a. Einhaltung: Der Kunde verpflichtet sich, alle anwendbaren Gesetze und Vorschriften in der/den Gerichtsbarkeit(en), in der/denen er tätig ist, sowie alle US-Bundes- und Landesgesetze und -vorschriften, die direkt auf die im Rahmen dieser Vereinbarung erbrachten Dienstleistungen anwendbar sind, und die Richtlinien von Foothold America in Bezug auf die Dienstleistungen einzuhalten.

  1. Zahlung: Der Kunde zahlt alle Gebühren, Planbeiträge und sonstigen gemäß diesem Vertrag fälligen Beträge nach Erhalt der Rechnung von Foothold America. Der von Foothold America in Rechnung gestellte Betrag kann sich im Laufe der Zeit aufgrund von Änderungen der Planbeiträge und anderer Faktoren, einschließlich etwaiger von Ihrer Bank erhobener Gebühren, ändern. Foothold America berechnet Ihnen keine Planbeiträge auf Basis von Zahlungen an zugewiesene Mitarbeiter, wenn keine Kosten anfallen (z. B. wenn der zugewiesene Mitarbeiter nicht am 401(k)-Plan teilnimmt).

Foothold America akzeptiert keine Schecks als Zahlungsmittel für Dienstleistungen jeglicher Art. Sollte Foothold America nach eigenem Ermessen feststellen, dass der Kunde ein Kreditrisiko darstellt, kann Foothold America die Zahlung der im Angebot aufgeführten Gebühren verlangen. Der Kunde versteht und erklärt sich damit einverstanden, dass Foothold America etwaige Überzahlungen zur Verrechnung mit dem voraussichtlichen Betrag der folgenden Abrechnungsperiode verwenden kann. Leistet der Kunde die Zahlung nicht fristgerecht nach Erhalt, kann Foothold America nach eigenem Ermessen den Kunden für zahlungsunfähig erklären und diesen Vertrag gemäß Abschnitt 5 kündigen.

  1. Zahlungsverzug : Für jeden Betrag, der nicht innerhalb von fünf (5) US-Werktagen nach Rechnungsdatum beglichen wird, zahlt der Kunde Foothold America eine Verzugsgebühr (die „Verzugsgebühr“). Diese entspricht dem unbezahlten Betrag multipliziert mit dem niedrigeren der folgenden Beträge: (a) 1.5 % pro Monat; und (b) dem gesetzlich zulässigen Höchstbetrag pro Monat; zuzüglich aller Foothold America entstehenden Kosten für die Beitreibung des unbezahlten Betrags (einschließlich Anwaltskosten). Die Verzugsgebühr wird ab dem Tag nach dem ursprünglichen Fälligkeitsdatum des überfälligen Betrags bis zu dessen vollständiger Bezahlung berechnet. Der Kunde hat alle im jeweiligen Angebot aufgeführten Gebühren zu entrichten. Zahlungen sind mit Erhalt der Rechnung fällig. Bei Zahlungsverzug können Zinsen in Höhe von 1.5 % pro Monat oder dem gesetzlich zulässigen Höchstsatz sowie alle Inkassokosten, einschließlich Anwaltskosten, anfallen.

Wenn die Dienste oder dieser Vertrag vom Kunden (aus irgendeinem Grund) gekündigt werden, ist der Kunde verpflichtet, Foothold America unverzüglich alle zuvor autorisierten Gebühren, Plangebühren und sonstigen Beträge bis zum Kündigungsdatum sowie alle Beträge zu erstatten, die bei oder nach einer solchen Kündigung anfallen (z. B. Kündigungsgebühren, COBRA-Plangebühren).

d. Rechnungsfehler : Ein Rechnungsfehler stellt keinen Vertragsbruch dar. Der Kunde verpflichtet sich, Foothold America innerhalb von zehn (10) Werktagen nach Rechnungserhalt schriftlich über jeden Rechnungsfehler zu informieren. Widerspricht der Kunde einem Rechnungsbetrag nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen schriftlich, gelten entsprechende Ansprüche als verwirkt. Widerspricht der Kunde einem Rechnungsbetrag schriftlich, treffen sich die Parteien unverzüglich (persönlich oder virtuell), um den Sachverhalt zu erörtern und sich nach Treu und Glauben um eine Einigung zu bemühen. Aufgrund der Art der Dienstleistungen verpflichtet sich der Kunde, strittige Beträge nicht einzubehalten. Ein solches Einbehalten stellt einen wesentlichen Vertragsbruch dar und berechtigt Foothold America zur sofortigen Aussetzung der Dienstleistungen und/oder zur Kündigung dieses Vertrags.

  1. Zusammenarbeit: Der Auftraggeber gewährt rechtzeitig Zugang zu den notwendigen Informationen, Ressourcen und Mitarbeitern, um die Erbringung der Dienstleistungen zu ermöglichen.

  2. Engagement: Der Kunde verpflichtet sich, Foothold America unverzüglich über seine Absicht zu informieren, einen Kandidaten einzustellen oder auf andere Weise direkt oder indirekt einen über Foothold America vorgestellten und/oder vermittelten Kandidaten für Rekrutierungsdienstleistungen einzusetzen.

  3. Zusätzliche Bedingungen : Je nach Art der erbrachten Dienstleistung können Abschnitte dieser Vereinbarung gelten oder die Anforderungen erweitern. Diese dienstleistungsspezifischen Bedingungen sind durch fettgedruckte, unterstrichene und zentrierte Überschriften gekennzeichnet.

4. Amerikas Verpflichtungen festigen

  1. Leistungserbringung : Foothold America erbringt die Dienstleistungen professionell, gemäß den Branchenstandards und wie im jeweiligen Angebot spezifiziert.

  2. Einhaltung von Vorschriften: Foothold America wird bei der Erbringung von Dienstleistungen alle geltenden Gesetze und Vorschriften einhalten.

  3. Vertraulichkeit : Foothold America verpflichtet sich, die Vertraulichkeit der geschützten Informationen des Kunden gemäß Abschnitt 6 unten zu wahren.

d. Stellenanzeigen . Foothold America verpflichtet sich, Kandidaten ausschließlich für die Stelle(n) des Kunden zu berücksichtigen, wenn die Stellenanzeigen vom Kunden bezahlt werden, und Foothold America verpflichtet sich, Kandidateninformationen nicht an andere Kunden weiterzugeben, bis der Kandidat aus dem Rennen um die Stelle ausgeschieden ist.

5 Laufzeit und Kündigung

a. Laufzeit : Diese Vereinbarung tritt am Wirksamkeitsdatum in Kraft und bleibt bis zu ihrer Kündigung durch eine der Parteien gemäß den hierin enthaltenen Bestimmungen gültig. Diese Vereinbarung tritt am Wirksamkeitsdatum in Kraft und gilt bis zum früheren der folgenden Zeitpunkte: (a) Kündigung durch eine der Parteien gemäß den hierin enthaltenen Bestimmungen oder (b) im Falle von EOR-Dienstleistungen bis zu dem Zeitpunkt, an dem das dem Kunden zuletzt zugeordnete Personal die Dienstleistungen für den Kunden einstellt (z. B. durch Kündigung oder Beendigung der Leistungsbeschreibung durch den Kunden); vorausgesetzt , dass die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung der COBRA-Plangebühren auch nach Ablauf oder Kündigung des Vertrags für die Dauer der Fortführung des Versicherungsschutzes gemäß COBRA (Consolidated Omnibus Budget Reconciliation Act) durch einen dem Kunden zugeordneten Mitarbeiter von Foothold America besteht.

  1. Laufzeit der Leistungsbeschreibung : Jede Leistungsbeschreibung tritt mit dem Datum ihrer Unterzeichnung durch beide Parteien in Kraft, bis sie von einer der Parteien gemäß den hierin enthaltenen Bestimmungen gekündigt wird.

  2. Ordentliche Kündigung:

i. Dienstleistungen mit festgelegten Bedingungen: Bei Dienstleistungen wie PEO+ und Virtual Office Services, die festgelegte Anfangsbedingungen und Verlängerungsbestimmungen haben, erfolgt die Kündigung gemäß den in den jeweiligen Dienstleistungsbeschreibungen aufgeführten spezifischen Bedingungen.

  1. Sonstige Dienstleistungen: Für alle anderen Dienstleistungen, die nicht durch gesonderte Vertragsbestimmungen geregelt sind, kann jede Partei den Vertrag oder eine einzelne Dienstleistung mit einer Frist von 30 Tagen schriftlich kündigen.

  2. Regelmäßige Kündigungsfristen:

Service

Anfängliche (Mindest-)Laufzeit

Erneuerung

Kündigung

Notizen

Eingetragener Arbeitgeber (EOR)

90 Tage

n/a

30 Tage

 

PEO+ Grenzüberschreitende Unterstützung

12 Monate

Automatische Erneuerung

60 Tage

Bei vorzeitiger Kündigung fällt eine Gebühr an.

HR-Unterstützung

12 Monate

Automatische Erneuerung

60 Tage

Bei vorzeitiger Kündigung fällt eine Gebühr an.

Personenpartnerschaftsdienst (PPS)

12 Monate

Automatische Erneuerung

60 Tage

Bei vorzeitiger Kündigung fällt eine Gebühr an.

Exklusive Talentakquise

90 Tage

Automatische Erneuerung

30 Tage

Bei vorzeitiger Kündigung fällt eine Gebühr an.

Einrichtung einer US-Gesellschaft

30 Tage

n/a

n/a

Eine Rückerstattung bei Stornierung ist nicht möglich.

US-Entity-Management

12 Monate

Automatische Erneuerung

60 Tage

Bei vorzeitiger Kündigung fällt eine Gebühr an.

Virtueller Büroservice

12 Monate

Automatische Erneuerung

60 Tage

Bei vorzeitiger Kündigung fällt eine Gebühr an.

Buchhaltungsservice

12 Monate

Automatische Erneuerung

60 Tage

Bei vorzeitiger Kündigung kann eine Gebühr anfallen.

Schulungsdienstleistungen

Eine oder mehrere Sitzungen

n/a

48 Stunden vor der Sitzung. 60 Tage während einer Trainingsserie.

Möglicherweise fällt eine Umbuchungsgebühr an.

Coaching für Führungskräfte

90 Tage

n/a

48 Stunden vor der Sitzung

Möglicherweise fällt eine Umbuchungsgebühr an.

Ad-hoc-Dienste

Hängt vom Service ab

Hängt vom Service ab

Hängt vom Service ab

Einzelheiten werden durch Änderungsantrag geregelt.

  1. Berechnung der Gebühr für vorzeitige Vertragsbeendigung : Kunden, die die Leistungen vor Ablauf der Vertragslaufzeit kündigen möchten, können dies tun, müssen jedoch eine Gebühr für die vorzeitige Vertragsbeendigung entrichten. Zusätzlich zur Einhaltung der regulären Kündigungsfrist wird eine Gebühr in Höhe von 75 % der höchsten monatlichen Rechnung der letzten zwölf Monate, multipliziert mit der Anzahl der verbleibenden Monate der Vertragslaufzeit, berechnet. Gewährte Rabatte verfallen, und die Gebühr wird der Schlussrechnung hinzugefügt.

  2. Kündigung aus wichtigem Grund : Jede Partei kann diesen Vertrag mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Mitteilung kündigen, wenn die andere Partei gegen eine wesentliche Bestimmung dieses Vertrags verstößt und diesen Verstoß nicht innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Mitteilung behebt.

  1. Wenn eine Partei einem freiwilligen oder unfreiwilligen Insolvenzverfahren nach einem anwendbaren Konkurs- oder sonstigen Insolvenzrecht unterliegt;

  2. plant (oder geht eine ein), eine Abtretung zugunsten aller oder im Wesentlichen aller seiner Gläubiger vorzunehmen;

  3. Wenn der Betrieb eingestellt wird (jeweils ein „ Verzugsfall“ ), liegt ein Verzugsfall vor. Ein Verzugsfall tritt außerdem ein, wenn der Kunde: (x) fällige Gebühren, Planentgelte oder sonstige Beträge nicht fristgerecht zahlt oder (y) sich auf schriftliche Aufforderung weigert, Foothold America ausreichende Zusicherungen hinsichtlich seiner Fähigkeit zur fristgerechten Zahlung aller fälligen Gebühren, Planentgelte oder sonstigen Beträge zu geben. Im Falle eines Verzugsfalls kann die nicht vertragsbrüchige Partei der vertragsbrüchigen Partei eine schriftliche Mitteilung zukommen lassen (gemäß Abschnitt 15 (Mitteilungen) unten, jeweils eine „ Verzugsmitteilung“ ). Jede Verzugsmitteilung muss die behaupteten Vertragsverletzungen detailliert darlegen.

  4. Nachfristen: Kann der Verzug geheilt werden, hat die säumige Partei ab Erhalt der Mahnung dreißig (30) Tage Zeit, die in der Mahnung genannten Verstöße zu beheben. Kann der Verzug nicht geheilt werden, entfällt die Nachfrist. Ungeachtet des Vorstehenden beträgt die Nachfrist für die Nichtzahlung eines fälligen Betrags (z. B. Gebühren, Plankosten) durch den Kunden in jedem Fall zehn (10) Werktage. Foothold America kann nach Zustellung der Mahnung alle Dienstleistungen aussetzen, bis der Kunde alle überfälligen Beträge bezahlt hat.

  5. Kündigung: Wird ein Vertragsverstoß nicht fristgerecht behoben (oder kann er nicht behoben werden), kann die nicht vertragsbrüchige Partei der vertragsbrüchigen Partei nach schriftlicher Mitteilung von mindestens dreißig (30) Tagen Folgendes mitteilen: (1) Betrifft der nicht behobene Verstoß eine Bestimmung dieses Vertrags, kann die nicht vertragsbrüchige Partei nach ihrer Wahl entweder (x) diesen Vertrag und alle hierunter fallenden Leistungsbeschreibungen kündigen oder (y) nur die betroffene(n) Leistungsbeschreibung(en) kündigen; oder (2) betrifft der nicht behobene Verstoß eine Bestimmung einer Leistungsbeschreibung, kann nur die betroffene Leistungsbeschreibung gekündigt werden. Zur Klarstellung: Wird dieser Vertrag gekündigt, werden auch alle Leistungsbeschreibungen gekündigt.

f. Folgen der Kündigung : Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ist der Kunde verpflichtet, Foothold America alle bis zum Kündigungsdatum erbrachten Leistungen und entstandenen Kosten zu erstatten.

Die Parteien werden zusammenarbeiten, um die Dienstleistungen unverzüglich einzustellen. Foothold America wird Folgendes tun:

                 i. eine Schätzung aller vom Kunden noch geschuldeten Beträge vornehmen, etwaige Einzahlungen unter Berücksichtigung laufender Plangebühren usw. anpassen, und

               ii. dem Kunden etwaige Überschussbeträge (einschließlich Beträge, die zur Aufstockung etwaiger unzureichend gedeckter Einlagen erforderlich sind) in Rechnung stellen, oder

             iii. Rückerstattung etwaiger Überschusseinlagen an den Kunden nach Abzug aller anfallenden Gebühren, Tarifbeiträge und sonstigen Beträge. Üblicherweise behält Foothold America für EOR-Dienstleistungen 3,000 US-Dollar pro zugewiesenem Mitarbeiter aus der rückzahlbaren Kaution ein. Diese Summe deckt Kosten wie Spesenabrechnungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, Gebühren von Leistungserbringern und COBRA-Gebühren in Höhe von 100 US-Dollar pro Versichertem (Mitarbeiter plus Angehörige) und Monat ab, solange der ehemalige Mitarbeiter von Foothold America diese Option weiterhin nutzt. Dieser Betrag kann jedoch je nach Sachlage und Umständen angepasst werden. Beispielsweise ist der Kunde nach Ablauf oder Beendigung einer Leistungsbeschreibung verpflichtet, weiterhin alle anfallenden Tarifbeiträge und sonstigen hierunter fälligen Beträge (z. B. für COBRA, Gehalt, angesammelten Urlaub und sonstige Vergütungen) zu zahlen, die Foothold America gemäß dem genehmigten Arbeitsvertrag und geltendem Recht an den Mitarbeiter zu zahlen hat (als ob das zugewiesene Personal am nächsten Werktag nach Ablauf oder Beendigung der jeweiligen Leistungsbeschreibung gekündigt worden wäre); unabhängig davon, ob Foothold America die Kündigung des Mitarbeiters beschließt oder nicht. Falls der Kunde im Rahmen dieses Übergangs zusätzliche Dienstleistungen anfordert und/oder benötigt, werden diese Dienstleistungen in einer Vertragsänderung dokumentiert und zu den dann gültigen Tarifen von Foothold America erbracht, sofern die Parteien nicht schriftlich etwas anderes vereinbaren.

6. Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, die Vertraulichkeit der geschützten Informationen der anderen Partei zu wahren und diese Informationen ohne vorherige schriftliche Zustimmung nicht an Dritte weiterzugeben, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben.

a. Definition. Jede Partei (die „empfangende Partei“) erklärt sich damit einverstanden, dass alle vertraulichen, nicht öffentlichen Informationen, die die Partei, ihre verbundenen Unternehmen und ihre bzw. deren Mitarbeiter, Beauftragte und Auftragnehmer (zusammen „Personal“) in Bezug auf die andere Partei, deren Kunden oder Lieferanten im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung erhalten, unabhängig von der Art und Weise oder dem Medium, in dem sie der empfangenden Partei, ihren verbundenen Unternehmen und ihrem Personal übermittelt oder anderweitig erlangt werden, als vertrauliche Informationen der offenlegenden Partei gelten, sofern diese Informationen unter Umständen offengelegt wurden, unter denen die empfangende Person vernünftigerweise hätte wissen müssen, dass diese Informationen vertraulich sind (zusammen „vertrauliche Informationen“). Ungeachtet des Vorstehenden gilt Folgendes: (a) Foothold America und seine Mitarbeiter (einschließlich des zugeteilten Personals) gelten nicht als Mitarbeiter des Auftraggebers. (b) Der Auftraggeber erkennt an, dass die vertraulichen Informationen von Foothold America (unabhängig von den Umständen ihrer Offenlegung) diese Vereinbarung, jedes Angebot von Foothold America (unabhängig davon, ob es unterzeichnet wurde), die Einzelheiten der Leistungserbringung von Foothold America (jedoch nicht seines zugeteilten Personals) sowie alle Geschäftspläne, Marketingpläne, Marketingmaterialien, Strategien, Prognosen, Analysen, Finanzinformationen, Kunden- und Lieferantenlisten, Mitarbeiterinformationen (einschließlich des zugeteilten Personals) und Informationen über die Software und andere Informationstechnologiesysteme von Foothold America und seinen Lieferanten umfassen. und c) Foothold America bestätigt, dass die vertraulichen Informationen des Kunden (unabhängig von den Umständen ihrer Offenlegung) alle Geschäftspläne, Produkt- oder Dienstleistungsangebote, Entwicklungen, Marketingpläne, Marketingmaterialien, Strategien, Prognosen, Analysen, Finanzinformationen, Kunden- und Lieferantenlisten, Mitarbeiterinformationen des Kunden sowie Informationen über die Software und andere Informationstechnologiesysteme des Kunden und seiner Lieferanten umfassen.

b. Vorgeschlagene Geschäfte . Dieser Abschnitt 6 (Vertraulichkeit) gilt auch für alle Informationen, die zwischen den Parteien über vorgeschlagene Geschäfte ausgetauscht werden, unabhängig davon, ob die Parteien einen Vorschlag oder einen anderen Vertrag über solche vorgeschlagenen Geschäfte abschließen.

c. Personenbezogene Daten . „Personenbezogene Daten“ (siehe Definition unten) sind eine Unterkategorie von vertraulichen Informationen. Sofern Informationen sowohl personenbezogene Daten als auch vertrauliche Informationen darstellen, verpflichten sich die Parteien, die für beide Kategorien geltenden Anforderungen dieser Vereinbarung einzuhalten. Im Falle eines Widerspruchs gilt die strengere der beiden Anforderungen. Sobald eine Partei Kenntnis von einem unberechtigten Zugriff auf und/oder einer unbefugten Offenlegung der personenbezogenen Daten der anderen Partei (z. B. ihrer Mitarbeiter, Kunden usw.) erlangt, hat sie die andere Partei unverzüglich darüber zu informieren.

 

d. Ausnahmen . Mit Ausnahme personenbezogener Daten gelten Informationen nicht als vertrauliche Informationen, wenn sie: (a) ohne Verschulden des Empfängers öffentlich zugänglich werden (ausgenommen hiervon sind Informationen, die aufgrund einer Datenschutzverletzung oder eines Sicherheitsverstoßes bei dem Empfänger oder dessen Mitarbeitern offengelegt wurden); (b) dem Empfänger von einem Dritten rechtmäßig offengelegt werden, der nach Kenntnis des Empfängers keiner (direkten oder indirekten) Geheimhaltungsverpflichtung gegenüber dem offenlegenden Dritten in Bezug auf diese Informationen unterliegt; (c) sich zum Zeitpunkt der Offenlegung oder danach rechtmäßig im Besitz des Empfängers befinden (ohne Geheimhaltungsverpflichtung gegenüber dem offenlegenden Dritten); oder (d) dem Empfänger bereits unabhängig von den vertraulichen Informationen des offenlegenden Dritten bekannt waren oder von ihm entwickelt wurden.

 

e. Rechtliche Verpflichtungen . Falls die empfangende Partei aufgrund einer gültigen gerichtlichen Anordnung oder einer anderen rechtlichen Verpflichtung zur Offenlegung vertraulicher Informationen der anderen Partei verpflichtet ist oder dies im Rahmen einer Streitigkeit zwischen den Parteien wünscht, hat die empfangende Partei (sofern dies nicht nach Ansicht ihres Rechtsbeistands durch geltendes Recht untersagt ist): (a) die offenlegende Partei unverzüglich über die beabsichtigte Offenlegung zu informieren und (b) der offenlegenden Partei angemessene Unterstützung zu gewähren und ihr zu ermöglichen, die Offenlegung der vertraulichen Informationen anzufechten und/oder deren vertrauliche Behandlung und/oder sonstigen Schutz auf eigene Kosten zu beantragen.

 

f. Pflichten . Jede Partei verpflichtet sich, die vertraulichen Informationen der anderen Partei vertraulich zu behandeln und nicht offenzulegen (außer in den hierin ausdrücklich gestatteten Fällen). Jede Partei: (a) verwendet die vertraulichen Informationen ausschließlich zur Erfüllung ihrer Pflichten und/oder zur Ausübung ihrer Rechte aus diesem Vertrag und in den hierin anderweitig gestatteten Fällen; (b) beschränkt die Weitergabe der vertraulichen Informationen auf ihre Mitarbeiter, die diese Informationen im Zusammenhang mit der Erfüllung ihrer Pflichten und/oder der Ausübung ihrer Rechte aus diesem Vertrag benötigen; (c) weist diese Mitarbeiter auf die Verpflichtung zur Vertraulichkeit der vertraulichen Informationen hin; (d) fertigt Kopien der vertraulichen Informationen nur im erforderlichen Umfang an; und (e) wendet bei der Behandlung der vertraulichen Informationen dieselbe Sorgfalt an wie bei ihren eigenen vertraulichen Informationen und verpflichtet ihre Mitarbeiter ebenfalls zur Anwendung dieser Sorgfalt. Diese Sorgfalt darf in keinem Fall geringer sein als die übliche Sorgfalt.

7. Schutz personenbezogener Daten.

a. Definitionen.

„Geschäftszweck“ hat (i) die im CCPA festgelegte Bedeutung oder (ii) die in den geltenden Datenschutzgesetzen festgelegte Bedeutung. Im Falle widersprüchlicher Definitionen in den Datenschutzgesetzen gilt diejenige, die den Schutz personenbezogener Daten am besten gewährleistet.

„Datenschutzgesetzgebung“ bezeichnet sämtliche anwendbaren Gesetze und Verordnungen, die jeweils in Kraft sind und sich auf den Schutz, die Vertraulichkeit, die Sicherheit und die Verarbeitung personenbezogener Daten in den jeweiligen Rechtsordnungen beziehen, einschließlich: (i) des California Consumer Privacy Act von 2018, Cal. Civ. Code § 1798.100 ff. („CCPA“), (ii) des Fair and Accurate Credit Transaction Act, (iii) des Health Insurance Portability and Accountability Act von 1996 (42 USC §1320d, „ HIPAA “), (iv) des Payment Card Industry Data Security Standard („ PCI DSS “), (v) des CCPA und (vi) der EU-Datenschutz-Grundverordnung 2016/679 („ DSGVO “) sowie der nationalen Gesetze der EU-Mitgliedstaaten zur Ergänzung der DSGVO; der EU-Richtlinie 2002/58/EG („ e-Privacy-Richtlinie “) sowie der nationalen Gesetze der EU-Mitgliedstaaten zur Umsetzung der e-Privacy-Richtlinie.

 

„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen und die diese identifizieren, beschreiben, mit ihr in Verbindung gebracht werden können oder direkt oder indirekt mit ihr verknüpft werden können. Dies umfasst auch Informationen, die (i) von einer Partei jederzeit im Hinblick auf die Erfüllung ihrer Pflichten oder die Ausübung ihrer Rechte aus diesem Vertrag eingesehen, abgerufen und/oder verarbeitet werden können oder (ii) von einer Partei aus solchen Informationen abgeleitet werden. Personenbezogene Daten umfassen alle Informationen, die derzeit oder künftig durch geltende Datenschutzgesetze geschützt sind, einschließlich „geschützter Gesundheitsdaten“ gemäß HIPAA, „Karteninhaberdaten“ gemäß PCI DSS, „personenbezogene Daten“ gemäß CCPA und ähnlicher Begriffe in allen vergleichbaren Datenschutzgesetzen sowie „personenbezogene Daten“ gemäß DSGVO. Die personenbezogenen Daten von Foothold America umfassen alle Daten der Mitarbeiter (einschließlich des zugeordneten Personals), Kunden und deren Mitarbeiter. Ebenso umfassen die personenbezogenen Daten des Kunden alle Daten der Mitarbeiter, Kunden und des Personals des Kunden.

Verarbeitung “ bezeichnet jeden mit personenbezogenen Daten durchgeführten Vorgang oder jede Vorgangsreihe, unabhängig davon, ob dies automatisiert erfolgt oder nicht; dazu gehören das Erheben, das Aufzeichnen, die Organisation, die Verwendung, die Übermittlung, die Offenlegung, die Speicherung, die Manipulation, die Verknüpfung und das Löschen personenbezogener Daten.

Verkaufen “ hat (i) die im CCPA festgelegte Bedeutung oder (ii) die in den geltenden Datenschutzgesetzen festgelegte Bedeutung. Im Falle widersprüchlicher Definitionen in den Datenschutzgesetzen gilt diejenige, die den besten Schutz personenbezogener Daten gewährleistet.

Dienstleister “ hat (i) die im CCPA festgelegte Bedeutung oder (ii) die in den geltenden Datenschutzgesetzen festgelegte Bedeutung. Im Falle widersprüchlicher Definitionen in den Datenschutzgesetzen gilt diejenige, die den besten Schutz personenbezogener Daten gewährleistet.

b. Beschränkungen der Verarbeitung personenbezogener Daten . Unbeschadet der hierin festgelegten Verpflichtungen gilt für jede Partei Folgendes:

                 i. die personenbezogenen Daten der anderen Partei ausschließlich gemäß den Bestimmungen dieses Vertrags und dem anwendbaren Recht sowie ausschließlich zum Zweck der Erfüllung ihrer Verpflichtungen und der Ausübung ihrer Rechte aus diesem Vertrag zu erfassen, zu speichern, zu protokollieren, zu archivieren, zu verwenden, zu verarbeiten und auf sonstige Weise aufzubewahren;

               ii. die personenbezogenen Daten der anderen Partei weder zu verkaufen noch auf andere Weise zu monetarisieren, und dass diese Partei die personenbezogenen Daten der anderen Partei nicht außerhalb der direkten Geschäftsbeziehung zwischen dem Kunden und Foothold America speichert, verwendet oder offenlegt;

             iii. die personenbezogenen Daten der anderen Partei nicht länger zu speichern, zu verwenden oder offenzulegen, als es für die Erfüllung der Verpflichtungen und die Ausübung der Rechte dieser Partei aus diesem Vertrag erforderlich ist (einschließlich, im Falle von Foothold America, des spezifischen Zwecks der Erbringung der Dienstleistungen);

             iv. jederzeit alle geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen gegen die unbefugte oder unrechtmäßige Verarbeitung der personenbezogenen Daten der anderen Partei sowie gegen deren versehentlichen Verlust, Zerstörung oder Beschädigung zu treffen. Diese Maßnahmen müssen ein dem potenziellen Schaden durch die unbefugte oder unrechtmäßige Verarbeitung der personenbezogenen Daten der anderen Partei oder deren Verlust, Zerstörung oder Beschädigung sowie der Art der personenbezogenen Daten der anderen Partei angemessenes Sicherheitsniveau gewährleisten.

               v. seine Mitarbeiter in der Pflege und im Umgang mit personenbezogenen Daten schulen zu lassen;

             vi. die andere Partei unverzüglich schriftlich zu unterrichten und mit dieser Partei (auf deren Kosten) zusammenzuarbeiten, wenn eine Person im Zusammenhang mit den personenbezogenen Daten dieser Partei Folgendes verlangt: (i) Zugang zu den personenbezogenen Daten dieser Person, (ii) Informationen über die Kategorien von Quellen, aus denen die personenbezogenen Daten dieser Person stammen, oder (iii) Informationen über die Kategorien oder bestimmte Teile der personenbezogenen Daten dieser Person, einschließlich der Bereitstellung der angeforderten Informationen in einem portablen und, soweit technisch möglich, leicht verwendbaren Format, das es der Person ermöglicht, die Informationen ungehindert an eine andere Stelle zu übermitteln;

            vii. Auf Verlangen der anderen Partei sind alle Originale und Kopien der personenbezogenen Daten einer bestimmten Person unverzüglich aus den Systemen der jeweiligen Partei zu löschen oder zu vernichten und elektronische Kopien davon zu entfernen. Kann eine Partei die personenbezogenen Daten einer Person aus Gründen, die nach dem CCPA oder einer anderen anwendbaren vergleichbaren Datenschutzgesetzgebung zulässig sind, nicht löschen, so wird die andere Partei: (A) die anfragende Partei unverzüglich über den Grund für die Nichterfüllung der Löschanfrage informieren; (B) die Vertraulichkeit und Sicherheit dieser personenbezogenen Daten gewährleisten; und (C) diese personenbezogenen Daten unverzüglich löschen, sobald der Grund für die Nichterfüllung nicht mehr vorliegt.

          viii. Jede Partei bestätigt, dass die personenbezogenen Daten der anderen Partei, die ihr im Rahmen oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung offengelegt oder anderweitig zur Verfügung gestellt werden, dieser Partei zu Geschäftszwecken übermittelt werden und dass keine der Parteien im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung personenbezogene Daten an die andere Partei verkauft (oder verkauft); und

             ix. Mit der Zustimmung zu dieser Vereinbarung bestätigt jede Partei der anderen Partei schriftlich, dass sie die in diesem Abschnitt festgelegten Anforderungen und Beschränkungen versteht und einhalten wird.

c. Dienstleister . Foothold America agiert in Bezug auf die vom Kunden erhaltenen personenbezogenen Daten ausschließlich als Dienstleister.

d. Meldung von Vorfällen . Sobald die betroffene Partei von einem Vorfall Kenntnis erlangt, der die Systeme oder das Personal einer Partei (die „ betroffene Partei “) betrifft und der zu einer unbefugten Offenlegung, Nutzung oder einem unbefugten Zugriff auf vertrauliche Informationen (z. B. Geschäfts- oder personenbezogene Daten) der anderen Partei (die „ betroffene Partei “) geführt haben könnte oder geführt hat, wird die betroffene Partei unverzüglich und kostenfrei (i) die betroffene Partei gemäß den Bestimmungen dieser Vereinbarung über den Vorfall informieren, (ii) der betroffenen Partei die angeforderten Informationen im Zusammenhang mit dem Vorfall zur Verfügung stellen und sie dabei unterstützen, ihre Mitarbeiter, Kunden oder andere betroffene Personen über die Datenschutzverletzung zu informieren, (iii) Strafverfolgungsbehörden und Aufsichtsbehörden Informationen zur Verfügung stellen und uneingeschränkt mit ihnen zusammenarbeiten sowie (iv) wirtschaftlich zumutbare Maßnahmen ergreifen, um die Auswirkungen des Vorfalls zu minimieren.

8. Geistiges Eigentum und Eigentum am Arbeitsergebnis

a. Sämtliche bestehenden Schutzrechte beider Parteien bleiben deren alleiniges Eigentum. Jegliches im Rahmen der Dienstleistungen entwickelte geistige Eigentum unterliegt den Bestimmungen des jeweiligen Angebots.

b. Sämtliche Ergebnisse, Ideen, Konzepte, Werke, Informationen, Daten, Computerprogramme und sonstige Materialien, die von den dem Kunden zugeordneten Mitarbeitern von EOR allein oder gemeinsam mit anderen entwickelt werden und aus den von diesen Mitarbeitern erbrachten Dienstleistungen resultieren oder damit in Zusammenhang stehen (zusammen die „ Entwicklungen “), sowie alle Markenrechte, Geschäftsgeheimnisse, Urheberrechte, Patente, sonstigen Rechte, Titel, Slogans oder sonstige Schutzrechte („ Schutzrechte “) an diesen Entwicklungen sind alleiniges Eigentum des Kunden. Foothold America überträgt hiermit sämtliche Rechte und Ansprüche an solchen Entwicklungen und/oder Schutzrechten an den Kunden und verpflichtet die dem Kunden zugeordneten Mitarbeiter zur Unterzeichnung aller vom Kunden in diesem Zusammenhang vernünftigerweise angeforderten Dokumente; vorausgesetzt, dass alle urheberrechtlich geschützten Aspekte der Entwicklungen im größtmöglichen nach geltendem Recht zulässigen Umfang als „Auftragswerke“ gelten.

 

9. Schadloshaltung

a. Soweit gesetzlich zulässig, verpflichtet sich der Kunde, Foothold America, ihre verbundenen Unternehmen und deren jeweilige Geschäftsführer, leitende Angestellte und Mitarbeiter (z. B. Angestellte und Beauftragte, jeweils ein „ Foothold America-Freigestellter “) von allen Schäden, Verlusten, Kosten, Auslagen (einschließlich Anwaltskosten und -auslagen) und sonstigen Verbindlichkeiten (zusammen die „ Freigestellten Verbindlichkeiten “) freizustellen und schadlos zu halten, die jedem Foothold America-Freigestellten aufgrund von Ansprüchen, Forderungen, Klagen oder Rechtsgründen (zusammen die „ Ansprüche “) im Zusammenhang mit den Dienstleistungen entstehen, soweit die Freigestellten Verbindlichkeiten und Ansprüche ganz oder teilweise auf Folgendem beruhen oder beruhen sollen: (a) einem Verstoß des Kunden oder seiner Mitarbeiter gegen diese Vereinbarung; (b) dem Betrieb des Geschäfts des Kunden; (c) der Nutzung der Dienstleistungen durch den Kunden. (d) Ansprüche von Mitarbeitern von Foothold America (einschließlich der von EOR beauftragten Mitarbeiter) gegen jeden Entschädigungsberechtigten von Foothold America aufgrund von Handlungen oder Unterlassungen des Auftraggebers; (e) Ansprüche im Zusammenhang mit Handlungen oder Unterlassungen der beauftragten Mitarbeiter bei der Ausübung ihrer Aufgaben im Rahmen der Leistungsbeschreibung oder auf Anweisung des Auftraggebers; (f) Steuerliche Verpflichtungen des Auftraggebers (wie nachstehend definiert); oder (g) Fahrlässigkeit oder Fehlverhalten des Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter.

b. Sollte der Kunde Ansprüche gegen Foothold America haben, hat er Foothold America unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Der Kunde ist nicht verpflichtet, einen von Foothold America freigestellten Begünstigten von einer freigestellten Haftung freizustellen oder schadlos zu halten, soweit ein zuständiges Gericht feststellt, dass diese freigestellte Haftung durch Folgendes verursacht wurde: (x) einen Verstoß von Foothold America gegen diese Vereinbarung oder (y) grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Fehlverhalten des von Foothold America freigestellten Begünstigten.

c. Die oben genannten Verpflichtungen des Auftraggebers, (x) die Foothold America-Freigestellten zu verteidigen und (y) von jeglicher Haftung freizustellen, sind unabhängig voneinander und von allen anderen Verpflichtungen der Parteien aus diesem Vertrag. Jeder Foothold America-Freigestellte ist berechtigt, sich an seiner eigenen Verteidigung zu beteiligen.

10. Haftungsbeschränkung. Soweit gesetzlich zulässig und mit Ausnahme der Verpflichtungen des Auftraggebers gemäß Abschnitt 9 (Freistellung):

a. Beschränkung der Schadensarten . KEINE DER PARTEIEN UND IHRE VERBUNDENEN UNTERNEHMEN (NOCH DIESE PARTEIEN UND IHRE GESCHÄFTSFÜHRER, FÜHRUNGSKRÄFTE ODER MITARBEITER) HAFTEN FÜR BESONDERE, ZUFÄLLIGE, FOLGESCHÄDEN, INDIREKTE, EXEMPLARISCHE ODER STRAFSCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH DATENVERLUST, ENTGANGENER GEWINN UND SCHÄDEN DURCH BETRIEBSUNTERBRECHUNG), DIE IM ZUSAMMENHANG MIT DIESEM VERTRAG ODER DER ERFÜLLUNG, UNTERLASSUNG DER ERFÜLLUNG ODER BEENDIGUNG DIESES VERTRAGS ENTSTEHEN, UNGEACHTET DER ART DES ANSPRUCHS (Z. B. VERTRAGSBRUCH, FAHRLÄSSIGKEIT ODER ANDERES), SELBST WENN DIE GESAMTE PARTEI AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN INFORMIERT WURDE.

b. Haftungsbeschränkung und Frist für die Geltendmachung von Ansprüchen . Die maximale, kumulative und Gesamthaftung von Foothold America, ihren verbundenen Unternehmen und ihren jeweiligen Geschäftsführern, leitenden Angestellten und Mitarbeitern im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ist in jedem Fall auf den geringeren der folgenden Beträge beschränkt: (i) alle Gebühren (jedoch ohne Plangebühren), die der Kunde an Foothold America in den zwölf (12) Monaten vor dem Ereignis oder der Unterlassung, die zu einer solchen Haftung führt, gezahlt hat, und (ii) fünfundzwanzigtausend US-Dollar (25,000 USD). Darüber hinaus darf der Kunde Ansprüche, Forderungen, Klagen oder sonstige Rechtsstreitigkeiten gegen Foothold America, ihre verbundenen Unternehmen und ihre jeweiligen Geschäftsführer, leitenden Angestellten und Mitarbeiter nicht später als ein (1) Jahr nach Entstehung des Anspruchsgrundes geltend machen.

 

c. Steuern . Mit Ausnahme der Lohnsteuern für Mitarbeiter von Foothold America (einschließlich der von Foothold America für zugewiesenes Personal zu entrichtenden Steuern) und der Steuern auf das Einkommen von Foothold America übernimmt Foothold America keine Verantwortung oder Haftung für andere potenzielle Steuerverbindlichkeiten, die dem Kunden oder Foothold America von Steuerbehörden im Zusammenhang mit den Dienstleistungen auferlegt werden (zusammen die „ Steuerverbindlichkeiten des Kunden “).

11. Verhältnis zwischen den Parteien . Dieser Abschnitt 11 hat Vorrang vor allen widersprüchlichen Formulierungen in dieser Vereinbarung oder in Marketingmaterialien, die Foothold America von Zeit zu Zeit bereitstellt:

a. Unabhängiger Auftragnehmer . Foothold America ist im Rahmen dieser Vereinbarung ein unabhängiger Auftragnehmer. Durch die Beziehung der Parteien oder diese Vereinbarung wird kein Joint Venture, keine Partnerschaft, keine gemeinsame Beschäftigung, keine Agentur oder ein anderes Verhältnis begründet, außer wie hierin ausdrücklich festgelegt. Die Mitarbeiter von Foothold America sind keine Angestellten des Auftraggebers. Weder Foothold America noch deren Mitarbeiter (einschließlich des zugewiesenen Personals) sind Vertreter des Auftraggebers, es sei denn, dies ist in einer Leistungsbeschreibung ausdrücklich vorgesehen. Die Mitarbeiter von Foothold America (einschließlich des zugewiesenen Personals) sind nicht berechtigt, an den für die Mitarbeiter des Auftraggebers geltenden Sozialleistungen oder sonstigen Beschäftigungsbedingungen teilzunehmen. Foothold America ist nicht befugt, im Namen des Auftraggebers Vereinbarungen zu treffen oder Verpflichtungen einzugehen. Der Auftraggeber ist nicht befugt, im Namen von Foothold America Vereinbarungen zu treffen oder Verpflichtungen einzugehen. Auf Wunsch des Auftraggebers kann Foothold America vom zugewiesenen Personal die Einhaltung bestimmter schriftlicher Richtlinien des Auftraggebers verlangen, die für die Mitarbeiter des Auftraggebers und/oder andere Auftragnehmer des Auftraggebers gelten (z. B. Richtlinien für soziale Medien).

b. Geschäftstätigkeit von Foothold America . Foothold America ist allein für seine Geschäftstätigkeit verantwortlich. Foothold America hat: (i) die ausschließliche Kontrolle über seine Mitarbeiter (einschließlich des zugewiesenen Personals) sowie über die Arbeits- und Mitarbeiterbeziehungen und die Richtlinien in Bezug auf Löhne, Arbeitszeiten, Arbeitsbedingungen und sonstige Bedingungen seiner Mitarbeiter (einschließlich des zugewiesenen Personals). Obwohl der Kunde (über den Prozess des Arbeitsvertrags) bei bestimmten Punkten (wie z. B. Feiertagen) Einfluss nehmen kann, ist er nicht befugt, den Arbeitsplan oder die Beschäftigungsbedingungen des zugewiesenen Personals zu ändern; und (ii) das ausschließliche Recht, seine Mitarbeiter (einschließlich des zugewiesenen Personals) einzustellen, zu versetzen, zu suspendieren, zu entlassen, wieder einzustellen, zu befördern, zuzuweisen, zu disziplinieren, zu kündigen und Beschwerden zu bearbeiten. Die Parteien vereinbaren ferner, dass: (x) die Beendigung einer Leistungsbeschreibung (oder die Aussetzung der Leistungserbringung durch ein zugewiesenes Personal gemäß Abschnitt 5. ) den Beschäftigungsstatus dieses zugewiesenen Personals nicht berührt und Foothold America sich das Recht vorbehält, die Beschäftigung dieser Person fortzusetzen und/oder dieses zugewiesene Personal einem anderen Kunden zuzuweisen. und (y) Foothold America ist alleinige Inhaberin der Personalakten ihrer Mitarbeiter (einschließlich derjenigen der zugewiesenen Mitarbeiter); und der Kunde hat kein Recht, auf diese Personalakten zuzugreifen.

c. Gemeinsame Arbeitgeberschaft bei EOR-Dienstleistungen . Alle Bestimmungen dieses Vertrags, die die Zahlung von Plangebühren durch den Kunden im Zusammenhang mit den Kosten des von Foothold America zugewiesenen EOR-Personals (oder die Bereitstellung von Annehmlichkeiten oder sonstigen Leistungen durch Foothold America für ihre Mitarbeiter (einschließlich des zugewiesenen Personals)) betreffen, dienen der Zweckmäßigkeit für die Parteien und begründen kein gemeinsames Arbeitgeberverhältnis zwischen den Parteien. Sollten solche Bestimmungen jemals als Faktor für das Bestehen eines gemeinsamen Arbeitgeberverhältnisses angesehen werden: (a) werden diese Bestimmungen von Anfang an aus diesem Vertrag gestrichen, und (b) die Parteien vereinbaren, dass der Kunde Foothold America nach einer anderen Methode angemessen vergütet, die kein gemeinsames Arbeitgeberverhältnis begründet. Falls eine Bundes- oder Landesbehörde oder ein Gericht feststellt, dass Foothold America Mit-Arbeitgeber von Personal des Kunden ist, stellt der Kunde Foothold America von jeglicher daraus resultierenden Haftung frei und erstattet Foothold America alle angemessenen Beschäftigungskosten und Gebühren, die als Mit-Arbeitgeber des Personals des Kunden entstanden sind.

 

d. Gemeinsame Arbeitgeberschaft im Rahmen von PEO+-Dienstleistungen . Alle Bestimmungen dieses Vertrags, die sich auf die Zahlung von Servicegebühren durch den Kunden im Zusammenhang mit Personalkosten des Kunden (oder die Bereitstellung von Vergünstigungen oder sonstigen Leistungen durch Foothold America für das Personal des Kunden) beziehen, dienen der Zweckmäßigkeit für die Parteien und begründen kein gemeinsames Arbeitgeberverhältnis zwischen dem Personal des Kunden und Foothold America. Sollten solche Bestimmungen jemals als Faktor für das Bestehen eines gemeinsamen Arbeitgeberverhältnisses angesehen werden: (a) werden diese Bestimmungen von Anfang an aus diesem Vertrag gestrichen, und (b) die Parteien vereinbaren, dass der Kunde Foothold America auf der Grundlage einer anderen Methode angemessen vergütet, die kein gemeinsames Arbeitgeberverhältnis begründet. Falls eine Bundes- oder Landesbehörde oder ein Gericht feststellt, dass Foothold America Mit-Arbeitgeber von Personal des Kunden ist, stellt der Kunde Foothold America von jeglicher daraus resultierenden Haftung frei und erstattet Foothold America alle angemessenen Beschäftigungskosten und Gebühren, die als Mit-Arbeitgeber des Personals des Kunden entstanden sind.

 

e. Abwerbeverbot . Der Kunde verpflichtet sich, während der Laufzeit dieses Vertrags und für einen Zeitraum von drei (3) Jahren danach weder direkt noch indirekt Mitarbeiter von Foothold America oder deren verbundenen Unternehmen abzuwerben oder einzustellen. Dies gilt jedoch nicht für von Foothold America dem Kunden zugewiesene Mitarbeiter, solange diese für den Kunden tätig sind (z. B. kann der Kunde zugewiesene Mitarbeiter einstellen, die für ihn tätig sind). Allgemeine Stellenanzeigen (z. B. in Zeitungen und im Internet) stellen keinen Verstoß gegen diese Klausel dar. Die Parteien vereinbaren, dass der Kunde Foothold America als pauschalierten Schadensersatz (und nicht als Strafe) 50,000 US-Dollar für jede Person zahlt, die er unter Verstoß gegen diesen Abschnitt 11.d abwirbt oder einstellt.

12. Versicherung

Beide Parteien verpflichten sich, einen angemessenen Versicherungsschutz, einschließlich einer allgemeinen Haftpflicht- und einer Berufshaftpflichtversicherung, in ausreichender Höhe aufrechtzuerhalten, um ihre Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung abzudecken.

a. Foothold America unterhält die folgenden Versicherungspolicen, die auch die Mitarbeiter von Foothold America (einschließlich des zugeteilten Personals, jedoch nicht des Kundenpersonals) abdecken und auf Anfrage des Kunden eingesehen werden können:

                                                    i. Allgemeine Haftung

                                                  ii. Arbeitslosigkeit (gesetzliche Arbeitslosigkeit); und

                                                iii. Arbeiterunfallversicherung (gesetzlich)

b. Foothold America unterhält eine Haftpflichtversicherung für Arbeitgeberpraktiken (EPLI), die den EOR-Kunden im Falle einer Klage eines Mitarbeiters von Foothold America, in der Foothold America und der Kunde namentlich genannt werden, mit Versicherungsschutz ausstattet; diese Police kann auf Anfrage des Kunden eingesehen werden.

c. Foothold America unterhält die folgenden zusätzlichen Versicherungspolicen, die auf Anfrage des Kunden eingesehen werden können:

                                                    i. Cybersicherheit

                                                  ii. Fehler und Auslassungen; und

                                                iii. Direktoren und leitende Angestellte

13. Streitbeilegung und Rechtswahl.

a. Der Auftraggeber und Foothold America werden sich nach Treu und Glauben bemühen, jegliche Ansprüche, Streitigkeiten oder Kontroversen („ Streitigkeit “), die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergeben, beizulegen. Sollten die Parteien eine Streitigkeit nicht innerhalb von sechzig (60) Tagen beilegen können, kann jede Partei die Streitigkeit einem verbindlichen Schiedsverfahren in New York, NY, gemäß den Regeln der American Arbitration Association unterwerfen.

b. Diese Schiedsklausel hindert keine der Parteien daran, bei einem Gericht einstweiligen Rechtsschutz zu beantragen, um den Status quo aufrechtzuerhalten oder Vermögenswerte zu schützen, bis das Schiedsverfahren eingeleitet wurde und der Schiedsrichter Gelegenheit hatte, die Frage des einstweiligen Rechtsschutzes zu prüfen.

c. Jede Partei trägt die Hälfte der Gebühren und Auslagen des Schiedsrichters und ihre eigenen Kosten und Auslagen im Zusammenhang mit dem Schiedsverfahren (z. B. Anwaltskosten); vorausgesetzt , dass Foothold America im Falle einer Forderung wegen Nichtzahlung von Gebühren, Planentgelten oder anderen hierunter fälligen Beträgen Anspruch auf Erstattung ihrer Anwaltskosten, Auslagen und sonstigen Inkassokosten hat.

d. In einem solchen Schiedsverfahren wendet der Schiedsrichter das einschlägige Recht an und erstellt einen schriftlichen, begründeten Sachverhaltsfeststellungsbericht sowie eine rechtliche Schlussfolgerung. Diese Schiedsvereinbarung basiert auf einem Geschäft im zwischenstaatlichen Handel und unterliegt dem Federal Arbitration Act, 9 USC § 1 ff. Das Schiedsurteil kann vor jedem zuständigen Gericht vollstreckt werden. Sollte eine Bestimmung dieser Schiedsklausel unwirksam oder undurchsetzbar sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Dieses Abkommen und alle Streitigkeiten unterliegen dem materiellen Recht des Staates New York, ohne Berücksichtigung kollisionsrechtlicher Grundsätze; die Schiedsklausel und die Rechte der Parteien aus dieser Klausel unterliegen jedoch dem Federal Arbitration Act und sind nach diesem auszulegen. Der Auftraggeber verzichtet auf das Recht, Streitigkeiten im Wege einer Sammelklage, einer Klage im öffentlichen Interesse oder auf ähnlicher Grundlage geltend zu machen.

e. Gerichtsstand . Vorbehaltlich des vorstehenden Abschnitts 14 (Streitbeilegung und Rechtswahl) unterwirft sich jede Partei hiermit der ausschließlichen persönlichen und sachlichen Zuständigkeit der Gerichte im Staat New York in Bezug auf diese Vereinbarung und jegliche Streitigkeiten.

14. Verschiedenes.

a. Marketing . Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Foothold America den Namen und das Logo des Kunden auf seiner Website und in anderen Marketingmaterialien verwenden darf; Foothold America wird jedoch keine spezifischen Details der vom Kunden erbrachten Dienstleistungen offenlegen.

b. Höhere Gewalt . Jede Partei ist von ihren Verpflichtungen aus diesem Vertrag befreit, soweit: (a) ihre Leistungserbringung durch Feuer, Epidemien, Pandemien, Arbeitskräftemangel, Naturkatastrophen (z. B. Überschwemmungen, Erdbeben usw.), Kriegshandlungen, Terrorismus, innere Unruhen, behördliche Anordnungen und andere Ereignisse, die außerhalb ihrer zumutbaren Kontrolle liegen, verzögert oder wirtschaftlich unzumutbar wird, unabhängig davon, ob diese Ereignisse vorhersehbar waren (jeweils ein „ Ereignis höherer Gewalt “); und (b) die betroffene Partei wirtschaftlich zumutbare Anstrengungen unternimmt, die Dauer und die Folgen dieser Nichterfüllung zu minimieren. Die betroffene Partei wird die andere Partei unverzüglich über jedes Ereignis höherer Gewalt informieren. Ungeachtet dieses Abschnitts 15.b verzögert ein Ereignis höherer Gewalt die Zahlungsverpflichtung des Auftraggebers für alle nach diesem Vertrag fälligen Beträge maximal um zehn (10) Tage.

 

c. Abtretung . Dieser Vertrag ist für die Parteien und ihre jeweiligen Rechtsnachfolger und Abtretungsempfänger verbindlich und kommt ihnen zugute. Die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag dürfen von keiner Partei ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei (die nicht unbillig verweigert oder verzögert werden darf) ganz oder teilweise abgetreten oder übertragen werden. Jede versuchte Abtretung oder Übertragung, die gegen diesen Abschnitt verstößt, ist nichtig.

 

d. Drittbegünstigte . Die Entschädigungsberechtigten von Foothold America sind die einzigen beabsichtigten Drittbegünstigten dieses Vertrags; es gibt keine anderen Drittbegünstigten dieses Vertrags.

 

e. Untervergabe . Foothold America behält sich das Recht vor, seine Leistungen, Pflichten und Verpflichtungen aus diesem Vertrag an Unterauftragnehmer zu vergeben.

 

f. Vollständige Vereinbarung und Änderungen . Diese Vereinbarung (einschließlich des jeweiligen Angebots und jeder hierin enthaltenen Leistungsbeschreibung) stellt die gesamte Vereinbarung zwischen dem Kunden und Foothold America dar und ersetzt alle vorherigen Vereinbarungen, Erklärungen, Zusagen oder Praktiken, ob schriftlich oder mündlich, in Bezug auf den Gegenstand dieser Vereinbarung sowie alle vorherigen Absprachen, Verhandlungen und Gespräche der Parteien. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass es unangemessen wäre, sich auf Zusagen oder Zusicherungen zu verlassen, die nicht in dieser Vereinbarung enthalten sind. Handschriftliche Änderungen dieser Vereinbarung, einschließlich etwaiger Angebote, sind nicht rechtswirksam. Foothold America kann diese Vereinbarung jederzeit ändern, indem eine nachfolgende Version auf dieser Webseite (oder einer Nachfolge-Webseite, die Foothold America dem Kunden zur Kenntnis bringt) veröffentlicht wird. Der Kunde ist verpflichtet, diese Vereinbarung regelmäßig zu überprüfen. Wenn der Kunde solche Änderungen nicht akzeptieren möchte, muss er Foothold unverzüglich nach einer solchen Änderung über seine Absicht informieren, diese Vereinbarung aus wichtigem Grund zu kündigen (gemäß Abschnitt 5.ci oben). Andernfalls gilt die fortgesetzte Inanspruchnahme der Leistungen durch den Kunden als dessen Zustimmung zum geänderten Vertrag, unabhängig davon, ob Foothold America den Kunden über die Änderungen informiert hat. Foothold America ist grundsätzlich bestrebt, seine Kunden im Voraus über wesentliche Preisänderungen oder sonstige Änderungen der Vertragsbedingungen zu informieren.

g. Salvatorische Klausel . Sollte sich eine Bestimmung dieser Vereinbarung als ungültig oder nicht durchsetzbar erweisen, bleibt der Rest der Vereinbarung in vollem Umfang wirksam, als ob die ungültige oder nicht durchsetzbare Bestimmung nicht existieren würde.

 

h. Verzicht . Jeder Verzicht einer Partei im Rahmen dieses Vertrags bedarf der Schriftform. Die Nichtausübung eines oder mehrerer Rechte aus diesem Vertrag durch eine Partei zu irgendeinem Zeitpunkt oder über einen beliebigen Zeitraum hinweg stellt keinen Verzicht auf diese Rechte oder auf das Recht dar, zu einem späteren Zeitpunkt alle Bestimmungen dieses Vertrags geltend zu machen.

 

i. Auslegung dieser Vereinbarung . Diese Vereinbarung ist in ihrer Gesamtheit auszulegen, wobei ihr Sinn in ihrer Gesamtheit und nicht einseitig zugunsten oder zulasten des Auftraggebers oder von Foothold America zu verstehen ist. Für die Zwecke der Auslegung wird davon ausgegangen, dass sowohl der Auftraggeber als auch Foothold America diese Vereinbarung verfasst haben, und weder der Auftraggeber noch Foothold America werden das Gegenteil behaupten. Der Begriff „Vereinbarung“ umfasst alle im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung abgeschlossenen Angebote und Leistungsbeschreibungen. In dieser Vereinbarung gilt Folgendes: (a) Die Überschriften der Abschnitte dienen lediglich der Orientierung und haben keinen Einfluss auf die Auslegung dieser Vereinbarung. (b) Definierte Begriffe umfassen sowohl den Plural als auch den Singular. (c) „einschließlich“ und seine Ableitungen „einschließlich“, „z. B.“ usw.) bedeuten „einschließlich, aber nicht beschränkt auf“. Der Auftraggeber erkennt an, dass Foothold America nicht befugt ist, dem Auftraggeber Rechtsberatung zu erteilen (und der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, nicht zu behaupten, dass Foothold America dem Auftraggeber Rechtsberatung erteilt hat). Der Auftraggeber erkennt ferner an, dass Foothold America ihm empfohlen hat, sich hinsichtlich dieser Vereinbarung selbst rechtlich und/oder anderweitig professionell beraten zu lassen. einschließlich der Frage, ob diese Vereinbarung, die Erbringung von Dienstleistungen durch das zugeteilte Personal und/oder ein anderer Aspekt der Beziehung der Parteien möglicherweise eine steuerliche Präsenz oder eine sonstige Haftung für den Auftraggeber oder seine verbundenen Unternehmen unter der Gerichtsbarkeit einer Steuerbehörde oder einer anderen staatlichen Behörde begründen könnten.

j.       Survival - Überleben.  Alle Bestimmungen dieser Vereinbarung, die ihrer Natur nach auch nach Beendigung dieser Vereinbarung Bestand haben, bleiben auch nach Beendigung dieser Vereinbarung bestehen, einschließlich Abschnitt 3 (Verantwortung des Kunden); mit Ausnahme von Unterabschnitt (a), Abschnitt 5 (Auswirkungen der Kündigung), Abschnitt 6 (Vertraulichkeit), Abschnitt 7 (Personenbezogene Daten), Abschnitt 9 (Freistellung), Abschnitt 10 (Haftungsbeschränkung), Abschnitt 11 (Verhältnis der Vertragsparteien) und Abschnitt 14 (Verschiedenes).

 

k. Gewährleistungen . Sowohl der Kunde als auch Foothold America versichern, dass sie jeweils über die volle Befugnis und Vollmacht verfügen, diesen Vertrag abzuschließen und alle seine Bedingungen zu erfüllen. Jedes Angebot und jede Leistungsbeschreibung kann elektronisch, per Fax und in mehreren Ausfertigungen unterzeichnet werden.

l. Mitteilungen . Alle Mitteilungen im Rahmen dieser Vereinbarung müssen schriftlich erfolgen und per Post oder Kurier an die unten angegebene Adresse (oder eine andere Adresse, die eine der Parteien der anderen schriftlich zu diesem Zweck mitteilt) gesendet werden. Foothold America kann Mitteilungen darüber hinaus per E-Mail an die Person senden, die den Vorschlag unterzeichnet hat.

Foothold America : Foothold America, Inc., 68 Harrison Avenue, 6. Etage, Boston, MA 02111 , USA

Auftraggeber: Die auf dem Deckblatt des Angebots angegebene Adresse oder, falls keine Adresse vorhanden ist, eine andere Einrichtung des Auftraggebers.

m. Zusammenarbeit . Jede Partei verpflichtet sich, in gutem Glauben mit der anderen Partei zusammenzuarbeiten und ihr Personal zur Unterstützung der Leistungserbringung (gemäß der in diesem Vertrag festgelegten Aufgabenteilung) einzusetzen. Der Kunde stellt Foothold America auf Anfrage unverzüglich alle Informationen zur Verfügung, die Foothold America zur Verwaltung des ihm zugewiesenen Personals und zur Ermittlung der Gebühren, Plankosten und sonstigen im Rahmen dieses Vertrags fälligen Beträge benötigt.

Gebühren & Währung . Alle Gebühren werden in US-Dollar („USD“) berechnet und sind vom Kunden in USD auf das US-Bankkonto von Foothold America zu entrichten, sofern nichts anderes vereinbart ist. Der Kunde ist für das Management von Währungsschwankungen selbst verantwortlich. Er trägt die Bank- und Überweisungsgebühren, die seine Bank oder zwischengeschaltete Banken bei der Zahlung von Rechnungen von Foothold America erheben (z. B. für den Währungsumtausch, falls die Gelder in einer anderen Währung als USD eingegangen sind).

o. Zahlung. Der Kunde hat die Zahlung nach Erhalt der Rechnung zu leisten. Foothold America akzeptiert keine Schecks als Zahlungsmittel für Dienstleistungen jeglicher Art. Sollte Foothold America nach eigenem Ermessen feststellen, dass der Kunde ein Kreditrisiko darstellt, kann Foothold America die Zahlung der im Angebot aufgeführten Gebühren verlangen. Der Kunde versteht und erklärt sich damit einverstanden, dass eine etwaige Überzahlung von Foothold America zur Verrechnung des voraussichtlichen Betrags der folgenden Abrechnungsperiode verwendet werden kann. Leistet der Kunde die Zahlung nicht nach Erhalt der Rechnung gemäß diesem Absatz, kann Foothold America nach eigenem Ermessen den Kunden für zahlungsunfähig erklären und diesen Vertrag fristlos kündigen.

S. Verfall der Anzahlung. Jede vom Kunden geleistete rückzahlbare Anzahlung verfällt, wenn der Kunde nicht innerhalb eines (1) Jahres nach Abschluss der letzten Dienstleistung gemäß diesem Vertrag einen schriftlichen Rückerstattungsantrag stellt. Nach Ablauf dieser Frist wird die Anzahlung automatisch in einen nicht rückzahlbaren Betrag umgewandelt, und der Kunde hat darauf keinen weiteren Anspruch.

Ende der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

 

Spezifische Bedingungen für den exklusiven Talent Acquisition Service (Rekrutierung)

a. Die Suche beginnt innerhalb von zehn (10) Werktagen, nachdem Foothold America die erste monatliche Gebühr und die unterzeichnete Vereinbarung erhalten hat.

b. Falls Foothold America innerhalb der im Briefing vereinbarten Frist nicht mindestens zwei (2) qualifizierte Kandidaten vorstellt und der Kunde die Suche abbrechen möchte, stellt Foothold America die Rechnungsstellung der monatlichen Gebühren ein.

c. Falls Foothold America innerhalb der vereinbarten Frist mindestens zwei (2) qualifizierte Kandidaten vorschlägt, der Kunde die Stelle aber durch eigene Bemühungen oder über eine andere Quelle besetzt, erfolgt keine Rückerstattung.

d. Falls Foothold America innerhalb der vereinbarten Frist mindestens zwei (2) qualifizierte Kandidaten vorstellt, der Kunde jedoch entweder: 1) den betreffenden Kandidaten nicht innerhalb von zehn (10) Werktagen ab dem Datum der ersten Kandidatenpräsentation interviewt oder 2) den Interviewprozess nicht bis zum Punkt der Abgabe eines Angebots zum Abschluss einer Dienstleistungsbeziehung innerhalb von zwanzig (20) Kalendertagen ab dem Datum der ersten Kandidatenpräsentation abschließt, hat der Kunde keinen Anspruch auf Rückerstattung.

e. Wird die Dienstleistungsbeziehung zwischen dem Kunden und dem Kandidaten beendet, ersetzen wir den Kandidaten gemäß der untenstehenden Rabattregelung, vorausgesetzt, Sie informieren Ihren Ansprechpartner bei Foothold America innerhalb von fünf (5) Werktagen nach dem gewünschten Beendigungsdatum über alle relevanten Fakten. Diese Garantie ermöglicht es Ihnen, sich zu vergewissern, dass der Kandidat über die erforderliche Erfahrung und Qualifikation verfügt und dass die vom Kandidaten und anderen Quellen, direkt oder über Foothold America, bereitgestellten Informationen korrekt sind.

Dauer der Beschäftigung

 

Prozentsatz der zu erstattenden Gebühr

Weniger als zwei (2) Wochen

100%

Zwei (2) Wochen bis weniger als vier (4) Wochen

80%

Vier (4) Wochen bis weniger als acht (8) Wochen

50%

Acht (8) Wochen bis weniger als 12 Wochen

25%

12 Wochen oder mehr

0%

                 i. Diese Garantie gilt nicht, wenn das Dienstverhältnis beendet wird, weil die Stelle aufgrund von Personalabbau oder einer Umstrukturierung des Unternehmens wegfällt;

               ii. Das Arbeitsverhältnis des Kandidaten wird nicht wegen mangelnder Leistung vor Abschluss einer Einarbeitungs- oder Ausbildungszeit beendet;

             iii. Wird das Arbeitsverhältnis des Kandidaten aufgrund von Fehlverhalten beendet, besteht nur dann Anspruch auf eine Rückerstattung, wenn dieses Fehlverhalten für Foothold America vernünftigerweise vorhersehbar war;

             iv. Der Kandidat hat das Arbeitsverhältnis nicht beendet, weil er begründet annehmen konnte, dass die Art der tatsächlichen Arbeit wesentlich von den Informationen abwich, die der Auftraggeber dem Kandidaten vor dessen Einstellung mitgeteilt hatte; oder

               v. Der Kandidat hat das Arbeitsverhältnis nicht aufgrund von Diskriminierung oder anderen gegen den Kandidaten gerichteten Handlungen beendet.

             vi. DIESE GARANTIE IST IHR EINZIGER RECHTSMITTEL.

vii. Wenn die monatliche(n) Zahlung(en) nicht innerhalb von sieben (7) Kalendertagen nach Rechnungsdatum auf unserem Konto eingegangen ist/sind, erlischt diese Ersatzgarantie.

Ihre Annahme von Kandidatenvorschlägen von Foothold America gilt als unwiderlegbarer Beweis für die Zustimmung des Kunden zu unseren Gebühren, Bedingungen und Konditionen, sofern keine schriftliche Änderung vereinbart wurde. Sollten Inkassomaßnahmen erforderlich sein, verpflichten Sie sich zur Übernahme aller damit verbundenen Kosten, einschließlich angemessener Anwaltskosten. Sie unterwerfen sich der Gerichtsbarkeit der Gerichte des Staates New York und erklären sich damit einverstanden, dass dessen Recht für diese Geschäftsbeziehung gilt.

f. Vorzeitiger Erhalt des Kandidaten: Der vorherige Erhalt eines Lebenslaufs oder anderer Unterlagen eines Kandidaten vom Kandidaten selbst oder einer anderen Quelle berührt nicht Ihre Verpflichtung zur Zahlung der Servicegebühr und der Auslagen von Foothold America, es sei denn, der Kandidat befand sich zum Zeitpunkt unserer Weiterleitung bereits aktiv in Ihrer Auswahl für diese Position, was durch geplante Vorstellungsgespräche innerhalb der letzten neunzig (90) Kalendertage belegt und innerhalb von zehn (10) Kalendertagen nach Übermittlung der Kandidatendaten an den Kunden schriftlich bestätigt wurde.

 

Ende der spezifischen Bedingungen für Personalvermittlungsdienste

 

 

Spezifische Bedingungen für Virtual Office Services

a. Es obliegt dem Kunden, alle Beteiligten über seine Adress- und/oder Kommunikationsänderung zu informieren. Post, die an die virtuelle Niederlassung von Foothold America gesendet wird, wird gegebenenfalls an den Absender zurückgeschickt, und alle Postbearbeitungs- und/oder Anrufannahmedienste werden zu diesem Zeitpunkt eingestellt. Die Standardgebühr während einer Verlängerung entspricht der jeweils gültigen Standardgebühr für die Dienstleistungen von Foothold America.

b. Änderung des Dienstes . Foothold America behält sich das Recht vor, den Dienst ganz oder teilweise, vorübergehend oder dauerhaft, mit oder ohne Benachrichtigung des Kunden zu ändern oder einzustellen und ist nicht verpflichtet, den Dienst zu unterstützen oder zu aktualisieren. Die geänderten Bedingungen treten unmittelbar nach ihrer Aktualisierung über diesen Link in Kraft. Der Kunde erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass Foothold America weder dem Kunden noch Dritten gegenüber haftet, falls Foothold America von seinem Recht Gebrauch macht, den Dienst ganz oder teilweise zu ändern oder einzustellen.

c. Änderung der Kundenpreise . Die auf den Websites von Foothold America veröffentlichten Einzelhandelspreise für Dienstleistungen können zeitlich begrenzte Aktionspreise oder Preise, die nur Neukunden gelten, darstellen. Foothold America behält sich das Recht vor, die Kundenpreise nach eigenem Ermessen und mit einer Frist von 45 Tagen zu ändern. Ungeachtet des Vorstehenden behält sich Foothold America, sofern zutreffend, das Recht vor, dem Kunden die über die im Tarif des Nutzers enthaltenen Telefon-, SMS- oder Faxminuten hinausgehende Nutzung zu den jeweils geltenden Tarifen für alle Minuten über dem Minutenlimit hinaus in Rechnung zu stellen, wenn Anrufe innerhalb der kontinentalen USA getätigt werden. Die Berechnung erfolgt gemäß dem gewählten Tarif. Bei Anrufen außerhalb der kontinentalen USA können internationale Ferngesprächsgebühren anfallen. Die aktuellen internationalen Ferngesprächsgebühren erfahren Sie beim Kundenservice von Foothold America.

d. Gebühren . Mit der Entscheidung für den Kauf von abonnementbasierten Diensten garantiert der Kunde, dass alle von ihm übermittelten Informationen wahr, rechtsgültig und korrekt sind (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Rechnungsadresse und die Adresse außerhalb der USA sowie eine Kontakt-E-Mail-Adresse) und erklärt sich bereit, alle anfallenden Abonnement- und zusätzlichen Nutzungsgebühren zuzüglich aller anfallenden Steuern zu zahlen.

e. Einrichtungsgebühren . Ihre Einrichtungsgebühren (falls zutreffend) und wiederkehrenden Servicegebühren sind im Voraus zu entrichten und werden nicht erstattet. Unabhängig vom Startdatum des Services stellt Foothold America den vollen Servicemonat gemäß den Bedingungen des Immobilieneigentümers in Rechnung. Teil- oder anteilige Gebühren gelten nicht für virtuelle Bürodienstleistungen. Sie erklären sich damit einverstanden, dass Foothold America die monatliche Servicegebühr des Kunden ohne weitere Autorisierung durch den Kunden einziehen darf, es sei denn, der Kunde teilt Foothold America im Voraus mit, dass er diese Autorisierung widerrufen hat. Ein solcher Widerruf hat keine Auswirkungen auf Gebühren, die vor dem Zeitpunkt in Rechnung gestellt wurden, zu dem Foothold America angemessenerweise auf den Widerruf reagieren konnte. Sollte der Kunde Fragen zu Gebühren haben, die seinem Konto belastet wurden, muss er sich innerhalb von dreißig (30) Tagen nach dem Rechnungsdatum an den Kundenservice von Foothold America wenden. Die Nichtnutzung des Kontos berechtigt nicht zur Zahlungsverweigerung von Gebühren, die Foothold America gemäß dieser Vereinbarung in Rechnung gestellt hat.

f. Einige Servicepakete beinhalten eine bestimmte Anzahl monatlicher Gesprächsminuten als Teil der monatlichen Servicegebühr. Die Gebühren für Live- und automatisierte Gesprächsminuten werden sekundengenau abgerechnet. Foothold America behält sich das Recht vor, Abonnenten die Nutzung über die im Tarif enthaltenen monatlichen Minuten hinaus zu den jeweils gültigen Tarifen in Rechnung zu stellen. Bei Anrufen oder Faxen in Länder außerhalb der kontinentalen USA oder Kanadas können ab der ersten Minute internationale Tarife anfallen. Faxe werden pro Seite (eingehend und ausgehend) berechnet und entsprechen in der Regel einer automatisierten Gesprächsminute pro Seite. Die Nutzungsgebühren werden nachträglich über Ihre hinterlegte(n) Kreditkarte(n) abgerechnet. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Foothold America diese Gebühren dem Kunden in Rechnung stellen darf. Im Falle einer Kündigung Ihres Kontos ist Foothold America berechtigt, dem Kunden alle zusätzlichen Nutzungsgebühren in Rechnung zu stellen, die während der aktiven Vertragslaufzeit angefallen sind. Der Kunde kann seine bestehende gebührenfreie Rufnummer mit Zustimmung seines bisherigen Anbieters zu Foothold America portieren. Hierfür kann eine einmalige Portierungsgebühr anfallen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den Kundenservice. Der Anbieter von Foothold America besitzt alle im Rahmen des Dienstes verwendeten Nummern. Gebührenfreie oder lokale Nummern können nicht von Foothold America weggebracht werden, es sei denn, der Kunde hat ursprünglich eine Nummer zu Foothold America portiert. In diesem Fall kann eine einmalige Portierungsgebühr für die Portierung der Kundennummer anfallen.

g. Alle Servicepakete mit Postscanning-Services (verfügbar an teilnehmenden Standorten) können je nach gewähltem Tarif eine begrenzte Anzahl monatlicher Scanvorgänge für Briefumschläge und/oder Paketadressetiketten im Rahmen der monatlichen Servicegebühr beinhalten. Sofern der monatliche Tarif des Kunden dies zulässt, behält sich Foothold America das Recht vor, dem Kunden die Nutzung über die im Tarif enthaltenen monatlichen Kontingente hinaus zum jeweils gültigen Preis pro Adressetikettenscan in Rechnung zu stellen. Sämtliche zusätzlichen Kosten für die Nutzung und/oder vom Kunden angeforderte Aktionen, einschließlich des Scannens von Postinhalten, der Postweiterleitung und anderer spezieller Benutzeranfragen oder Aktionen, die aufgrund mangelnder Kundenkommunikation oder -benachrichtigung erforderlich sind, können zu den jeweils geltenden Verwaltungs- und/oder festgelegten Tarifen abgerechnet werden. Foothold America führt Aktionen ausschließlich auf Grundlage der ursprünglichen elektronischen Anfrage des Kunden und des gewählten Tarifs durch. Alle Änderungen bezüglich Postweiterleitung und/oder Empfängerangaben müssen von Mitarbeitern von Foothold America und/oder deren Partnern genehmigt und umgesetzt werden, um wirksam zu werden. Automatische monatliche Abonnementgebühren werden der/den Kreditkarte(n) des Kunden belastet, wenn vor Ablauf des Abrechnungszeitraums keine ordnungsgemäße Kündigung gemäß der Kündigungsfrist in Abschnitt 5.c (Standardkündigungsfristen) eingegangen und bestätigt wurde. Die Postbearbeitungsdienste können nur in Verbindung mit einem aktiven virtuellen Büroadressenprodukt genutzt werden und unterliegen denselben rechtlichen und Haftungsbestimmungen wie in Abschnitt h unten beschrieben.

h. Dienstleistungen/Post . Der United States Postal Service (USPS) verlangt gemäß Regel 66, Federal Register 56993 vom 14. November 2001, die für kommerzielle Postannahmestellen (Commercial Mail Receiving Agencies, CMRA) gilt, die Einhaltung der folgenden Bestimmungen durch den Kunden. Foothold America verpflichtet sich, ein vollständig ausgefülltes CMRA-Formular 1583 bereitzustellen und dieses gegebenenfalls vor der Einreichung notariell beglaubigen zu lassen. Hierfür können zusätzliche Gebühren anfallen. Bevor Post empfangen oder andere standortbezogene Dienstleistungen reserviert oder genutzt werden können, müssen alle Personen, für die wir Post bearbeiten oder die Post am Standort abholen, uns einen amtlichen Lichtbildausweis sowie einen weiteren gültigen Identitätsnachweis gemäß Formular 1583 vorlegen. Jeder Kunde, der einen Standort bei Foothold America reserviert hat, muss gegebenenfalls – unabhängig vom Herkunftsland – einen gültigen Identitätsnachweis und ausgefüllte Formulare vorlegen, um die Postannahme an seinem neuen Standort zu starten. Für bestimmte lokale oder standortspezifische Anforderungen können zusätzliche Formulare erforderlich sein. Einige inländische und internationale virtuelle Bürostandorte benötigen möglicherweise zusätzliche Formulare oder Angaben im Rahmen der allgemeinen Compliance.

Hinweis : Für die Registrierung einer separaten virtuellen Geschäftsadresse und der zugehörigen Dienstleistungen sind zusätzliche Firmennamen oder „DBA“-Nummern erforderlich. Es gelten die üblichen Einzelhandelspreise, Einrichtungsgebühren und -voraussetzungen. Foothold America und seine Partner/Tochtergesellschaften übernehmen keine Gewähr für die Vorteile oder die Gültigkeit einer „Virtuellen Geschäftsadresse“ im Zusammenhang mit Suchmaschinenmarketing, Suchmaschinenoptimierung, Einträgen in Kartenverzeichnissen und/oder der Beantragung von Gewerbelizenzen/Gründungen oder Finanzdienstleistungen.

j. Der Nutzer verpflichtet sich, alle Regeln und Vorschriften der CMRA einzuhalten. Nach Beendigung dieses Vertrags erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass alle nachfolgenden Sendungen mit dem Vermerk „Zurück an Absender“ versehen werden und keine weiteren Sendungen oder Lieferungen angenommen werden. Der Kunde darf die oben in diesem Vertrag angegebene Adresse von Foothold America und/oder deren Beauftragten als Geschäftsadresse verwenden, vorbehaltlich bestimmter Ausnahmen an bestimmten Standorten. Sie darf jedoch nicht als eingetragene Geschäftsadresse verwendet werden, es sei denn, die Dienstleistungen eines eingetragenen Vertreters sind für diese Adresse ausdrücklich inbegriffen. Die Post wird gemäß den Anweisungen des Kunden bearbeitet, und der Kunde trägt alle anfallenden Weiterleitungs- und Servicegebühren. Wählt der Kunde den Versand oder die Weiterleitung von Post oder Paketen per Federal Express, United Parcel Service, DHL oder einem anderen Expressversanddienst, ist er verpflichtet, Foothold America sein eigenes Versandkonto zur Verfügung zu stellen, über das diese Dienstleistungen abgerechnet werden können. Jeder Verstoß gegen die Bestimmungen der USPS kann zur Kündigung der Dienstleistungen durch Foothold America führen und dem Zuwiderhandelnden Geldstrafen oder Freiheitsstrafen einbringen. Wurde Foothold America mit der Weiterleitung von Post beauftragt, haften weder Foothold America noch deren Beauftragte für Verzögerungen oder Verluste während des Weiterleitungsprozesses. Jeder Standort hat seine eigenen Richtlinien. Foothold America nimmt jedoch keine Gegenstände an, die mehr als 10 kg wiegen, eine beliebige Dimension von 18 cm überschreiten oder ein Volumen von 1 m³ nicht erreichen. Dies gilt auch für Gegenstände, die gefährliche, lebende oder verderbliche Güter enthalten. Foothold America ist berechtigt, nach eigenem Ermessen nicht abgeholte Gegenstände zurückzusenden oder die Annahme einer als unangemessen oder rechtswidrig erachteten Menge zu verweigern. Bei Fragen zu den Postbearbeitungsmöglichkeiten eines bestimmten Standorts wenden Sie sich bitte an den Kundenservice von Foothold America. Der Kunde sichert zu, die Dienstleistungen nicht für obszöne, illegale, unmoralische oder verleumderische Zwecke zu nutzen und Foothold America in keiner Weise in Verruf zu bringen. Der Kunde darf den Namen Foothold America weder ganz noch teilweise für Handelszwecke verwenden oder mit anderen Namen kombinieren. Foothold America haftet nicht für Verluste, die durch technische Störungen, Streiks, Verspätungen oder die Nichterfüllung der Pflichten durch Mitarbeiter, Manager oder Hausmeister entstehen. Diese Vereinbarung unterliegt dem Recht des US-Bundesstaates New York und ist entsprechend auszulegen und durchzusetzen.

k. Foothold übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für mögliche Steuerverbindlichkeiten, die dem Kunden von Steuerbehörden aufgrund der Erbringung von Dienstleistungen durch Foothold America auferlegt werden. Der Kunde bestätigt, dass Foothold America ihm empfohlen hat, sich hinsichtlich dieses Vertrags und der Frage, ob dieser eine steuerliche Präsenz für den Kunden oder seine verbundenen Unternehmen im Zuständigkeitsbereich einer Steuerbehörde begründet, selbst professionell oder rechtlich beraten zu lassen.

Ende der spezifischen Bedingungen für Virtual Office

 

Spezifische Bedingungen für PEO+-Dienste

Der Kunde ist verpflichtet, seinen Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung in Übereinstimmung mit allen Bundes- und Landesgesetzen und -vorschriften für Berufsverbände nachzukommen.

a. Mitarbeiterleistungen : Der Kunde verpflichtet sich zur Zusammenarbeit mit Foothold America in allen Angelegenheiten, die für die ordnungsgemäße Verwaltung der Kundenleistungspläne durch Foothold America erforderlich sind, insbesondere für die Unterzeichnung aller notwendigen Vereinbarungen und Dokumente. Foothold America teilt dem Kunden hiermit mit, und der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Foothold Insurance Services, Inc. („FIS“) der verantwortliche Makler für alle privaten Kundenleistungspläne ist, mit Ausnahme von PEO-Leistungsplänen Dritter. Der Kunde ist sich bewusst, dass er nicht verpflichtet ist, (i) FIS als Makler für Kundenleistungspläne zu beauftragen oder (ii) im Rahmen dieser Vereinbarung an einem Kundenleistungsplan oder einem anderen Leistungsplan teilzunehmen. Der Kunde kann seine Leistungspläne und/oder seinen Makler frei wählen. Mit der Unterzeichnung dieser Vereinbarung und der Zustimmung zur Teilnahme an einem Kundenleistungsplan verzichtet der Kunde auf alle Ansprüche gegen Foothold America und FIS oder deren jeweilige Gesellschafter, Eigentümer, Geschäftsführer, leitende Angestellte und Mitarbeiter im Zusammenhang mit der Zahlung von Gebühren durch FIS an Foothold America.

b. Personalwesen : Soweit vom Auftraggeber gewünscht, erbringt Foothold America Personalberatungsleistungen für bestimmte Führungskräfte des Auftraggebers, einschließlich der Unterstützung bei der Erstellung eines Mitarbeiterhandbuchs sowie weiterer Personalrichtlinien und -verfahren. Der Auftraggeber erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass Foothold America mit der Erbringung von Personalberatungsleistungen keine Rechtsberatung leistet und auch nicht als Arbeitgeber im Sinne des allgemeinen Rechts für die Mitarbeiter des Auftraggebers fungiert.

c. Lohn- und Gehaltsabrechnungsüberwachung . Foothold America wird die Lohn- und Gehaltsabrechnungsabwicklung durch einen externen PEO-Dienstleister gemäß den geltenden Gesetzen und Vorschriften überwachen, vorausgesetzt, der Kunde stellt Foothold America alle Lohn- und Gehaltsdaten rechtzeitig und korrekt zur Verfügung, damit der Dienstleister die Lohn- und Gehaltsabrechnungsüberwachung durchführen kann.

d. Überprüfung der Lohnsteuer . Foothold America arbeitet mit einem externen PEO (Professional Employer Organization) zusammen, der die Lohnsteuern auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene, einschließlich der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung, für die anspruchsberechtigten Mitarbeiter einbehält, meldet und abführt. Der externe PEO erstellt und übermittelt die gesetzlich vorgeschriebenen Steuererklärungen für diese Vergütungen und Sozialleistungen, insbesondere die Formulare W-2 (Lohn- und Steuerbescheinigung), W-4 (Bescheinigung über die zulässige Lohnsteuerabführung) sowie vergleichbare Formulare, die von den jeweiligen Bundesländern oder Kommunen vorgeschrieben sind. Foothold America überprüft diese regelmäßig.

e. Arbeitslosengeld . Foothold America arbeitet mit einem externen PEO (Professional Employer Organization) zusammen, um Anträge und Ansprüche auf Arbeitslosengeld zu bearbeiten, einschließlich der Abwehr von Ansprüchen auf Arbeitslosengeld, wenn dies angebracht ist.

f. Pflichten des Auftraggebers : Der Auftraggeber hat folgende Pflichten:

i. Arbeitssicherheit . Der Auftraggeber ist alleiniger Arbeitgeber in Bezug auf die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften. Er behält die ausschließliche Kontrolle über die Sicherheit der Arbeitsplätze, an denen die betroffenen Mitarbeiter tätig sind, und trägt somit die alleinige Verantwortung für die Einhaltung der geltenden Bundes-, Landes- und Kommunalgesetze, -verordnungen, -richtlinien und -vorschriften zum Arbeits- und Gesundheitsschutz („Arbeitsschutzgesetze“). Der Auftraggeber ist allein dafür verantwortlich, alle bekannten Gefahren für die Gesundheit und Sicherheit der betroffenen Mitarbeiter am Arbeitsplatz zu erkennen und zu beseitigen. Der Auftraggeber bestätigt und erklärt sich damit einverstanden, dass er Foothold America nicht mit der Geschäftsführung oder Kontrolle seines Geschäftsbetriebs beauftragt hat und dass Foothold America weder verpflichtet noch befugt ist, von den betroffenen Mitarbeitern genutzte Geräte, Werkzeuge, Fahrzeuge oder Maschinen zu prüfen, zu installieren, zu modifizieren, zu reparieren oder zu warten. Der Auftraggeber wird auf eigene Kosten alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, um die Arbeitsschutzgesetze einzuhalten.

ii. Kundenbezogene Sozialleistungen . Der Kunde wird ohne ausdrückliche schriftliche Mitteilung an Foothold America keine zusätzlichen oder alternativen Sozialleistungen für die versicherten Mitarbeiter oder deren Angehörige im Rahmen der Sozialleistungen von Drittanbietern (im Folgenden „Kundenpläne“) anbieten. Sofern versicherten Mitarbeitern oder deren Angehörigen Sozialleistungen im Rahmen eines Kundenplans gewährt werden und dieser Kundenplan nicht von einem Drittanbieter (PEO) verwaltet wird, wird der Kunde: (i) sicherstellen, dass der Kundenplan in Übereinstimmung mit geltendem Recht und den Bestimmungen der jeweiligen Planunterlagen verwaltet wird; und (ii) die alleinige Verantwortung und Haftung für den Kundenplan behalten. Der Kunde versteht, erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass: (a) Foothold America weder Träger noch Verwalter oder Treuhänder eines Kundenplans ist; (b) Foothold America keine weitere Rolle, Verantwortung oder Haftung in Bezug auf einen Kundenplan übernimmt, insbesondere nicht die eines Drittanbieterverwalters. und c) soweit Foothold America administrative oder sonstige Dienstleistungen in Bezug auf einen Kundenplan erbringt, (1) werden alle diese Dienstleistungen im Namen des Kunden und auf dessen spezifische Anweisung hin erbracht, (2) Foothold America hat hinsichtlich dieser Dienstleistungen keinen Ermessensspielraum, (3) Foothold America übernimmt aufgrund dieser Dienstleistungen keine treuhänderischen oder sonstigen Verpflichtungen gemäß dem Employee Retirement Income Security Act von 1974 in der jeweils gültigen Fassung (ERISA) oder einem anderen Gesetz und (4) der Kunde bleibt allein für diese Dienstleistungen und alle damit verbundenen Verpflichtungen verantwortlich und haftbar.

iii. Vertrauliche Informationen . Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die Pflege und den Schutz seiner vertraulichen Informationen, Geschäftsgeheimnisse und geschützten Informationen. Sofern nicht gesetzlich vorgeschrieben und/oder zur Erfüllung seiner Pflichten aus diesem Vertrag erforderlich, wird Foothold America Gehalts- und/oder Gesundheitsdaten und/oder andere vertrauliche Informationen, die es vom Kunden erhält, nicht offenlegen.

iv. Kontrolle des Kundengeschäfts . Der Kunde trägt die ausschließliche Verantwortung für die Kontrolle seines Kundengeschäfts. Im Sinne dieser Vereinbarung bezeichnet „Kundengeschäft“ alle Aspekte des Kundengeschäfts mit Ausnahme der Dienstleistungen, die Foothold America den Mitarbeitern des Kunden während der Laufzeit dieser Vereinbarung erbringt. Jede im Zusammenhang mit dem Kundengeschäft getroffene Maßnahme gilt als vom Kunden oder in dessen Namen und nicht von Foothold America getroffen. Weder diese Vereinbarung noch die Tatsache, dass eine oder mehrere Personen, die befugt sind, im Namen des Kunden zu handeln, Mitarbeiter von Foothold America im Rahmen dieser Vereinbarung sein können, begründen für Foothold America ein Recht oder eine Befugnis bzw. eine Pflicht oder Verantwortung, Entscheidungen bezüglich des Kundengeschäfts zu treffen.

v. Zusammenarbeit mit Foothold America . Der Kunde verpflichtet sich, Anfragen von Foothold America nach den für die Erbringung der Dienstleistungen erforderlichen Unterlagen und Daten zeitnah und präzise zu beantworten. Nach Erhalt übermittelt der Kunde Foothold America unverzüglich Kopien von Aufforderungen, Benachrichtigungen, Ansprüchen, Vorladungen und anderen Rechtsdokumenten, die die betroffenen Mitarbeiter betreffen. Der Kunde verpflichtet sich, mit Foothold America bei der Untersuchung, Behebung, Beilegung und Verteidigung von Rechtsansprüchen im Zusammenhang mit den betroffenen Mitarbeitern zusammenzuarbeiten.

vi. Mitarbeiteraufsicht . Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, die unter die Aufsicht stehenden Mitarbeiter ausreichend zu beaufsichtigen, anzuleiten und zu kontrollieren, damit er seine Geschäfte sicher und rechtmäßig durchführen kann.

vii. Mitteilungen bei Personalabbau . Der Kunde verpflichtet sich, alle nach dem US-amerikanischen Gesetz zur Benachrichtigung und Umschulung von Arbeitnehmern („WARN“) sowie ähnlichen Landes- und Kommunalgesetzen erforderlichen Mitteilungen zu übermitteln. Der Kunde wird Foothold America zudem mindestens 62 Tage im Voraus über jede Entlassung oder Werksschließung informieren, die unmittelbar oder zukünftig eine Mitteilung nach diesen Gesetzen erforderlich macht.

viii. Mitarbeiterdokumentation und Kommunikation. Der Kunde verpflichtet sich, die Vorgaben von Foothold America hinsichtlich der Anforderungen für die Einstellung von Mitarbeitern zu befolgen. Der Kunde arbeitet mit Foothold America zusammen, um sicherzustellen, dass Foothold America alle ordnungsgemäß ausgefüllten Einstellungsunterlagen erhält, insbesondere das Formular W-4, das Formular I-9 sowie alle weiteren von Foothold America angeforderten Dokumente. Der Kunde gestattet einem neu eingestellten Mitarbeiter die Arbeitsaufnahme erst, nachdem Foothold America und der beauftragte Personaldienstleister die Einstellungsunterlagen genehmigt und den Mitarbeiter als Mitarbeiter akzeptiert haben. Nach der Akzeptanz als Mitarbeiter kann Foothold America mit dem Mitarbeiter per SMS oder über andere Kommunikationsmittel kommunizieren, um ihm Zusatzleistungen anzubieten, es sei denn, der Mitarbeiter widerspricht dem Erhalt dieser Mitteilungen.

ix. Treuhandhaftung . Foothold America bietet dem Kunden keine Versicherung für Treuhandhaftung an, die Verluste abdeckt, die sich aus dem Verlust von Geldern versicherter Mitarbeiter ergeben könnten, die von einem externen PEO oder einem anderen externen Dienstleister in treuhänderischer Funktion verwahrt werden.

x. Einhaltung der arbeitsrechtlichen Bestimmungen . Der Auftraggeber verpflichtet sich zur Einhaltung der bundesstaatlichen, einzelstaatlichen und lokalen Gesetze im Bereich Arbeit und Beschäftigung, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Bürgerrechtsgesetze von 1866, 1964 (einschließlich Titel VII) und 1991, das Gesetz gegen Altersdiskriminierung am Arbeitsplatz („ADEA“), das Gesetz über Amerikaner mit Behinderungen („ADA“), das Gesetz über Familien- und Krankheitsurlaub („FMLA“), das Gesetz über faire Arbeitsbedingungen („FLSA“), das Gesetz über die Benachrichtigung von Arbeitnehmern über Anpassung und Umschulung („WARN“), das Gesetz über nationale Arbeitsbeziehungen („NLRA“), das Gesetz über gleiches Entgelt („EPA“), das Gesetz zur Unterstützung der Wiedereingliederung von Vietnamveteranen („VEVRAA“), das Gesetz über faire Kreditberichterstattung („FCRA“), das Gesetz zum Schutz von Arbeitnehmern vor Lügendetektortests („EPPA“), das Einwanderungsreform- und Kontrollgesetz („IRCA“), das Gesetz zum Schutz älterer Arbeitnehmer („OWBPA“), das Arbeitsschutzgesetz („OSHA“), das Gesetz über die Beschäftigungs- und Wiedereinstellungsrechte von Angehörigen der Streitkräfte („USERRA“). Genetic Information Non-Discrimination Act („GINA“) und alle anderen lokalen, bundesstaatlichen (einschließlich aller Bundesstaaten der Vereinigten Staaten) und Bundesgesetze, die das Beschäftigungsverhältnis regeln, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Gesetze zur Bekämpfung von Diskriminierung und Belästigung am Arbeitsplatz sowie zur Regelung von Löhnen und Arbeitszeiten am Arbeitsplatz (zusammen die „staatlichen und bundesstaatlichen Beschäftigungsgesetze“).

xi. Einhaltung der Urlaubsgesetze . Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die Verpflichtungen und Kosten im Zusammenhang mit der Einhaltung des US-amerikanischen Bundesgesetzes über Familien- und Krankheitsurlaub („FMLA“) und ähnlicher Landes- und Kommunalgesetze („Urlaubsgesetze“), einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Kosten für die Wiedereinstellung oder die Suche nach einer Ersatzbeschäftigung sowie die Kosten für die Weiterführung der Sozialleistungen während des FMLA-Urlaubs oder eines ähnlichen Urlaubs. Der Kunde bestätigt, dass Foothold America keine Rechtsberatung anbietet.

xii. Regierungsaufträge . Der Auftraggeber ist allein verantwortlich für die Einhaltung der Anforderungen im Zusammenhang mit Regierungsaufträgen gemäß Bundes-, Landes-, Kreis- oder Kommunalgesetzen, -verordnungen und -bestimmungen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Einhaltung der Executive Order 11246, des Walsh-Healey Public Contracts Act, des Davis-Bacon Act und des Service Contract Act von 1965.

xiii. Mitarbeiterauswahl . Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die Eignungsprüfung der Mitarbeiter vor der Einstellung. Niemand gilt als Mitarbeiter, bevor er von einem externen Personaldienstleister (PEO) als solcher akzeptiert wurde. Der Kunde kann vor der Einstellung Tests, Vorstellungsgespräche, Hintergrundüberprüfungen und sonstige Eignungsprüfungen für jeden Mitarbeiter durchführen, sofern er dies für angemessen hält. Diese Tests, Vorstellungsgespräche und Überprüfungen erfolgen jedoch in Übereinstimmung mit allen geltenden Gesetzen, Regeln und Vorschriften. Foothold America übernimmt gegenüber dem Kunden keine Verpflichtung oder Haftung hinsichtlich der Eignung eines Mitarbeiters für seine Aufgaben. Der Kunde versteht und erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass Foothold America mit der Erbringung von Beratungsleistungen oder Unterstützung keine Rechtsberatung leistet.

xiv. Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen . Der Auftraggeber ist für die Einhaltung aller für seine Geschäftstätigkeit geltenden Gesetze verantwortlich. Dies umfasst insbesondere, aber nicht ausschließlich, die erforderlichen Anmeldungen, Lizenzen, Steuern, Bürgschaften, Versicherungen, Bauvorschriften und -bestimmungen sowie die Einhaltung von Umweltauflagen. Ist für einen Mitarbeiter, der unter die Bestimmungen des Auftraggebers fällt, eine Lizenz, Registrierung oder Zertifizierung nach Bundes-, Landes- oder Kommunalrecht erforderlich oder muss er bei der Ausübung seiner Tätigkeit unter der Aufsicht einer solchen lizenzierten, registrierten oder zertifizierten Person oder Einrichtung arbeiten, so gilt dieser Mitarbeiter für die Zwecke dieser Lizenzierung als Mitarbeiter des Auftraggebers. Der Auftraggeber ist allein verantwortlich für die Überprüfung dieser Lizenzierung und/oder die Bereitstellung der erforderlichen Aufsicht.

xv. Meldung von Ansprüchen . Der Kunde ist verpflichtet, Foothold America und den externen PEO unverzüglich über alle Beschwerden, Ansprüche, Anträge und Anfragen von Mitarbeitern im Zusammenhang mit deren Beschäftigung zu informieren und ihnen unverzüglich vollständige und korrekte Informationen zu diesen Angelegenheiten zur Verfügung zu stellen. Der Kunde ist ferner verpflichtet, Foothold America und den externen PEO unverzüglich über jegliche Ansprüche wegen Diskriminierung, sexueller Belästigung oder sonstigen ungebührlichen Verhaltens eines Mitarbeiters zu informieren oder wenn ein Mitarbeiter mutmaßlich Opfer von Diskriminierung, sexueller Belästigung oder sonstigem ungebührlichen Verhalten geworden ist, spätestens jedoch fünf (5) Werktage, nachdem der Kunde von dem Anspruch oder der mutmaßlichen Belästigung Kenntnis erlangt hat.

xvi. Steuern und Gebühren . Foothold America übernimmt keine Verantwortung für die Zahlung und Meldung von Steuern und staatlichen Gebühren für den Kunden.

xvii. Vergünstigungen . Der Kunde ist allein verantwortlich für die Verwaltung, Finanzierung und korrekte Feststellung der Anspruchsberechtigung auf Vergünstigungen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Urlaub, Krankheitsurlaub (einschließlich gesetzlich vorgeschriebenem bezahltem Krankheitsurlaub), sonstige bezahlte Freistellung, Gewinnbeteiligung, aufgeschobene Vergütung, Boni, Abfindungen, Aktienoptionen/-zuteilungen/-warrants, Provisionen oder sonstige aktienbasierte Vergütungen sowie sonstige leistungsbezogene Vergütungszahlungen. Alle Zahlungen sollten über die Lohnbuchhaltung eines externen PEO-Anbieters erfolgen, um eine ordnungsgemäße Meldung und Abführung der Steuern zu gewährleisten. Foothold America übernimmt keine Verantwortung für die Verwaltung oder Finanzierung der genannten Vergünstigungen.

xviii. Lohnabrechnungsdaten . Der Kunde stellt Foothold America alle erforderlichen Daten für die Lohnabrechnung der betroffenen Mitarbeiter im Auftrag des Kunden als externer PEO (Professional Employer Organization) fristgerecht und vollständig zur Verfügung. Dies umfasst insbesondere die geleisteten Arbeitsstunden, die Stundensätze, die fälligen Zahlungen und den Status (freigestellt/nicht freigestellt) für jeden Abrechnungszeitraum gemäß den Bestimmungen des Fair Labor Standards Act („FLSA“), geltendem Landes- oder Kommunalrecht sowie etwaigen Vereinbarungen zwischen dem Kunden und dem betroffenen Mitarbeiter. Der Kunde trägt die volle Verantwortung für die Richtigkeit dieser Berichte und die Höhe der jedem Mitarbeiter zustehenden Vergütung. Obwohl Foothold America dem Kunden auf Anfrage Informationen zu den Grundsätzen der Einstufung als freigestellt/nicht freigestellt zur Verfügung stellen kann, erkennt der Kunde an, dass Foothold America keine Rechtsberatung erteilt. Der Kunde führt genaue Aufzeichnungen über die geleisteten Arbeitsstunden im gesetzlich vorgeschriebenen Umfang und stellt diese Foothold America auf Anfrage zur Verfügung. Der Kunde ist allein verantwortlich für die Erstellung und Pflege der Aufzeichnungen über Arbeitsstunden und Anwesenheit und wird keine geltenden Gesetze zur Lohnzahlung verletzen. Der Kunde wird bei der Beauftragung von Foothold America mit der Eingabe von Lohnabzügen oder von externen PEO-Dienstleistern mit deren Abzügen keine geltenden Gesetze bezüglich Lohnabzügen verletzen. Der Kunde darf keine steuerpflichtigen Zahlungen jeglicher Art, mit Ausnahme von Gewinnbeteiligungen oder Ausschüttungen aus betrieblichen Altersvorsorgeplänen gemäß den Bedingungen eines qualifizierten Plans, direkt an die betroffenen Mitarbeiter leisten. Der Kunde verpflichtet sich, Foothold America und den externen PEO-Dienstleister unverzüglich über alle ihm zugestellten Anordnungen oder Mitteilungen zu Lohnpfändungen, Zwangsabzügen, Steuerpfändungen oder sonstige rechtliche Verfahren zu informieren, die die an die betroffenen Mitarbeiter gezahlten Löhne betreffen. Auf Verlangen von Foothold America oder dem externen PEO-Dienstleister verpflichtet sich der Kunde, die erforderlichen Dokumente zu unterzeichnen, um Foothold America oder den externen PEO-Dienstleister zu bevollmächtigen, im Namen des Kunden auf solche rechtlichen Verfahren zu reagieren. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für alle Strafen und Haftungsansprüche, die sich aus der nicht fristgerechten Weiterleitung solcher rechtlicher Verfahren an Foothold America und den externen PEO-Dienstleister oder der unterlassenen Unterzeichnung der erforderlichen Bevollmächtigungsdokumente ergeben.

xix. Schutz der Rechte der betroffenen Arbeitnehmer . Der Kunde ist verpflichtet, Foothold America und den externen PEO-Dienstleister unverzüglich über jede Handlung, jedes Ereignis oder jeden Umstand zu informieren, der zu einer Klage wegen Diskriminierung am Arbeitsplatz oder sexueller Belästigung, zur unrechtmäßigen Verweigerung von Leistungen der Arbeiterunfallversicherung oder anderer Sozialleistungen oder zu einer sonstigen mutmaßlichen Verletzung der Rechte eines betroffenen Arbeitnehmers gemäß den geltenden Gesetzen und Vorschriften, die das Verhältnis zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern regeln, geführt hat oder führen könnte.

xx. Angemessene Vorkehrungen . Soweit dies für den Auftraggeber zutrifft und nach geltendem Recht erforderlich ist, übernimmt der Auftraggeber auf eigene Kosten die Verpflichtungen und Kosten im Zusammenhang mit der Einhaltung des ADA und ähnlicher staatlicher und lokaler Gesetze, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Kosten für die Bereitstellung angemessener Vorkehrungen für Behinderungen und religiöse Praktiken, die Wiedereinstellung von Mitarbeitern, die aus dem Urlaub zurückkehren, oder die Suche nach einer Ersatzbeschäftigung für sie, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben ist, sowie die Kosten für die Weiterführung der Leistungen während des Urlaubs, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben ist.

xxi. Einhaltung der ACA-Vorschriften . Der Kunde versteht, erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass er allein für alle Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Arbeitgeberpflicht „Play or Pay“ gemäß Abschnitt 4980H des Internal Revenue Code von 1986 in der jeweils gültigen Fassung (IRC) und anderen anwendbaren Gesetzen verantwortlich und haftbar ist, einschließlich, aber nicht beschränkt auf alle steuerlichen Meldepflichten gemäß den Abschnitten 6055 und 6056 des IRC. Soweit Foothold America sich bereit erklärt, den Kunden bei der Erfüllung dieser Verpflichtungen zu unterstützen, versteht, erkennt und erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass: (i) Foothold America dem Kunden keine Rechts- oder Steuerberatung erteilt und der Kunde sich diesbezüglich von seinen eigenen Rechts- und Steuerberatern beraten lässt; (ii) Foothold America sich auf die Richtigkeit aller vom Kunden im Zusammenhang mit dieser Unterstützung bereitgestellten Informationen und Dokumente verlässt; und (iii) der Kunde weiterhin allein für diese Verpflichtungen verantwortlich und haftbar bleibt. Falls der Kunde sich für die Teilnahme an einem von der externen PEO angebotenen Gruppenversicherungsplan entscheidet, versichert er, dass sein Krankenversicherungsplan eine „mindestens notwendige Deckung“ im Sinne des Patientenschutz- und Erschwinglichkeitsgesetzes (ACA) und (ii) einen „Mindestwert“ im Sinne von Abschnitt 36B(c)(2)(C)(ii), der vorgeschlagenen Treasury Regulation Section 1.36B-6 und anderer anwendbarer Richtlinien bietet, und dass ab dem Inkrafttreten des CSA allen versicherten Mitarbeitern, die für einen solchen Krankenversicherungsplan anspruchsberechtigt sind, ein „Angebot zur Deckung“ unterbreitet wird, das sowohl Abschnitt 54.4890-4(b)(1) als auch (2) der Treasury Regulation erfüllt, sofern der Kunde Foothold America rechtzeitig genaue und vollständige Informationen zur Verfügung gestellt hat, die für die Erstellung eines „Angebots zur Deckung“ erforderlich sind. Aufgrund dieser Darstellungen versteht, erkennt und erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass er allein für alle Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Arbeitgeberpflicht „Play or Pay“ gemäß Abschnitt 4980H des Internal Revenue Code von 1986 in der jeweils gültigen Fassung (IRC) der Gesundheitsreform verantwortlich und haftbar ist. Foothold America übernimmt keine Verantwortung für die Einhaltung der ACA-Vorschriften durch den Kunden.

xxii. Einwanderung . Der Kunde ist allein für alle I-9-Prozesse und -Verfahren verantwortlich. Er stellt sicher, dass das I-9-Formular für alle neu eingestellten Mitarbeiter fristgerecht und ordnungsgemäß ausgefüllt wird, bewahrt die I-9-Dokumente für den gesetzlich vorgeschriebenen Zeitraum auf und aktualisiert sie, wenn dies gesetzlich erforderlich ist. Foothold America kann dem Kunden auf dessen Wunsch hin Informationen oder Unterstützung hinsichtlich der korrekten Verfahren zum Ausfüllen des I-9-Formulars bereitstellen; die Verantwortung für die Einhaltung aller gesetzlichen Anforderungen des Formulars I-9 liegt jedoch weiterhin allein beim Kunden. Jegliche Bußgelder oder sonstige Strafen, die sich aus der Nichteinhaltung der I-9-Verfahren und -Prozesse durch den Kunden ergeben, gehen ausschließlich zu dessen Lasten. Der Kunde darf im Zusammenhang mit dem I-9-Verfahren keine diskriminierenden oder sonstigen rechtswidrigen Handlungen vornehmen.

xxiii. Gebühren . Der Kunde zahlt Foothold America Gebühren gemäß der Gebührenordnung sowie alle weiteren vom Kunden an Foothold America zu zahlenden Gebühren und Beträge. Benötigt der Kunde zusätzliche, nicht in diesem Vertrag enthaltene Leistungen, werden die Gebühren für diese zusätzlichen Leistungen separat verhandelt und bezahlt.

xxiv. Gebührenanpassung . Die im Angebot ausgewiesene Verwaltungsgebühr basiert auf den Bedingungen zum Wirksamkeitsdatum. Die Notwendigkeit einer Anpassung der Verwaltungsgebühr wird gegebenenfalls von Zeit zu Zeit geprüft. Im Falle einer Änderung der Geschäftstätigkeit des Kunden oder der geltenden Steuern, Gesetze oder Beziehungen im Zusammenhang mit dem Arbeitgeber-/Versicherten-Arbeitnehmer-Verhältnis, die die Kosten von Foothold America beeinflussen, wird die Verwaltungsgebühr entsprechend angepasst. Jährlich zum Wirksamkeitsdatum der Vereinbarung unterliegt die Verwaltungsgebühr von Foothold America einer automatischen Mindestanpassung, um Marktveränderungen Rechnung zu tragen.

xxv. Nachträgliche Gebühren oder Entgelte . Soweit Steuern, Prämien oder sonstige Kosten von Foothold America einseitig von einer Regierungsbehörde oder einem anderen Dritten, der außerhalb des Einflussbereichs von Foothold America liegt, erhöht werden, sei es prospektiv oder rückwirkend, versteht, erkennt an und erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass Foothold America dem Kunden diese Erhöhungen in Rechnung stellt und dass alle mit solchen Erhöhungen verbundenen Gebühren oder Entgelte in gleicher Weise fällig und zahlbar sind wie alle anderen Gebühren oder Entgelte, die gemäß diesem Vertrag in Rechnung gestellt werden, selbst wenn diese Gebühren oder Entgelte nach Beendigung dieses Vertrags in Rechnung gestellt werden.

xxvi. Insolvenz . Der Kunde verpflichtet sich, Foothold America unverzüglich über die Einleitung eines Insolvenz-, Konkurs- oder sonstigen Verfahrens jeglicher Art (freiwillig oder unfreiwillig) zu informieren. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass alle von Foothold America vor der Insolvenz gezahlten oder vorgeschossenen Löhne, Steuern oder Beiträge, die vom Kunden weiterhin nicht beglichen werden, im Hinblick auf die Rangfolge in den damit verbundenen Gerichtsverfahren als Gebühren für Dienstleistungen gelten.

xxvii. Nebenkosten . Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die im Angebot aufgeführten Gebühren nicht alle weiteren Gebühren beinhalten, die Foothold America bei Nichteinhaltung der Bestimmungen dieser Vereinbarung erheben kann.

g. Informationen . Zum Zeitpunkt des Inkrafttretens und während der gesamten Laufzeit dieser Vereinbarung sind und bleiben alle vom Auftraggeber im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung oder gemäß dieser Vereinbarung bereitgestellten Informationen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Finanzberichte, Mitarbeiterlisten, Stellenbeschreibungen und -klassifizierungen, Vergütungen, Sozialleistungen, frühere und anhängige Rechtsansprüche sowie Stundennachweise, wahrheitsgemäß und richtig. Seit dem Datum, an dem Foothold America Finanzberichte des Auftraggebers oder eines solchen Bürgen übermittelt wurden, hat sich die finanzielle Lage des Auftraggebers oder eines solchen Bürgen für die Verpflichtungen des Auftraggebers aus dieser Vereinbarung nicht wesentlich verschlechtert.

h. Arbeitssicherheit . Der Kunde hält alle geltenden Arbeitsschutzgesetze ein und hat seine Arbeitsstätte(n), Maschinen, Geräte und Umgebungsfaktoren während der gesamten Laufzeit dieser Vereinbarung in Übereinstimmung mit den geltenden Arbeitsschutzgesetzen gehalten und wird dies auch weiterhin tun.

i. Keine Rechtsstreitigkeiten . Sofern Foothold America nicht zuvor schriftlich darüber informiert wurde, sind keine Klagen, Verfahren oder Ermittlungen anhängig oder, nach Kenntnis des Auftraggebers, gegen den Auftraggeber im Zusammenhang mit den betroffenen Mitarbeitern oder dem Arbeitgeber-/Arbeitnehmerverhältnis des Auftraggebers mit den betroffenen Mitarbeitern angedroht, und es liegen keine solchen Verfahren vor, die zu einer wesentlichen Verschlechterung der finanziellen Lage des Auftraggebers oder eines Bürgen für die Verpflichtungen des Auftraggebers aus diesem Vertrag führen könnten. Der Auftraggeber wird Foothold America unverzüglich über den Beginn einer solchen Klage, eines solchen Verfahrens, einer solchen Ermittlung oder die Androhung einer solchen informieren.

j. Einhaltung geltenden Rechts . Der Auftraggeber hat in keiner Hinsicht gegen geltende Gesetze oder Verordnungen verstoßen, die sich nachteilig auf die betroffenen Arbeitnehmer oder das Beschäftigungsverhältnis des Auftraggebers mit den betroffenen Arbeitnehmern auswirken würden. Der Auftraggeber hält alle Gesetze, Verordnungen und Erlasse in Bezug auf die betroffenen Arbeitnehmer und die Beschäftigungspraxis ein und wird dies auch weiterhin tun. Der Auftraggeber erkennt an, dass bestimmte Anforderungen, die für Arbeitgeber gemäß verschiedenen Bundes- und Landesgesetzen, -regeln und -vorschriften gelten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf den Family Medical Leave Act, den Americans with Disabilities Act, den Worker Adjustment and Retraining Notification Act, Titel VII des Civil Rights Act von 1964 und den Age Discrimination in Employment Act, von der Größe und Art des Arbeitgebers abhängen und dass sich der Status des Auftraggebers gemäß einem oder mehreren dieser Gesetze, Regeln und Vorschriften durch den Abschluss dieser Vereinbarung ändern kann.

k. Zugang zu betrieblichen Unterlagen . Foothold America ist berechtigt, alle Mitarbeiterakten des Kunden einzusehen, soweit dies erforderlich ist, um die Einhaltung der Verpflichtungen des Kunden aus diesem Vertrag sicherzustellen. Der Kunde gewährt Foothold America oder von Foothold America beauftragten Personen zu jeder angemessenen Zeit während der üblichen Geschäftszeiten Zugang zu den Geschäftsräumen, Büchern und Unterlagen des Kunden, soweit dies zur Sicherstellung dieser Einhaltung erforderlich ist.

 

Ende der spezifischen Bedingungen für den PEO+-Dienst

 

 

Spezielle Bedingungen für die Gründung und Verwaltung von US-Unternehmen

a. Soweit gesetzlich zulässig, haften Foothold America und ihre Lieferanten, Subunternehmer, Partner, verbundenen Unternehmen und Mitarbeiter weder dem Kunden noch Dritten für Verluste oder Schäden (direkte, indirekte oder Folgeschäden). Sollte gegen Foothold America eine Klage erhoben werden, ist der von Foothold America zu erstattende Betrag auf den niedrigeren der folgenden Beträge begrenzt: die Summe der in Rechnung gestellten und gezahlten Gebühren gemäß dieser Vereinbarung oder 2,000 US-Dollar.

b. Foothold übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für mögliche Steuerverbindlichkeiten, die dem Kunden von Steuerbehörden aufgrund der Erbringung von Dienstleistungen durch Foothold America auferlegt werden. Der Kunde bestätigt, dass Foothold America ihm empfohlen hat, sich hinsichtlich dieses Vertrags und der Frage, ob dieser eine steuerliche Präsenz für den Kunden oder seine verbundenen Unternehmen im Zuständigkeitsbereich einer Steuerbehörde begründet, selbst professionell oder rechtlich beraten zu lassen.

Ende der spezifischen Bedingungen für Unternehmenseinrichtungs- und -verwaltungsdienste 

Spezielle Bedingungen für Bankvertretungsdienste

a. Es obliegt dem Kunden, der Bank unverzüglich die erforderlichen persönlichen Dokumente für Führungskräfte, Gesellschafter und/oder Direktoren vorzulegen, die berechtigt sind, im Namen des Kundenunternehmens Bankgeschäfte zu tätigen. Dies kann unter anderem den Identitätsnachweis des Inhabers aus dem Ausstellungsland und einen Wohnsitznachweis im Wohnsitzland umfassen.

b. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, Foothold America seine Unternehmensdokumente zur Verfügung zu stellen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf das IRS Employer Identification Letter, die US-Unternehmensregistrierung, den Letter of Good Standing, den Geschäftsplan, die Bankunterlagen der Niederlassung im Heimatland und/oder eine Beschreibung des Geschäftsbetriebs, soweit dies von der Bank im Rahmen ihrer KYC-Pflichten (Know Your Client) angefordert wird.

c. Der Kunde versteht und akzeptiert ausdrücklich, dass Foothold America keine Garantie für die Genehmigung eines Bankkontos übernimmt.

d. Foothold America, seine Mitarbeiter und Auftragnehmer verpflichten sich, im Namen des Kunden keine Bankgeschäfte zu initiieren, zu genehmigen, abzulehnen oder in irgendeiner Weise durchzuführen, es sei denn, sie sind in einem separaten, unterzeichneten Dienstleistungsvertrag, beispielsweise für Buchhaltung, ausdrücklich dazu ermächtigt. Die Bankmitarbeiter von Foothold America haben, sofern nichts anderes vereinbart ist, nur für die Dauer des Auftrags lediglich Lesezugriff auf das Bankkonto des Kunden.

Ende der Vertragsbedingungen speziell für Bankvertretungsdienste

 

Ende der Laufzeit des Master Service Agreements

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