Foothold America Inc. – Master Service Agreement (MSA)
Zuletzt aktualisiert am 14 Januar 2026
Allgemeine Geschäftsbedingungen
DIESER RAHMENSERVICEVERTRAG (Das "Zustimmung“) wirksam ist (die „Datum des Inkrafttretens“) ab dem früheren der folgenden Zeitpunkte: (a) die Unterschrift des „Kunden“ oder die Unterschrift von Foothold America, Inc. („Standbein Amerika“) schriftlicher Vorschlag (jeweils ein „Vorschlag“), oder (b) das Datum, an dem ein Kunde (der „Kunden„) wurde auf diese Vereinbarung aufmerksam gemacht (z. B. durch Erhalt eines Angebots) und beginnt, alle „Dienste“ (wie unten definiert) von Foothold America anzunehmen.
Diese Vereinbarung besteht aus Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Service-spezifischen Bedingungen. Fettgedruckte, zentrierte Überschriften kennzeichnen den Beginn der Bedingungen für bestimmte Services.
Diese Vereinbarung wird zwischen dem Kunden und Foothold America im eigenen Namen und zugunsten seiner verbundenen Unternehmen geschlossen. Foothold America und der Kunde werden hier einzeln als „Party"Und gemeinsam als"Parties".
Diese Vereinbarung ist Bestandteil jedes Angebots von Foothold America. Im Falle eines direkten Widerspruchs zwischen der Vereinbarung auf dieser Webseite und den ausdrücklichen schriftlichen Bestimmungen eines von beiden Parteien unterzeichneten Dokuments (z. B. eines Angebots oder einer Vertragsänderung) sind die unterzeichneten schriftlichen Bestimmungen maßgebend; vorausgesetzt, dass Abschnitt 12 (Verhältnis der Parteien) kann nur durch eine von beiden Parteien unterzeichnete schriftliche Änderung geändert werden, die sich direkt auf den jeweiligen Abschnitt bezieht. Alle hier verwendeten, aber nicht definierten Begriffe haben die ihnen im Angebot zugeschriebene Bedeutung.
Die Parteien erklären sich damit einverstanden, dass sie an diese Vereinbarung gebunden sind. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass seine Nutzung der Dienste die Zustimmung zu dieser Vereinbarung darstellt.
Foothold America stellt dem Kunden die Dienste gegen die im jeweiligen Angebot aufgeführten Gebühren zur Verfügung; oder, falls kein unterzeichnetes Angebot vorliegt, zu den jeweils gültigen Standardpreisen von Foothold America; und die Parteien sind sich einig, dass das Vorstehende eine gute und ausreichende Gegenleistung für diesen Vertrag darstellt (und dass der fortgesetzte Erhalt der Dienste durch den Kunden nach einer Änderung dieses Vertrags eine gute und ausreichende Gegenleistung für etwaige Änderungen dieses Vertrags darstellt).
1. Definitionen
"Zustimmung" bezieht sich auf diesen Rahmendienstleistungsvertrag, einschließlich aller Vorschläge, Leistungsbeschreibungen und Änderungen.
„Zugewiesenes Personal“ Mitarbeiter von Foothold America, die Foothold America dem Kunden für Employer of Record (EOR)-Dienste zuweist.
„Kandidat“ bezeichnet eine Person, die dem Kunden von Foothold direkt oder indirekt zur Anwerbung empfohlen wird.
"Klient" bezeichnet die Entität, die Dienstleistungen von Foothold America erhält.
"EOR Zugewiesenes Personal (AP)„“ bezeichnet einen Kandidaten, der über den Employer of Record-Dienst von Foothold America eine Dienstbeziehung für den Kunden oder ein verbundenes Unternehmen beginnt.
"Vergütung im ersten Jahr„Vergütung“ bezeichnet eine angemessene Schätzung der gesamten Vergütung, die der Kandidat im ersten Jahr des Dienstverhältnisses voraussichtlich erhalten wird, einschließlich Gehalt, Boni (z. B. Antrittsprämie, Leistungsprämie, garantierte Vergütung usw.), Sozialleistungen (z. B. Firmenwagenzuschuss usw.) und Provisionen. Die Schätzung ist zu Beginn des Dienstverhältnisses festzulegen und darf bei der Berechnung der Vermittlungsgebühren nicht nachträglich reduziert werden.
"PEO+ Mitarbeiter (CO)„“ bezeichnet einen Kandidaten, der eine Dienstleistungsbeziehung direkt mit unserem Kunden oder einem verbundenen Unternehmen unter Verwendung des Foothold PEO+-Dienstes beginnt.
"PPS Direkt eingestellter Mitarbeiter (DHE)„“ bedeutet einen Kandidaten, der eine Dienstleistungsbeziehung direkt mit unserem Kunden oder einem verbundenen Unternehmen über den Direktvermittlungsdienst Foothold America, PPS, eingeht.
"Verweisen„“ bedeutet die Offenlegung der Identität eines Kandidaten durch Foothold America auf jegliche Art und Weise, mündlich oder schriftlich.
"Leistungsbeziehung„“ bedeutet die Inanspruchnahme der Dienste des Kandidaten durch den Kunden in beliebiger Funktion, einschließlich als PPS Direct Hire Employee (DHE), EOR Assigned Personnel (AP), PEO+ Co-Employee (CO), unabhängiger Auftragnehmer, Berater oder sonstiger Vertreter.
"Dienstleistungen" umfassen alle Angebote von Foothold America, einschließlich, aber nicht beschränkt auf:
Eingetragener Arbeitgeber (EOR)
PEO+ und Cross-Border Support (PEO+)
Personenpartnerschaftsdienst (PPS)
HR-Unterstützung
Exklusive Talentakquise (ETA)
Einrichtung einer US-Gesellschaft
US-Entity-Management
Virtueller Büroservice
Buchhaltung
Training und Executive Coaching
"Vorschlag" bezieht sich auf das schriftliche Dokument, in dem bestimmte Dienstleistungen, Gebühren und Bedingungen aufgeführt sind, die von beiden Parteien vereinbart wurden.
„Leistungsbeschreibung“ enthält Einzelheiten zu Umfang, Lieferumfang und Zeitrahmen für bestimmte Dienste.
2. Leistungsumfang
Foothold America erbringt die Leistungen gemäß den Angaben im jeweiligen Angebot und der zugehörigen Leistungsbeschreibung. Alle vom Kunden gewünschten Zusatzleistungen werden in einer schriftlichen Ergänzung zum Angebot bzw. zur Leistungsbeschreibung dokumentiert, die von beiden Parteien unterzeichnet wird.
3. Pflichten des Kunden
a. Kundenbindung: Der Kunde verpflichtet sich, alle geltenden Gesetze, Vorschriften und Richtlinien von Foothold America in Bezug auf die Dienste einzuhalten.
Zahlung: Der Kunde zahlt alle Gebühren, Planbeiträge und sonstigen gemäß diesem Vertrag fälligen Beträge nach Erhalt der Rechnung von Foothold America. Der von Foothold America in Rechnung gestellte Betrag kann sich im Laufe der Zeit aufgrund von Änderungen der Planbeiträge und anderer Faktoren, einschließlich etwaiger von Ihrer Bank erhobener Gebühren, die Sie zu tragen haben, ändern. Foothold America berechnet Ihnen keine Planbeiträge auf Basis von Zahlungen an zugewiesene Mitarbeiter, wenn keine Kosten anfallen (z. B. wenn der zugewiesene Mitarbeiter nicht am 401(k)-Plan teilnimmt).
Foothold America akzeptiert keine Schecks als Zahlungsmittel für Dienstleistungen jeglicher Art. Sollte Foothold America nach eigenem Ermessen feststellen, dass der Kunde ein Kreditrisiko darstellt, kann Foothold America die Zahlung der im Angebot aufgeführten Gebühren verlangen. Der Kunde versteht und erklärt sich damit einverstanden, dass Foothold America etwaige Überzahlungen zur Verrechnung mit dem voraussichtlichen Betrag der folgenden Abrechnungsperiode verwenden kann. Leistet der Kunde die Zahlung nicht fristgerecht nach Erhalt, kann Foothold America nach eigenem Ermessen den Kunden für zahlungsunfähig erklären und diesen Vertrag gemäß Abschnitt 5 kündigen.
Späte Zahlung: Für jeden Betrag, der nicht innerhalb von fünf (5) US-Werktagen nach Rechnungsdatum beglichen wird, zahlt der Kunde Foothold America eine Mahngebühr (die „Mahngebühr“). Diese entspricht dem unbezahlten Betrag multipliziert mit dem niedrigeren der folgenden Beträge: (a) 1.5 % pro Monat; und (b) dem gesetzlich zulässigen Höchstbetrag pro Monat; zuzüglich aller Foothold America entstehenden Kosten für die Beitreibung des unbezahlten Betrags (einschließlich Anwaltskosten). Die Mahngebühr wird ab dem Tag nach dem ursprünglichen Fälligkeitsdatum des überfälligen Betrags bis zu dessen vollständiger Bezahlung berechnet. Der Kunde hat alle im jeweiligen Angebot aufgeführten Gebühren zu entrichten. Zahlungen sind mit Erhalt der Rechnung fällig. Bei Zahlungsverzug können Zinsen in Höhe von 1.5 % pro Monat oder dem gesetzlich zulässigen Höchstsatz sowie alle Inkassokosten, einschließlich Anwaltskosten, anfallen.
Wenn die Dienste oder dieser Vertrag vom Kunden (aus irgendeinem Grund) gekündigt werden, ist der Kunde verpflichtet, Foothold America unverzüglich alle zuvor autorisierten Gebühren, Plangebühren und sonstigen Beträge bis zum Kündigungsdatum sowie alle Beträge zu erstatten, die bei oder nach einer solchen Kündigung anfallen (z. B. Kündigungsgebühren, COBRA-Plangebühren).
d. Rechnungsfehler: Ein Rechnungsfehler stellt keinen Vertragsbruch dar. Der Kunde verpflichtet sich, Foothold America innerhalb von zehn (10) Werktagen nach Rechnungserhalt schriftlich über etwaige Rechnungsfehler zu informieren. Widerspricht der Kunde einem Rechnungsbetrag nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen schriftlich, gilt dies als Verzicht auf einen entsprechenden Anspruch. Widerspricht der Kunde einem Rechnungsbetrag schriftlich, treffen sich die Parteien umgehend (persönlich oder virtuell), um die Angelegenheit zu klären und sich nach Treu und Glauben um eine Lösung des Streits zu bemühen. Angesichts der Art der Dienstleistungen verpflichtet sich der Kunde, keine strittigen Beträge einzubehalten. Sollte dies dennoch geschehen, stellt dies einen wesentlichen Vertragsbruch dar und berechtigt Foothold America zur sofortigen Aussetzung der Dienstleistungen und/oder Kündigung des Vertrags.
Zusammenarbeit: Der Kunde muss rechtzeitig Zugriff auf die erforderlichen Informationen, Ressourcen und Mitarbeiter gewähren, um die Bereitstellung der Dienste zu erleichtern.
Engagement: Der Kunde verpflichtet sich, Foothold America unverzüglich über seine Absicht zu informieren, einen Kandidaten einzustellen oder auf andere Weise direkt oder indirekt einen Kandidaten einzustellen, der über Foothold America für Personalbeschaffungsdienste vorgestellt und/oder vermittelt wurde.
Zusätzliche Bedingungen: Abschnitte dieser Vereinbarung können je nach bereitgestelltem Service gelten oder die Anforderungen erweitern. Diese servicespezifischen Bedingungen sind durch fettgedruckte, unterstrichene und zentrierte Überschriften gekennzeichnet.
4. Amerikas Verpflichtungen festigen
Servicebereitstellung: Foothold America erbringt die Dienstleistungen auf professionelle Weise, in Übereinstimmung mit Branchenstandards und wie im jeweiligen Angebot angegeben.
Kundenbindung: Foothold America wird bei der Bereitstellung von Diensten alle geltenden Gesetze und Vorschriften einhalten.
Vertraulichkeit: Foothold America wahrt die Vertraulichkeit der geschützten Informationen des Kunden, wie in Abschnitt 6 unten beschrieben.
d. Marketing. Foothold America verpflichtet sich, Kandidaten ausschließlich für die Stelle(n) des Kunden zu berücksichtigen, wenn die Stellenanzeige vom Kunden bezahlt wird, und Foothold America verpflichtet sich, Kandidateninformationen nicht an andere Kunden weiterzugeben, bis der Kandidat aus dem Rennen um die Stelle ausgeschieden ist.
5 Laufzeit und Kündigung
a. Bedingungen: Diese Vereinbarung tritt am Wirksamkeitsdatum in Kraft und bleibt bis zu ihrer Kündigung durch eine der Parteien gemäß den hierin enthaltenen Bestimmungen gültig. Diese Vereinbarung tritt am Wirksamkeitsdatum in Kraft und gilt bis zum früheren der folgenden Zeitpunkte: (a) Kündigung durch eine der Parteien gemäß den hierin enthaltenen Bestimmungen oder (b) im Falle von EOR-Dienstleistungen bis zu dem Zeitpunkt, an dem das letzte dem Kunden zugeordnete Personal die Erbringung von Dienstleistungen für den Kunden einstellt (z. B. durch Kündigung oder Kündigung der Leistungsbeschreibung durch den Kunden). vorausgesetzt dass die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung der COBRA-Plangebühren auch nach Ablauf oder Kündigung für die Dauer bestehen bleibt, in der ein Mitarbeiter von Foothold America (der dem Kunden zugewiesen war) sich für die Fortsetzung des Versicherungsschutzes gemäß COBRA (Consolidated Omnibus Budget Reconciliation Act) entscheidet.
Service Beschreibung Laufzeit: Jede Servicebeschreibung gilt ab dem Datum ihrer Unterzeichnung durch beide Parteien bis zu ihrer Kündigung durch eine der Parteien gemäß den hierin enthaltenen Bestimmungen.
Ordentliche Kündigung:
i. Dienste mit festgelegten Bedingungen: Bei Diensten wie PEO+ und Virtual Office Services, die über festgelegte Anfangs- und Verlängerungsbedingungen verfügen, erfolgt die Kündigung gemäß den in den jeweiligen Dienstbeschreibungen aufgeführten spezifischen Bedingungen.
Andere Dienstleistungen: Bei allen anderen Diensten, für die keine besonderen Laufzeitbestimmungen gelten, kann jede Partei den Vertrag oder einen einzelnen Dienst mit einer Frist von 30 Tagen schriftlich kündigen.
Regelmäßige Kündigungsfristen:
Service | Anfängliche (Mindest-)Laufzeit | Erneuerung | Kündigung | Notizen |
Eingetragener Arbeitgeber (EOR) | 90 Tage | n/a | 30 Tage |
|
PEO+ Grenzüberschreitende Unterstützung | 12 Monate | Automatische Erneuerung | 60 Tage | Bei vorzeitiger Kündigung fällt eine Gebühr an. |
HR-Unterstützung | 12 Monate | Automatische Erneuerung | 60 Tage | Bei vorzeitiger Kündigung fällt eine Gebühr an. |
Personenpartnerschaftsdienst (PPS) | 12 Monate | Automatische Erneuerung | 60 Tage | Bei vorzeitiger Kündigung fällt eine Gebühr an. |
Exklusive Talentakquise | 90 Tage | Automatische Erneuerung | 30 Tage | Bei vorzeitiger Kündigung fällt eine Gebühr an. |
Einrichtung einer US-Gesellschaft | 30 Tage | n/a | n/a | Eine Rückerstattung bei Stornierung ist nicht möglich. |
US-Entity-Management | 12 Monate | Automatische Erneuerung | 60 Tage | Bei vorzeitiger Kündigung fällt eine Gebühr an. |
Virtueller Büroservice | 12 Monate | Automatische Erneuerung | 60 Tage | Bei vorzeitiger Kündigung fällt eine Gebühr an. |
Buchhaltungsservice | 12 Monate | Automatische Erneuerung | 60 Tage | Bei vorzeitiger Kündigung kann eine Gebühr anfallen. |
Schulungsdienstleistungen | Eine oder mehrere Sitzungen | n/a | 48 Stunden vor der Sitzung. 60 Tage während einer Trainingsserie. | Möglicherweise fällt eine Umbuchungsgebühr an. |
Coaching für Führungskräfte | 90 Tage | n/a | 48 Stunden vor der Sitzung | Möglicherweise fällt eine Umbuchungsgebühr an. |
Ad-hoc-Dienste | Hängt vom Service ab | Hängt vom Service ab | Hängt vom Service ab | Einzelheiten werden durch Änderungsantrag geregelt. |
Berechnung der Gebühr für die vorzeitige Kündigung: Ein Kunde, der die Dienste vor Ablauf der Laufzeit kündigen möchte, kann dies tun, es fällt jedoch eine Gebühr für die vorzeitige Kündigung an. Zusätzlich zur Einhaltung der Standardkündigungsfrist ist ein Vorzeitige Kündigungsgebühr in Höhe von 75 % der höchsten monatlichen Rechnung des letzten 12-Monatszeitraums multipliziert mit der Anzahl der verbleibenden Monate der Laufzeit werden verrechnet. Eventuell gewährte Rabatte werden widerrufen und die Gebühren werden der Schlussrechnung belastet.
Kündigung aus wichtigem Grund: Jede Partei kann diese Vereinbarung durch schriftliche Mitteilung fristlos kündigen, wenn die andere Partei gegen eine wesentliche Bestimmung dieser Vereinbarung verstößt und diesen Verstoß nicht innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Mitteilung behebt.
Wenn eine Partei einem freiwilligen oder unfreiwilligen Insolvenzverfahren nach einem anwendbaren Konkurs- oder sonstigen Insolvenzrecht unterliegt;
plant (oder geht eine ein), eine Abtretung zugunsten aller oder im Wesentlichen aller seiner Gläubiger vorzunehmen;
stellt den Betrieb ein (jeweils ein „„Standardereignis“Darüber hinaus liegt ein Verzugsfall vor, wenn der Kunde: (x) fällige Gebühren, Planentgelte oder sonstige Beträge nicht fristgerecht zahlt oder (y) sich auf schriftliche Aufforderung weigert, Foothold America ausreichende Zusicherungen hinsichtlich seiner Fähigkeit zur fristgerechten Zahlung aller fälligen Gebühren, Planentgelte oder sonstigen Beträge zu geben. Im Falle eines Verzugsfalls kann die nicht säumige Partei die säumige Partei schriftlich benachrichtigen (gemäß den Bestimmungen des Vertrags). Abschnitt 15 (Hinweise) unten, jeweils ein „Standardbenachrichtigung“). In jeder Zahlungsverzugsmitteilung muss der/die mutmaßliche(n) Verstoß(e) detailliert angegeben werden.
Nachfristen: Kann der Verzug geheilt werden, hat die säumige Partei ab Erhalt der Mahnung dreißig (30) Tage Zeit, die in der Mahnung genannten Verstöße zu beheben. Kann der Verzug nicht geheilt werden, entfällt die Nachfrist. Ungeachtet des Vorstehenden beträgt die Nachfrist für die Nichtzahlung eines fälligen Betrags (z. B. Gebühren, Plankosten) durch den Kunden in jedem Fall zehn (10) Werktage. Foothold America kann nach Zustellung der Mahnung alle Dienstleistungen aussetzen, bis der Kunde alle überfälligen Beträge bezahlt hat.
Kündigung: Wird ein Vertragsverstoß nicht fristgerecht behoben (oder kann er nicht behoben werden), kann die nicht vertragsbrüchige Partei der vertragsbrüchigen Partei nach schriftlicher Mitteilung von mindestens dreißig (30) Tagen Folgendes mitteilen: (1) Betrifft der nicht behobene Verstoß eine Bestimmung dieses Vertrags, kann die nicht vertragsbrüchige Partei nach ihrer Wahl entweder (x) diesen Vertrag und alle hierunter fallenden Leistungsbeschreibungen kündigen oder (y) nur die betroffene(n) Leistungsbeschreibung(en) kündigen; oder (2) betrifft der nicht behobene Verstoß eine Bestimmung einer Leistungsbeschreibung, kann nur die betroffene Leistungsbeschreibung gekündigt werden. Zur Klarstellung: Wird dieser Vertrag gekündigt, werden auch alle Leistungsbeschreibungen gekündigt.
f. Auswirkungen der Kündigung: Bei Vertragsbeendigung ist der Kunde verpflichtet, Foothold America alle bis zum Vertragsbeendigungsdatum erbrachten Leistungen und entstandenen Kosten zu erstatten.
Die Parteien werden zusammenarbeiten, um die Dienstleistungen unverzüglich einzustellen. Foothold America wird Folgendes tun:
i. eine Schätzung aller vom Kunden noch geschuldeten Beträge vornehmen, etwaige Einzahlungen unter Berücksichtigung laufender Plangebühren usw. anpassen, und
ii. dem Kunden etwaige Überschussbeträge (einschließlich Beträge, die zur Aufstockung etwaiger unzureichend gedeckter Einlagen erforderlich sind) in Rechnung stellen, oder
iii. Rückerstattung etwaiger Überschusseinlagen an den Kunden nach Abzug aller anfallenden Gebühren, Tarifbeiträge und sonstigen Beträge. Üblicherweise behält Foothold America für EOR-Dienstleistungen 3,000 US-Dollar pro zugewiesenem Mitarbeiter aus der rückzahlbaren Kaution ein. Diese Summe deckt Kosten wie Spesenabrechnungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, Gebühren von Leistungserbringern und COBRA-Gebühren in Höhe von 100 US-Dollar pro Versichertem (Mitarbeiter plus Angehörige) und Monat ab, solange der ehemalige Mitarbeiter von Foothold America diese Option weiterhin nutzt. Dieser Betrag kann jedoch je nach Sachlage und Umständen angepasst werden. Beispielsweise ist der Kunde nach Ablauf oder Beendigung einer Leistungsbeschreibung verpflichtet, weiterhin alle anfallenden Tarifbeiträge und sonstigen hierunter fälligen Beträge (z. B. für COBRA, Gehalt, angesammelten Urlaub und sonstige Vergütungen) zu zahlen, die Foothold America gemäß dem genehmigten Arbeitsvertrag und geltendem Recht an den Mitarbeiter zu zahlen hat (als ob das zugewiesene Personal am nächsten Werktag nach Ablauf oder Beendigung der jeweiligen Leistungsbeschreibung gekündigt worden wäre); unabhängig davon, ob Foothold America die Kündigung des Mitarbeiters beschließt oder nicht. Falls der Kunde im Rahmen dieses Übergangs zusätzliche Dienstleistungen anfordert und/oder benötigt, werden diese Dienstleistungen in einer Vertragsänderung dokumentiert und zu den dann gültigen Tarifen von Foothold America erbracht, sofern die Parteien nicht schriftlich etwas anderes vereinbaren.
6. Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, die Vertraulichkeit der geschützten Informationen der anderen Partei zu wahren und diese Informationen ohne vorherige schriftliche Zustimmung nicht an Dritte weiterzugeben, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben.
a. Definition. Jede Partei (die „empfangende Partei“) erklärt sich damit einverstanden, dass alle vertraulichen, nicht öffentlichen Informationen, die die Partei, ihre verbundenen Unternehmen und ihre Mitarbeiter, Vertreter und Auftragnehmer (zusammen „Personal“) in Bezug auf die andere Partei, ihre Kunden oder ihre Lieferanten im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung erhalten, unabhängig von der Art und Weise oder dem Medium, in dem sie der empfangenden Partei, ihren verbundenen Unternehmen und ihrem Personal bereitgestellt oder anderweitig von diesen erhalten werden, als vertrauliche Informationen der offenlegenden Partei gelten; vorausgesetzt, diese Informationen wurden unter Umständen offengelegt, unter denen die empfangende Person vernünftigerweise hätte wissen müssen, dass diese Informationen vertraulich sind (zusammen „vertrauliche Informationen“). Ungeachtet des Vorstehenden: (a) Foothold America und sein Personal (einschließlich zugewiesenem Personal) gelten nicht als Personal des Kunden, (b) der Kunde erkennt an, dass die vertraulichen Informationen von Foothold America (unabhängig von den Umständen ihrer Offenlegung) diese Vereinbarung, jeden Vorschlag von Foothold America (unabhängig davon, ob er unterzeichnet wurde), die Einzelheiten darüber, wie Foothold America (aber nicht sein zugewiesenes Personal) seine Dienste erbringt, und alle Geschäftspläne, Marketingpläne, Marketingmaterialien, Strategien, Prognosen, Analysen, Finanzinformationen, Kunden- und Lieferantenlisten, Mitarbeiterinformationen (einschließlich zugewiesenem Personal) und Informationen bezüglich der Software und anderer Informationstechnologiesysteme von Foothold America und seinen Lieferanten umfassen; und (c) Foothold America erkennt an, dass die vertraulichen Informationen des Kunden (unabhängig von den Umständen ihrer Offenlegung) alle Geschäftspläne, Produkt- oder Serviceangebotspläne, Entwicklungen, Marketingpläne, Marketingmaterialien, Strategien, Prognosen, Analysen, Finanzinformationen, Kunden- und Lieferantenlisten, Mitarbeiterinformationen des Kunden und Informationen bezüglich der Software und anderer Informationstechnologiesysteme des Kunden und seiner Lieferanten umfassen.
b. Vorgeschlagenes GeschäftDieser Abschnitt 6 (Vertraulichkeit) gilt auch für alle Informationen, die zwischen den Parteien über geplante Geschäfte ausgetauscht werden, unabhängig davon, ob die Parteien einen Vorschlag oder einen anderen Vertrag über solche geplanten Geschäfte abschließen.
c. Personenbezogene Daten. „Personenbezogene Daten“ (der Begriff wird unten definiert) sind eine Untergruppe vertraulicher Informationen. Wenn Informationen sowohl personenbezogene Daten als auch vertrauliche Informationen sind, müssen die Parteien die hierin für beide geltenden Anforderungen erfüllen, und wenn sie im Widerspruch stehen, gilt die restriktivere der beiden Anforderungen. Wenn eine der Parteien Kenntnis von einem unzulässigen Zugriff auf und/oder einer unzulässigen Offenlegung der personenbezogenen Daten der anderen Partei (z. B. ihres Personals, ihrer Kunden usw.) erhält, muss sie die andere Partei unverzüglich über einen solchen Zugriff und/oder eine solche Offenlegung informieren.
d. Ausnahmen. Mit Ausnahme von personenbezogenen Daten gelten Informationen nicht als vertrauliche Informationen, wenn die Informationen: (a) ohne Verschulden der empfangenden Partei der Öffentlichkeit zugänglich werden (von der vorstehenden Ausnahme ausgenommen sind jedoch Informationen, die aufgrund einer Daten- oder Sicherheitsverletzung der empfangenden Partei oder der Systeme ihrer Mitarbeiter offengelegt wurden); (b) der empfangenden Partei rechtmäßig durch einen Dritten offengelegt werden, der nach Wissen der empfangenden Partei in Bezug auf diese Informationen keiner (direkten oder indirekten) Vertraulichkeitsverpflichtung gegenüber der offenlegenden Partei unterliegt; (c) sich zum Zeitpunkt der Offenlegung oder danach rechtmäßig im Besitz der empfangenden Partei befinden (ohne eine Vertraulichkeitsverpflichtung gegenüber der offenlegenden Partei); oder (d) der empfangenden Partei bereits zuvor bekannt waren oder von ihr unabhängig von den vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei entwickelt wurden.
e. Rechtliche Anforderungen. Für den Fall, dass die empfangende Partei aufgrund eines gültigen Gerichtsbeschlusses oder einer anderen rechtlichen Anforderung vertrauliche Informationen der anderen Partei offenlegen muss oder die empfangende Partei dies im Rahmen eines Streits zwischen den Parteien tun möchte, muss die empfangende Partei (es sei denn, der Rechtsberater der betreffenden Partei ist der Ansicht, dass dies gemäß geltendem Recht verboten ist): (a) die offenlegende Partei umgehend über die geplante Offenlegung informieren und (b) der offenlegenden Partei angemessene Unterstützung leisten und ihr die Möglichkeit geben, die Veröffentlichung der vertraulichen Informationen anzufechten und/oder eine vertrauliche Behandlung und/oder sonstigen Schutz der vertraulichen Informationen zu erwirken, und zwar auf ausschließliche Kosten der offenlegenden Partei.
f. VerpflichtungenJede Partei verpflichtet sich, die vertraulichen Informationen der anderen Partei vertraulich zu behandeln und nicht offenzulegen (außer in den hierin ausdrücklich gestatteten Fällen). Jede Partei: (a) verwendet die vertraulichen Informationen ausschließlich zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen und/oder zur Ausübung ihrer Rechte aus diesem Vertrag und in den hierin anderweitig gestatteten Fällen; (b) beschränkt die Weitergabe der vertraulichen Informationen auf ihre Mitarbeiter, die diese Informationen im Zusammenhang mit der Erfüllung ihrer Verpflichtungen und/oder der Ausübung ihrer Rechte aus diesem Vertrag benötigen; (c) weist diese Mitarbeiter auf die Verpflichtung zur Vertraulichkeit der vertraulichen Informationen hin; (d) fertigt Kopien der vertraulichen Informationen nur im erforderlichen Umfang an; und (e) wendet bei der Behandlung vertraulicher Informationen dieselbe Sorgfalt an wie bei ihren eigenen vertraulichen Informationen und verpflichtet ihre Mitarbeiter ebenfalls zur Anwendung dieser Sorgfalt, wobei diese Sorgfalt in keinem Fall geringer als die übliche Sorgfalt sein darf.
7. Schutz personenbezogener Daten.
a. Definitionen.
„Geschäftszweck“ (i) die im CCPA unter dem Begriff „Geschäftszweck“ festgelegte Bedeutung hat oder (ii) die in den geltenden Datenschutzgesetzen unter diesem oder einem ähnlichen Begriff festgelegte Bedeutung hat. Im Falle widersprüchlicher Definitionen in den Datenschutzgesetzen gilt diejenige, die den besten Schutz personenbezogener Daten gewährleistet.
„Datenschutzgesetzgebung“ bezeichnet sämtliche anwendbaren Gesetze und Vorschriften, die jeweils in Kraft sind und sich auf den Schutz, die Vertraulichkeit, die Sicherheit und die Verarbeitung personenbezogener Daten in den jeweiligen Rechtsordnungen beziehen, einschließlich: (i) des California Consumer Privacy Act von 2018, Cal. Civ. Code § 1798.100 ff. („CCPA“), (ii) des Fair and Accurate Credit Transaction Act, (iii) des Health Insurance Portability and Accountability Act von 1996 (42 USC §1320d, „HIPPA“), (iv) die Zahlungskartenindustrie („PCI„) Datensicherheitsstandard („DSS“), (v) das CCPA und (vi) die EU-Datenschutz-Grundverordnung 2016/679 („Datenschutz“) und die Gesetze der EU-Mitgliedstaaten zur Ergänzung der DSGVO; die EU-Richtlinie 2002/58/EG („e-Privacy-Richtlinie“) und die Gesetze der EU-Mitgliedstaaten zur Umsetzung der ePrivacy-Richtlinie.
"Persönliche Daten" Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen und die diese identifizieren, beschreiben, mit ihr in Verbindung gebracht werden können oder direkt oder indirekt mit ihr verknüpft werden könnten. Dies umfasst auch Informationen, die (i) von einer Partei jederzeit im Hinblick auf die Erfüllung ihrer Pflichten oder die Ausübung ihrer Rechte aus diesem Vertrag eingesehen, abgerufen und/oder verarbeitet werden können oder (ii) von einer Partei aus solchen Informationen abgeleitet werden. Personenbezogene Daten umfassen alle Informationen, die derzeit oder künftig durch geltende Datenschutzgesetze geschützt sind, einschließlich „geschützter Gesundheitsdaten“ gemäß HIPAA, „Karteninhaberdaten“ gemäß PCI DSS, „personenbezogene Daten“ gemäß CCPA und ähnlicher Begriffe in allen vergleichbaren Datenschutzgesetzen sowie „personenbezogene Daten“ gemäß DSGVO. Die personenbezogenen Daten von Foothold America umfassen alle Daten der Mitarbeiter (einschließlich des zugeordneten Personals), Kunden und deren Mitarbeiter. Ebenso umfassen die personenbezogenen Daten des Kunden alle Daten der Mitarbeiter, Kunden und des Personals des Kunden.
"Prozess" oder "Verarbeitung„“ bezeichnet jeden Vorgang oder jede Vorgangsreihe, die mit personenbezogenen Daten durchgeführt werden, unabhängig davon, ob diese automatisch erfolgen oder nicht, einschließlich Erhebung, Aufzeichnung, Organisation, Verwendung, Übertragung, Offenlegung, Speicherung, Manipulation, Kombination und Löschung personenbezogener Daten.
"Verkaufen„(i) hat die Bedeutung, die dem Begriff „Verkaufen“ im CCPA zugeschrieben wird, oder (ii) hat die Bedeutung, die diesem Begriff oder einem ähnlichen Begriff in einer Datenschutzgesetzgebung zugeschrieben wird, je nachdem, was zutrifft. Im Falle widersprüchlicher Definitionen in Datenschutzgesetzen gilt die Definition, die personenbezogene Daten am besten schützt.
"Dienstanbieter„(i) hat die Bedeutung, die dem Begriff „Dienstanbieter“ im CCPA zugeschrieben wird, oder (ii) hat die Bedeutung, die diesem Begriff oder einem ähnlichen Begriff in einer Datenschutzgesetzgebung zugeschrieben wird, je nachdem, was zutrifft. Im Falle widersprüchlicher Definitionen in Datenschutzgesetzen gilt die Definition, die personenbezogene Daten am besten schützt.
b. Einschränkungen im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Ohne Einschränkung ihrer hierin genannten Verpflichtungen wird jede Partei:
i. die personenbezogenen Daten der anderen Partei ausschließlich gemäß den Bestimmungen dieses Vertrags und dem anwendbaren Recht sowie ausschließlich zum Zweck der Erfüllung ihrer Verpflichtungen und der Ausübung ihrer Rechte aus diesem Vertrag zu erfassen, zu speichern, zu protokollieren, zu archivieren, zu verwenden, zu verarbeiten und auf sonstige Weise aufzubewahren;
ii. die personenbezogenen Daten der anderen Partei weder zu verkaufen noch auf andere Weise zu monetarisieren, und dass diese Partei die personenbezogenen Daten der anderen Partei nicht außerhalb der direkten Geschäftsbeziehung zwischen dem Kunden und Foothold America speichert, verwendet oder offenlegt;
iii. die personenbezogenen Daten der anderen Partei nicht länger zu speichern, zu verwenden oder offenzulegen, als es für die Erfüllung der Verpflichtungen und die Ausübung der Rechte dieser Partei aus diesem Vertrag erforderlich ist (einschließlich, im Falle von Foothold America, des spezifischen Zwecks der Erbringung der Dienstleistungen);
iv. jederzeit alle geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen gegen die unbefugte oder unrechtmäßige Verarbeitung der personenbezogenen Daten der anderen Partei sowie gegen deren versehentlichen Verlust, Zerstörung oder Beschädigung zu treffen. Diese Maßnahmen müssen ein dem potenziellen Schaden durch die unbefugte oder unrechtmäßige Verarbeitung der personenbezogenen Daten der anderen Partei oder deren Verlust, Zerstörung oder Beschädigung sowie der Art der personenbezogenen Daten der anderen Partei angemessenes Sicherheitsniveau gewährleisten.
v. seine Mitarbeiter in der Pflege und im Umgang mit personenbezogenen Daten schulen zu lassen;
vi. die andere Partei unverzüglich schriftlich zu unterrichten und mit dieser Partei (auf deren Kosten) zusammenzuarbeiten, wenn eine Person im Zusammenhang mit den personenbezogenen Daten dieser Partei Folgendes verlangt: (i) Zugang zu den personenbezogenen Daten dieser Person, (ii) Informationen über die Kategorien von Quellen, aus denen die personenbezogenen Daten dieser Person stammen, oder (iii) Informationen über die Kategorien oder bestimmte Teile der personenbezogenen Daten dieser Person, einschließlich der Bereitstellung der angeforderten Informationen in einem portablen und, soweit technisch möglich, leicht verwendbaren Format, das es der Person ermöglicht, die Informationen ungehindert an eine andere Stelle zu übermitteln;
vii. Auf Verlangen der anderen Partei sind alle Originale und Kopien der personenbezogenen Daten einer bestimmten Person unverzüglich aus den Systemen der jeweiligen Partei zu löschen oder zu vernichten und elektronische Kopien davon zu entfernen. Kann eine Partei die personenbezogenen Daten einer Person aus Gründen, die nach dem CCPA oder einer anderen anwendbaren vergleichbaren Datenschutzgesetzgebung zulässig sind, nicht löschen, so wird die andere Partei: (A) die anfragende Partei unverzüglich über den Grund für die Nichterfüllung der Löschanfrage informieren; (B) die Vertraulichkeit und Sicherheit dieser personenbezogenen Daten gewährleisten; und (C) diese personenbezogenen Daten unverzüglich löschen, sobald der Grund für die Nichterfüllung nicht mehr vorliegt.
viii. Jede Partei bestätigt, dass die personenbezogenen Daten der anderen Partei, die ihr im Rahmen oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung offengelegt oder anderweitig zur Verfügung gestellt werden, dieser Partei zu Geschäftszwecken übermittelt werden und dass keine der Parteien im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung personenbezogene Daten an die andere Partei verkauft (oder verkauft); und
ix. Mit der Zustimmung zu dieser Vereinbarung bestätigt jede Partei der anderen Partei schriftlich, dass sie die in diesem Abschnitt festgelegten Anforderungen und Beschränkungen versteht und einhalten wird.
c. DienstanbieterFoothold America fungiert in Bezug auf die vom Kunden erhaltenen personenbezogenen Daten ausschließlich als Dienstleister.
d. Vorfallbenachrichtigung. Nach Bekanntwerden eines Vorfalls, an dem die Systeme oder das Personal einer Partei beteiligt sind (die „Betroffene Partei“), die zu einer unbefugten Offenlegung, Nutzung oder einem unbefugten Zugriff auf die Daten der anderen Partei (die „Betroffene Partei„) Vertrauliche Informationen (z. B. geschäftliche oder personenbezogene Daten) wird die betroffene Partei unverzüglich und kostenlos für die betroffene Partei (i) die betroffene Partei gemäß den Bedingungen dieser Vereinbarung über den Vorfall informieren, (ii) die von der betroffenen Partei angeforderten Informationen im Zusammenhang mit dem Vorfall bereitstellen und Unterstützung leisten, damit die betroffene Partei ihre Mitarbeiter, Kunden oder andere betroffene Personen über den Verstoß informieren kann, (iii) Informationen an Strafverfolgungsbehörden und Aufsichtsbehörden weitergeben und uneingeschränkt mit ihnen zusammenarbeiten und (iv) alle wirtschaftlich angemessenen Schritte unternehmen, die erforderlich sind, um die Auswirkungen des Vorfalls zu mildern.
8. Geistiges Eigentum und Eigentum am Arbeitsergebnis
a. Sämtliche bestehenden Schutzrechte beider Parteien bleiben deren alleiniges Eigentum. Jegliches im Rahmen der Dienstleistungen entwickelte geistige Eigentum unterliegt den Bestimmungen des jeweiligen Angebots.
b. Sämtliche Ergebnisse, Ideen, Konzepte, Werke, Informationen, Daten, Computerprogramme und sonstige Materialien, die von dem dem Auftraggeber zugeordneten EOR-Personal allein oder gemeinsam mit anderen entwickelt wurden und die aus den von diesem zugeordneten Personal erbrachten Dienstleistungen resultieren oder damit in Zusammenhang stehen (zusammenfassend als „dieEntwicklungen“) und alle Marken, Geschäftsgeheimnisse, Urheberrechte, Patente, Gewohnheitsrechte, Titel oder Slogans oder sonstige Eigentumsrechte („Urheber-/Haftungsrecht”) an solchen Entwicklungen sind das alleinige Eigentum des Kunden. Foothold America überträgt hiermit dem Kunden alle Rechte und Anteile von Foothold America an solchen Entwicklungen und/oder Eigentumsrechten und wird das dem Kunden zugewiesene Personal dazu verpflichten, alle damit verbundenen Dokumente zu unterzeichnen, die der Kunde in angemessener Weise anfordern kann; vorausgesetzt, dass alle urheberrechtlich geschützten Aspekte der Entwicklungen im größtmöglichen, nach geltendem Recht zulässigen Umfang als „Auftragsarbeiten“ betrachtet werden.
9. Schadloshaltung
a. Soweit gesetzlich zulässig, verpflichtet sich der Kunde, Foothold America, ihre verbundenen Unternehmen und deren jeweilige Direktoren, leitende Angestellte und Mitarbeiter (z. B. Angestellte und Vertreter, jeweils ein „Mitarbeiter“) zu verteidigen, schadlos zu halten und von jeglichen Ansprüchen freizustellen.Foothold America-Entschädigungsempfänger„) schadlos gegen jegliche Schäden, Verluste, Kosten, Aufwendungen (einschließlich Anwaltsgebühren, Kosten und Aufwendungen) und andere Verbindlichkeiten (zusammen „Freigestellte Verbindlichkeiten„), die jedem Foothold America-Entschädigungsberechtigten aus Ansprüchen, Forderungen, Klagen oder Klagegründen entstehen (zusammen „Schadenregulierung„), die im Zusammenhang mit den Dienstleistungen entstehen, insoweit die freigestellten Verbindlichkeiten und Ansprüche ganz oder teilweise das Ergebnis folgender Punkte sind oder sein sollen: (a) Verstoß des Kunden oder seines Personals gegen diesen Vertrag; (b) Geschäftsbetrieb des Kunden; (c) Nutzung der Dienstleistungen durch den Kunden; (d) jegliche Ansprüche des Personals von Foothold America (einschließlich des von EOR beauftragten Personals) gegenüber jedem Entschädigungsberechtigten von Foothold America aufgrund von Handlungen oder Unterlassungen des Kunden; (e) jegliche Ansprüche im Zusammenhang mit Handlungen oder Unterlassungen des beauftragten Personals bei der Erfüllung seiner Aufgaben im Rahmen der Leistungsbeschreibung oder auf Anweisung des Kunden, (f) jegliche „Steuerpflichten des Kunden“ (wie unten definiert) oder (g) Fahrlässigkeit oder Fehlverhalten des Kunden oder seines Personals.
b. Sollte der Kunde Ansprüche gegen Foothold America haben, hat er Foothold America unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Der Kunde ist nicht verpflichtet, einen von Foothold America freigestellten Begünstigten von einer freigestellten Haftung freizustellen oder schadlos zu halten, soweit ein zuständiges Gericht feststellt, dass diese freigestellte Haftung durch Folgendes verursacht wurde: (x) einen Verstoß von Foothold America gegen diese Vereinbarung oder (y) grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Fehlverhalten des von Foothold America freigestellten Begünstigten.
c. Die oben genannten Verpflichtungen des Auftraggebers, (x) die Foothold America-Freigestellten zu verteidigen und (y) von jeglicher Haftung freizustellen, sind unabhängig voneinander und von allen anderen Verpflichtungen der Parteien aus diesem Vertrag. Jeder Foothold America-Freigestellte ist berechtigt, sich an seiner eigenen Verteidigung zu beteiligen.
10. Haftungsbeschränkung. Soweit gesetzlich zulässig und mit Ausnahme der Verpflichtungen des Kunden gemäß Abschnitt 9 (Freistellung):
a. Beschränkung der Schadensarten. KEINE PARTEI UND KEINE VERBUNDENEN UNTERNEHMEN DER PARTEI (NOCH DIE PARTEI UND IHRE DIREKTOREN, FÜHRUNGSKRÄFTE ODER MITARBEITER) SIND FÜR JEGLICHE SPEZIELLE, ZUFÄLLIGE, FOLGE-, INDIREKTE, EXEMPLARISCHE ODER STRAFSCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH DATENVERLUST, ENTGANGENE GEWINNE UND SCHÄDEN DURCH GESCHÄFTSUNTERBRECHUNG) VERANTWORTLICH, DIE IM ZUSAMMENHANG MIT DIESER VEREINBARUNG ODER DER ERFÜLLUNG, AUSLASSUNG DER ERFÜLLUNG ODER KÜNDIGUNG DIESER VEREINBARUNG ENTSTEHEN, UNGEACHTET DER ART DES ANSPRUCHS (Z. B. VERTRAGSBRUCH, FAHRLÄSSIGKEIT ODER ANDERES), SELBST WENN DIE PARTEI AUF DIE MÖGLICHKEIT DERARTIGER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE..
b. Haftungsobergrenze und AnspruchsbeschränkungDie maximale, kumulative und Gesamthaftung von Foothold America, ihren verbundenen Unternehmen und deren jeweiligen Geschäftsführern, leitenden Angestellten und Mitarbeitern im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ist in jedem Fall auf den geringeren der folgenden Beträge beschränkt: (i) alle Gebühren (jedoch ohne Plangebühren), die der Kunde an Foothold America in den zwölf (12) Monaten vor dem Ereignis oder der Unterlassung, die zu einer solchen Haftung führt, gezahlt hat, und (ii) fünfundzwanzigtausend US-Dollar (25,000 USD). Darüber hinaus darf der Kunde Ansprüche, Forderungen, Klagen oder sonstige Rechtsstreitigkeiten gegen Foothold America, ihre verbundenen Unternehmen und deren Geschäftsführer, leitende Angestellte und Mitarbeiter nicht später als ein (1) Jahr nach Entstehung des Anspruchsgrundes geltend machen.
c. Steuern. Mit der einzigen Ausnahme der Lohnsteuern auf die Mitarbeiter von Foothold America (einschließlich der von Foothold America für zugewiesenes Personal geschuldeten Steuern) und der Steuern auf das Einkommen von Foothold America übernimmt Foothold America keine Verantwortung oder Haftung für andere potenzielle Steuerverbindlichkeiten, die dem Kunden oder Foothold America von Steuerbehörden auferlegt werden und die im Zusammenhang mit den Dienstleistungen entstehen (zusammenfassend „Steuerpflichten des Kunden").
11 Verhältnis zwischen den Parteien. Dieser Abschnitt 11 hat die Kontrolle über etwaige widersprüchliche Formulierungen in dieser Vereinbarung oder in den von Foothold America von Zeit zu Zeit bereitgestellten Marketingmaterialien:
a. Selbstständiger Unternehmer. Foothold America ist im Rahmen dieses Vertrags ein unabhängiger Auftragnehmer. Durch die Beziehung der Parteien oder diesen Vertrag wird kein Joint Venture, keine Partnerschaft, keine gemeinsame Anstellung, keine Agenturbeziehung oder ein anderes Verhältnis begründet, außer wie hierin ausdrücklich festgelegt. Die Mitarbeiter von Foothold America sind keine Angestellten des Auftraggebers. Weder Foothold America noch deren Mitarbeiter (einschließlich des zugewiesenen Personals) sind Vertreter des Auftraggebers, es sei denn, dies ist in einer Leistungsbeschreibung ausdrücklich vorgesehen. Die Mitarbeiter von Foothold America (einschließlich des zugewiesenen Personals) sind nicht berechtigt, an den für die Mitarbeiter des Auftraggebers geltenden Sozialleistungen oder sonstigen Beschäftigungsbedingungen teilzunehmen. Foothold America ist nicht befugt, im Namen des Auftraggebers Verträge abzuschließen oder Verpflichtungen einzugehen. Der Auftraggeber ist nicht befugt, im Namen von Foothold America Verträge abzuschließen oder Verpflichtungen einzugehen. Auf Wunsch des Auftraggebers kann Foothold America vom zugewiesenen Personal die Einhaltung bestimmter schriftlicher Richtlinien des Auftraggebers verlangen, die für die Mitarbeiter des Auftraggebers und/oder andere Auftragnehmer des Auftraggebers gelten (z. B. Richtlinien für soziale Medien).
b. Foothold Americas OperationFoothold America ist allein für seinen Betrieb verantwortlich. Foothold America hat: (i) die ausschließliche Kontrolle über seine Mitarbeiter (einschließlich des zugewiesenen Personals) sowie über die Arbeits- und Mitarbeiterbeziehungen und die Richtlinien bezüglich Löhnen, Arbeitszeiten, Arbeitsbedingungen und sonstigen Bedingungen seiner Mitarbeiter (einschließlich des zugewiesenen Personals). Obwohl der Kunde (über den Prozess des Arbeitsvertrags) bei bestimmten Punkten (wie z. B. Feiertagen) Einfluss nehmen kann, ist er nicht befugt, den Arbeitsplan oder die Beschäftigungsbedingungen des zugewiesenen Personals zu ändern; und (ii) das ausschließliche Recht, seine Mitarbeiter (einschließlich des zugewiesenen Personals) einzustellen, zu versetzen, zu suspendieren, zu entlassen, zurückzurufen, zu befördern, zuzuweisen, zu disziplinieren, zu kündigen und Beschwerden zu bearbeiten. Die Parteien vereinbaren ferner, dass: (x) die Beendigung einer Leistungsbeschreibung (oder die Aussetzung der Leistungserbringung durch ein zugewiesenes Personal gemäß Abschnitt 5. oben), hat keinen Einfluss auf den Beschäftigungsstatus des zugewiesenen Personals, und Foothold America behält sich das Recht vor, die Beschäftigung dieser Person fortzusetzen und/oder das zugewiesene Personal einem seiner anderen Kunden neu zuzuweisen; und (y) Foothold America verwaltet ausschließlich die Beschäftigungsunterlagen jedes seiner Mitarbeiter (einschließlich der Unterlagen jedes zugewiesenen Personals); und der Kunde hat kein Recht, auf diese Beschäftigungsunterlagen zuzugreifen.
c. Mitarbeit in EOR-Diensten. Alle Bestimmungen dieser Vereinbarung, die sich auf die Zahlung von Plangebühren durch den Kunden beziehen, die mit den Kosten des von Foothold America EOR zugewiesenen Personals verbunden sind (oder auf die Bereitstellung von Annehmlichkeiten oder anderen Leistungen durch Foothold America für seine Mitarbeiter (einschließlich zugewiesenes Personal)), dienen der Bequemlichkeit der Parteien und begründen kein Mitarbeitgeberverhältnis zwischen den Parteien. Sollten solche Bestimmungen jemals als Faktor für die Begründung eines Mitarbeitgeberverhältnisses erachtet werden, (a) werden diese Bestimmungen von Anfang an aus dieser Vereinbarung gestrichen, und (b) vereinbaren die Parteien, dass der Kunde Foothold America angemessen entschädigt, indem er eine andere Methode verwendet, die kein Mitarbeitgeberverhältnis begründet. Sollte eine Bundes- oder Landesverwaltungsbehörde oder ein Gericht feststellen, dass Foothold America ein Mitarbeitgeber von Personal des Kunden ist, stellt der Kunde Foothold America von jeglicher daraus resultierenden Haftung frei und erstattet Foothold America alle angemessenen Beschäftigungskosten und Gebühren, die als Mitarbeitgeber von Personal des Kunden anfallen.
d. Mitarbeit in PEO+-Diensten. Alle Bestimmungen dieser Vereinbarung, die sich auf die Zahlung von Servicegebühren durch den Kunden in Bezug auf die Personalkosten des Kunden (oder die Bereitstellung von Annehmlichkeiten oder anderen Leistungen durch Foothold America für das Personal des Kunden) beziehen, dienen der Bequemlichkeit der Parteien und begründen kein Mitarbeitgeberverhältnis zwischen dem Personal des Kunden und Foothold America. Sollten solche Bestimmungen jemals als Faktor für die Begründung eines Mitarbeitgeberverhältnisses erachtet werden, (a) werden diese Bestimmungen von Anfang an aus dieser Vereinbarung gestrichen, und (b) vereinbaren die Parteien, dass der Kunde Foothold America angemessen entschädigt, indem er eine andere Methode verwendet, die kein Mitarbeitgeberverhältnis begründet. Sollte eine Bundes- oder Landesverwaltungsbehörde oder ein Gericht feststellen, dass Foothold America ein Mitarbeitgeber von Personal des Kunden ist, stellt der Kunde Foothold America von jeglicher daraus resultierenden Haftung frei und erstattet Foothold America alle angemessenen Beschäftigungskosten und Gebühren, die als Mitarbeitgeber von Personal des Kunden anfallen.
e. Nichtwerbung. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass er während der Laufzeit dieser Vereinbarung und für einen Zeitraum von drei (3) Jahren danach weder direkt noch indirekt um eine Anstellung oder Einstellung von Mitarbeitern von Foothold America oder seinen verbundenen Unternehmen in irgendeiner Funktion wirbt; vorausgesetztDie vorstehenden Einschränkungen gelten jedoch nicht für EOR-Mitarbeiter, die Foothold America dem Kunden zugewiesen hat, solange diese Personen Dienstleistungen für den Kunden erbringen (z. B. kann der Kunde einen Mitarbeiter einstellen, der Dienstleistungen für den Kunden erbringt). Allgemeine Anfragen (z. B. Stellenanzeigen in Zeitungen und im Internet) stellen keinen Verstoß gegen diese Klausel dar. Die Parteien vereinbaren, dass der Kunde Foothold America als Schadensersatz (und nicht als Strafe) 50,000 US-Dollar für jede Person zahlt, die der Kunde unter Verstoß gegen diese Klausel anwirbt oder anstellt. Abschnitt 11.d.
12. Versicherung
Beide Parteien verpflichten sich, einen angemessenen Versicherungsschutz, einschließlich einer allgemeinen Haftpflicht- und einer Berufshaftpflichtversicherung, in ausreichender Höhe aufrechtzuerhalten, um ihre Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung abzudecken.
a. Foothold America unterhält die folgenden Versicherungspolicen, die auch die Mitarbeiter von Foothold America (einschließlich des zugeteilten Personals, jedoch nicht des Kundenpersonals) abdecken und auf Anfrage des Kunden eingesehen werden können:
i. Allgemeine Haftung
ii. Arbeitslosigkeit (gesetzliche Arbeitslosigkeit); und
iii. Arbeiterunfallversicherung (gesetzlich)
b. Foothold America unterhält eine Haftpflichtversicherung für Arbeitgeberpraktiken (EPLI), die den EOR-Kunden im Falle einer Klage eines Mitarbeiters von Foothold America, in der Foothold America und der Kunde namentlich genannt werden, mit Versicherungsschutz ausstattet; diese Police kann auf Anfrage des Kunden eingesehen werden.
c. Foothold America unterhält die folgenden zusätzlichen Versicherungspolicen, die auf Anfrage des Kunden eingesehen werden können:
i. Cybersicherheit
ii. Fehler und Auslassungen; und
iii. Direktoren und leitende Angestellte
13. Streitbeilegung und Rechtswahl.
a. Der Kunde und Foothold America werden sich nach Treu und Glauben bemühen, jegliche Ansprüche, Streitigkeiten oder Kontroversen beizulegen („Streit„) die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergeben. Sollten die Parteien eine Streitigkeit nicht innerhalb von sechzig (60) Tagen beilegen, kann jede Partei die Streitigkeit einem verbindlichen Schiedsverfahren in New York, NY, gemäß den Regeln der American Arbitration Association unterwerfen.“
b. Diese Schiedsklausel hindert keine der Parteien daran, bei einem Gericht einstweiligen Rechtsschutz zu beantragen, um den Status quo aufrechtzuerhalten oder Vermögenswerte zu schützen, bis das Schiedsverfahren eingeleitet wurde und der Schiedsrichter Gelegenheit hatte, die Frage des einstweiligen Rechtsschutzes zu prüfen.
c. Jede Partei trägt die Hälfte der Gebühren und Auslagen des Schiedsrichters und trägt ihre eigenen Kosten und Auslagen im Zusammenhang mit dem Schiedsverfahren (z. B. Anwaltskosten). vorausgesetzt dass Foothold America im Falle einer Forderung wegen Nichtzahlung jeglicher Gebühren, Plankosten oder anderer hierunter geschuldeter Beträge Anspruch auf Erstattung seiner Anwaltsgebühren, Auslagen und sonstigen Einziehungskosten hat.
d. In jedem Schiedsverfahren wendet der Schiedsrichter das einschlägige Recht an und erstellt einen schriftlichen, begründeten Sachverhaltsfeststellungsbericht sowie eine rechtliche Schlussfolgerung. Diese Schiedsvereinbarung basiert auf einem Geschäft im zwischenstaatlichen Handel und unterliegt dem Federal Arbitration Act, 9 USC § 1 ff. Das Schiedsurteil kann vor jedem zuständigen Gericht vollstreckt werden. Sollte eine Bestimmung dieser Schiedsvereinbarung unwirksam oder undurchsetzbar sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Dieses Abkommen und alle Streitigkeiten unterliegen dem materiellen Recht des Staates New York, ohne Berücksichtigung kollisionsrechtlicher Grundsätze. vorausgesetztDiese Schiedsgerichtsbestimmung und die Rechte der Parteien gemäß dieser Bestimmung unterliegen jedoch dem Federal Arbitration Act und werden entsprechend ausgelegt. Der Kunde verzichtet auf jegliches Recht, einen Streitfall im Rahmen einer Sammelklage, eines privaten Generalstaatsanwalts oder auf ähnlicher Basis vorzubringen.
e. Gerichtsstand & Anwendbares RechtVorbehaltlich des Vorstehenden Abschnitt 14 (Streitbeilegung und Rechtswahl)Jede Partei unterwirft sich hiermit der ausschließlichen persönlichen und sachlichen Zuständigkeit der Gerichte des Staates New York in Bezug auf diese Vereinbarung und etwaige Streitigkeiten.
f. Alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag werden zunächst durch Verhandlungen in gutem Glauben zwischen den Parteien beigelegt. Sollten diese nicht beigelegt werden können, unterliegen sie einem verbindlichen Schiedsverfahren in Boston, Massachusetts, gemäß den Regeln der American Arbitration Association.
14. Allgemeines.
a. MarketingDer Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Foothold America seinen Namen und sein Logo auf seiner Website und in anderen Marketingmaterialien verwenden darf. Foothold America wird jedoch die spezifischen Details der vom Kunden bereitgestellten Dienste nicht preisgeben.
b. Höhere Gewalt. Jede Partei wird von ihren Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung entbunden, soweit: (a) ihre Erfüllung durch Feuer, Epidemien, Pandemien, Arbeitskräftemangel, Naturkatastrophen (z. B. Überschwemmungen, Erdbeben usw.), Kriegshandlungen, Terrorismus, zivile Unruhen, behördliche Anordnungen und andere Ereignisse außerhalb der angemessenen Kontrolle dieser Partei verzögert oder wirtschaftlich unzumutbar gemacht wird, unabhängig davon, ob diese Ereignisse vorhersehbar sind oder nicht (jeweils ein „Höhere Gewaltereignis„); und (b) die betreffende Partei unternimmt wirtschaftlich angemessene Anstrengungen, um die Dauer und die Folgen einer solchen Nichterfüllung zu minimieren. Die betroffene Partei wird die andere Partei unverzüglich über jedes Ereignis höherer Gewalt informieren. Ungeachtet dieser Abschnitt 15.b, verzögert ein Fall höherer Gewalt die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung aller gemäß dieser Vereinbarung fälligen Beträge nur um maximal zehn (10) Tage.
c. Zuordnung. Diese Vereinbarung ist für die Parteien und ihre zulässigen Rechtsnachfolger und Zessionare bindend und kommt ihnen zugute. Die Rechte und Pflichten aus dieser Vereinbarung dürfen von keiner Partei ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei (die nicht unangemessen verweigert oder verzögert werden darf) ganz oder teilweise abgetreten oder übertragen werden. Jeder Versuch einer Abtretung oder Übertragung unter Verletzung dieses Abschnitts ist null und nichtig.
d. Drittbegünstigte. Die Entschädigungsempfänger von Foothold America sind die einzigen vorgesehenen Drittbegünstigten dieser Vereinbarung. Es gibt keine anderen Drittbegünstigten dieser Vereinbarung.
e. Vergabe von UnteraufträgenFoothold America behält sich das Recht vor, seine Dienste, Aufgaben und Verpflichtungen gemäß der Vereinbarung an Subunternehmer zu vergeben.
f. Gesamte Vereinbarung und ÄnderungenDiese Vereinbarung (einschließlich des jeweiligen Angebots und der jeweiligen Leistungsbeschreibung) stellt die gesamte Vereinbarung zwischen dem Kunden und Foothold America dar und ersetzt alle vorherigen schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen, Erklärungen, Zusagen oder Vorgehensweisen hinsichtlich des Vertragsgegenstands sowie alle vorherigen Absprachen, Verhandlungen und Gespräche der Parteien. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass es für ihn unzumutbar wäre, sich auf Zusagen oder Zusicherungen zu verlassen, die nicht in dieser Vereinbarung enthalten sind. Handschriftliche Änderungen dieser Vereinbarung, einschließlich der Angebote, sind nicht durchsetzbar. Foothold America kann diese Vereinbarung jederzeit ändern, indem eine Folgeversion auf dieser Webseite (oder einer Nachfolgewebseite, auf die Foothold America den Kunden aufmerksam macht) veröffentlicht wird. Der Kunde ist dafür verantwortlich, diese Vereinbarung regelmäßig zu überprüfen. Wenn er diese Änderungen nicht akzeptieren möchte, muss er Foothold unverzüglich nach einer solchen Änderung über seine Absicht informieren, diese Vereinbarung aus Gründen der Zweckmäßigkeit zu kündigen (gemäß Abschnitt 5.ci oben); andernfalls gilt die fortgesetzte Annahme einzelner oder aller Dienste durch den Kunden als Annahme der geänderten Vereinbarung durch den Kunden, unabhängig davon, ob Foothold America den Kunden über die Änderungen informiert hat oder nicht. Foothold America ist grundsätzlich bestrebt, seine Kunden im Voraus über wesentliche Preisänderungen oder andere Änderungen der wesentlichen Bedingungen der Vereinbarung mit dem jeweiligen Kunden zu informieren.
g. Salvatorische. Sollte sich ein beliebiger Teil dieser Vereinbarung als ungültig oder nicht durchsetzbar erweisen, bleibt der Rest der Vereinbarung davon unberührt und voll wirksam, als ob der nicht durchsetzbare Teil nicht existierte.
h. Verzicht. Jeder Verzicht einer Partei im Rahmen dieser Vereinbarung muss schriftlich erfolgen. Die Nichtdurchsetzung einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Vereinbarung durch eine Partei zu irgendeinem Zeitpunkt oder für irgendeinen Zeitraum stellt keinen Verzicht auf diese Bestimmungen oder auf das Recht einer Partei dar, zu einem späteren Zeitpunkt alle Bestimmungen dieser Vereinbarung durchzusetzen.
i. Auslegung dieser VereinbarungDiese Vereinbarung ist in ihrer Gesamtheit auszulegen, wobei ihr Sinn als Ganzes und nicht einseitig zugunsten oder zulasten des Auftraggebers oder von Foothold America zu verstehen ist. Für die Auslegung wird davon ausgegangen, dass sowohl der Auftraggeber als auch Foothold America die Vereinbarung verfasst haben; weder der Auftraggeber noch Foothold America werden das Gegenteil behaupten. Der Begriff „Vereinbarung“ umfasst alle im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung erstellten Angebote und Leistungsbeschreibungen. In dieser Vereinbarung gilt Folgendes: (a) Die Überschriften der Abschnitte dienen lediglich der Orientierung und haben keinen Einfluss auf die Auslegung dieser Vereinbarung; (b) definierte Begriffe umfassen sowohl den Plural als auch den Singular; und (c) „einschließlich“ und seine Ableitungen „einschließlich“, „z. B.“ usw. bedeuten „einschließlich, aber nicht beschränkt auf“. Der Auftraggeber erkennt an, dass Foothold America nicht befugt ist, dem Auftraggeber Rechtsberatung zu erteilen (und der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, nicht zu behaupten, dass Foothold America dem Auftraggeber Rechtsberatung erteilt hat); und der Auftraggeber erkennt an, dass Foothold America ihm empfohlen hat, sich bezüglich dieser Vereinbarung selbst rechtlich und/oder anderweitig professionell beraten zu lassen. einschließlich der Frage, ob diese Vereinbarung, die Erbringung von Dienstleistungen durch das zugeteilte Personal und/oder ein anderer Aspekt der Beziehung der Parteien möglicherweise eine steuerliche Präsenz oder eine sonstige Haftung für den Auftraggeber oder seine verbundenen Unternehmen unter der Gerichtsbarkeit einer Steuerbehörde oder einer anderen staatlichen Behörde begründen könnten.
j. Survival - Überleben. Alle Bestimmungen dieser Vereinbarung, die ihrer Natur nach auch nach Beendigung dieser Vereinbarung Bestand haben, bleiben auch nach Beendigung dieser Vereinbarung bestehen, einschließlich Abschnitt 3 (Verantwortung des Kunden); mit Ausnahme von Unterabschnitt (a), Abschnitt 5 (Auswirkungen der Kündigung), Abschnitt 6 (Vertraulichkeit), Abschnitt 7 (Personenbezogene Daten), Abschnitt 9 (Freistellung), Abschnitt 10 (Haftungsbeschränkung), Abschnitt 11 (Verhältnis der Vertragsparteien) und Abschnitt 14 (Verschiedenes).
k. GarantienSowohl der Auftraggeber als auch Foothold America versichern, dass sie jeweils über die volle Befugnis und Vollmacht verfügen, diesen Vertrag abzuschließen und alle seine Bedingungen zu erfüllen. Jedes Angebot und jede Leistungsbeschreibung kann elektronisch, per Fax oder in mehreren Ausfertigungen unterzeichnet werden.
l. Hinweise. Alle Mitteilungen im Rahmen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform und sind per Post oder Kurier an die unten angegebene Adresse (oder eine andere Adresse, die die Vertragsparteien der anderen Partei schriftlich mitteilen) zu richten. Foothold America kann Mitteilungen auch per E-Mail an die Person senden, die den Antrag unterzeichnet hat.
Standbein Amerika:Fußstütze Amerika, Inc.68 Harrison Avenue6th EtageBoston MA02111USA
Client:Die auf dem Deckblatt des Angebots aufgeführte Adresse oder, falls keine vorhanden ist, die einer anderen Einrichtung des Kunden.
m. KooperationJede Partei verpflichtet sich, mit der anderen Partei in gutem Glauben zusammenzuarbeiten und deren Personal bei der Erbringung der Dienstleistungen zu unterstützen (gemäß der in dieser Vereinbarung festgelegten Aufgabenverteilung). Auf Anfrage stellt der Kunde Foothold America unverzüglich die erforderlichen Informationen zur Verfügung, damit Foothold America das zugewiesene Personal verwalten und die Gebühren, Plankosten und sonstigen Beträge gemäß dieser Vereinbarung festlegen kann.
n. Gebühren & WährungAlle Gebühren werden in US-Dollar („USD“) berechnet und sind vom Kunden in USD auf das US-Bankkonto von Foothold America zu zahlen, sofern nicht anders angegeben. Der Kunde ist für die Berücksichtigung von Währungsschwankungen nach eigenem Ermessen verantwortlich. Der Kunde trägt die Bank- und Überweisungsgebühren, die von seiner Bank oder zwischengeschalteten Banken bei der Bezahlung von Foothold America-Rechnungen erhoben werden (z. B. für den Währungsumtausch, wenn die Gelder in einer anderen Währung als USD eingehen).
o. Zahlung. Der Kunde ist zur Zahlung nach Erhalt der Rechnung verpflichtet. Foothold America akzeptiert keine Schecks als Zahlungsmittel für Dienstleistungen jeglicher Art. Sollte Foothold America nach eigenem Ermessen feststellen, dass der Kunde ein Kreditrisiko darstellt, kann Foothold America die Zahlung der im Angebot aufgeführten Gebühren verlangen. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass etwaige Überzahlungen von Foothold America zur Verrechnung des voraussichtlichen Betrags der folgenden Abrechnungsperiode verwendet werden können. Zahlt der Kunde nicht fristgerecht gemäß diesem Absatz, kann Foothold America nach eigenem Ermessen den Kunden für zahlungsunfähig erklären und diesen Vertrag fristlos kündigen.
p. Einbehaltung der Kaution. Jegliche vom Kunden geleistete rückzahlbare Anzahlung verfällt, wenn der Kunde es versäumt, innerhalb von [Frist einfügen] einen schriftlichen Rückerstattungsantrag einzureichen. ein (1) Jahr Nach Abschluss der letzten Dienstleistung im Rahmen dieses Vertrags verfällt die Anzahlung automatisch und wird nicht zurückerstattet; der Kunde hat darauf keinen weiteren Anspruch.
Ende der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Spezifische Bedingungen für den exklusiven Talent Acquisition Service (Rekrutierung)
a. Die Suche beginnt innerhalb von zehn (10) Werktagen, nachdem Foothold America die erste monatliche Gebühr und die unterzeichnete Vereinbarung erhalten hat.
b. Falls Foothold America innerhalb der im Briefing vereinbarten Frist nicht mindestens zwei (2) qualifizierte Kandidaten vorstellt und der Kunde die Suche abbrechen möchte, stellt Foothold America die Rechnungsstellung der monatlichen Gebühren ein.
c. Falls Foothold America innerhalb der vereinbarten Frist mindestens zwei (2) qualifizierte Kandidaten vorschlägt, der Kunde die Stelle aber durch eigene Bemühungen oder über eine andere Quelle besetzt, erfolgt keine Rückerstattung.
d. Falls Foothold America innerhalb der vereinbarten Frist mindestens zwei (2) qualifizierte Kandidaten vorstellt, der Kunde jedoch entweder: 1) den betreffenden Kandidaten nicht innerhalb von zehn (10) Werktagen ab dem Datum der ersten Kandidatenpräsentation interviewt oder 2) den Interviewprozess nicht bis zum Punkt der Abgabe eines Angebots zum Abschluss einer Dienstleistungsbeziehung innerhalb von zwanzig (20) Kalendertagen ab dem Datum der ersten Kandidatenpräsentation abschließt, hat der Kunde keinen Anspruch auf Rückerstattung.
e. Wird die Dienstleistungsbeziehung zwischen dem Kunden und dem Kandidaten beendet, ersetzen wir den Kandidaten gemäß der untenstehenden Rabattregelung, vorausgesetzt, Sie informieren Ihren Ansprechpartner bei Foothold America innerhalb von fünf (5) Werktagen nach dem gewünschten Beendigungsdatum über alle relevanten Fakten. Diese Garantie ermöglicht es Ihnen, sich zu vergewissern, dass der Kandidat über die erforderliche Erfahrung und Qualifikation verfügt und dass die vom Kandidaten und anderen Quellen, direkt oder über Foothold America, bereitgestellten Informationen korrekt sind.
Dauer der Beschäftigung
| Prozentsatz der zu erstattenden Gebühr |
Weniger als zwei (2) Wochen | 100% |
Zwei (2) Wochen bis weniger als vier (4) Wochen | 80% |
Vier (4) Wochen bis weniger als acht (8) Wochen | 50% |
Acht (8) Wochen bis weniger als 12 Wochen | 25% |
12 Wochen oder mehr | 0% |
i. Diese Garantie gilt nicht, wenn das Dienstverhältnis beendet wird, weil die Stelle aufgrund von Personalabbau oder einer Umstrukturierung des Unternehmens wegfällt;
ii. Das Arbeitsverhältnis des Kandidaten wird nicht wegen mangelnder Leistung vor Abschluss einer Einarbeitungs- oder Ausbildungszeit beendet;
iii. Wird das Arbeitsverhältnis des Kandidaten aufgrund von Fehlverhalten beendet, besteht nur dann Anspruch auf eine Rückerstattung, wenn dieses Fehlverhalten für Foothold America vernünftigerweise vorhersehbar war;
iv. Der Kandidat hat das Arbeitsverhältnis nicht beendet, weil er begründet annehmen konnte, dass die Art der tatsächlichen Arbeit wesentlich von den Informationen abwich, die der Auftraggeber dem Kandidaten vor dessen Einstellung mitgeteilt hatte; oder
v. Der Kandidat hat das Arbeitsverhältnis nicht aufgrund von Diskriminierung oder anderen gegen den Kandidaten gerichteten Handlungen beendet.
vi. DIESE GARANTIE IST IHR EINZIGER RECHTSMITTEL.
vii Wenn die monatliche(n) Zahlung(en) nicht innerhalb von sieben (7) Kalendertagen nach Rechnungsdatum auf unserem Konto eingegangen ist/sind, erlischt diese Ersatzgarantie.
Ihre Annahme von Kandidatenvorschlägen von Foothold America gilt als unwiderlegbarer Beweis für die Zustimmung des Kunden zu unseren Gebühren, Bedingungen und Konditionen, sofern keine schriftliche Änderung vereinbart wurde. Sollten Inkassomaßnahmen erforderlich sein, verpflichten Sie sich zur Übernahme aller damit verbundenen Kosten, einschließlich angemessener Anwaltskosten. Sie unterwerfen sich der Gerichtsbarkeit der Gerichte des Staates New York und erklären sich damit einverstanden, dass dessen Recht für diese Geschäftsbeziehung gilt.
f. Vorzeitiger Erhalt des Kandidaten: Der vorherige Erhalt eines Lebenslaufs oder anderer Unterlagen eines Kandidaten vom Kandidaten selbst oder einer anderen Quelle berührt nicht Ihre Verpflichtung zur Zahlung der Servicegebühr und der Auslagen von Foothold America, es sei denn, der Kandidat befand sich zum Zeitpunkt unserer Weiterleitung bereits aktiv in Ihrer Auswahl für diese Position, was durch geplante Vorstellungsgespräche innerhalb der letzten neunzig (90) Kalendertage belegt und innerhalb von zehn (10) Kalendertagen nach Übermittlung der Kandidatendaten an den Kunden schriftlich bestätigt wurde.
Ende der spezifischen Bedingungen für Personalvermittlungsdienste
Spezifische Bedingungen für Virtual Office Services
a. Es obliegt dem Kunden, alle Beteiligten über seine Adress- und/oder Kommunikationsänderung zu informieren. Post, die an die virtuelle Niederlassung von Foothold America gesendet wird, wird gegebenenfalls an den Absender zurückgeschickt, und alle Postbearbeitungs- und/oder Anrufannahmedienste werden zu diesem Zeitpunkt eingestellt. Die Standardgebühr während einer Verlängerung entspricht der jeweils gültigen Standardgebühr für die Dienstleistungen von Foothold America.
b. Änderung des DienstesFoothold America behält sich das Recht vor, den Service ganz oder teilweise, vorübergehend oder dauerhaft, mit oder ohne Benachrichtigung des Kunden, zu ändern oder einzustellen und ist nicht verpflichtet, den Service zu unterstützen oder zu aktualisieren. Die geänderten Bedingungen treten unmittelbar nach ihrer Aktualisierung über diesen Link in Kraft. Der Kunde erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass Foothold America weder dem Kunden noch Dritten gegenüber haftet, falls Foothold America von seinem Recht Gebrauch macht, den Service ganz oder teilweise zu ändern oder einzustellen.
c. Änderung der Kundentarife. Die auf den Websites von Foothold America veröffentlichten Einzelhandelspreise für Dienste können zeitlich begrenzte Aktionspreise widerspiegeln oder nur Erstkunden zur Verfügung stehen. Foothold America behält sich das Recht vor, die Kundenpreise nach eigenem Ermessen mit einer Ankündigungsfrist von fünfundvierzig (45) Tagen zu ändern. Ungeachtet des Vorstehenden gilt: Wenn ein Benutzer mehr Telefon-, Messaging- oder Faxminuten nutzt als in seinen Kommunikationsdiensten enthalten sind, behält sich Foothold America, soweit anwendbar, das Recht vor, dem Kunden diese Nutzung sofort zu den dann geltenden Tarifen für alle Minuten über dem Minutenlimit des Plans in Rechnung zu stellen, und zwar bei Anrufen innerhalb der kontinentalen USA, basierend auf der Art des Kommunikationsplans des Benutzers. Bei Anrufen außerhalb der kontinentalen USA können internationale Ferngesprächstarife anfallen. Wenden Sie sich an den Kundendienst von Foothold America, um die aktuellen internationalen Ferngesprächstarife zu erfahren.
d. Gebühren. Indem der Kunde sich für den Erwerb von abonnementbasierten Diensten entscheidet, garantiert er, dass alle von ihm übermittelten Informationen wahr, rechtsgültig und richtig sind (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Rechnungsadresse des Kunden und seine Adresse außerhalb der USA sowie eine Kontakt-E-Mail-Adresse), und erklärt sich damit einverstanden, alle ihm entstehenden Abonnement- und zusätzlichen Nutzungsgebühren zuzüglich aller anfallenden Steuern zu zahlen.
e. EinrichtungsgebührenIhre Einrichtungsgebühren (falls zutreffend) und wiederkehrenden Servicegebühren sind im Voraus zu entrichten und werden nicht erstattet. Unabhängig vom Startdatum des Services stellt Foothold America den vollen Monatsbeitrag gemäß den Bedingungen des Immobilieneigentümers in Rechnung. Teil- oder anteilige Gebühren gelten nicht für virtuelle Bürodienstleistungen. Sie erklären sich damit einverstanden, dass Foothold America die monatliche Servicegebühr ohne weitere Autorisierung des Kunden einziehen darf, es sei denn, der Kunde widerruft diese Autorisierung im Voraus. Eine solche Widerrufung hat keine Auswirkungen auf Gebühren, die vor dem Zeitpunkt erhoben wurden, zu dem Foothold America angemessenerweise auf die Widerrufung reagieren konnte. Sollten Sie Fragen zu Gebühren haben, die Ihrem Konto belastet wurden, wenden Sie sich bitte innerhalb von dreißig (30) Tagen nach dem Belastungsdatum an den Kundenservice von Foothold America. Die Nichtnutzung des Kontos berechtigt Foothold America nicht zur Zahlungsverweigerung der gemäß dieser Vereinbarung von Foothold America in Rechnung gestellten Gebühren.
f. Einige Servicepakete beinhalten eine bestimmte Anzahl monatlicher Gesprächsminuten als Teil der monatlichen Servicegebühr. Die Gebühren für Live- und automatisierte Gesprächsminuten werden sekundengenau abgerechnet. Foothold America behält sich das Recht vor, Abonnenten die Nutzung über die im Tarif enthaltenen monatlichen Minuten hinaus zu den jeweils gültigen Tarifen in Rechnung zu stellen. Bei Anrufen oder Faxen in Länder außerhalb der kontinentalen USA oder Kanadas können ab der ersten Minute internationale Tarife anfallen. Faxe werden pro Seite (eingehend und ausgehend) berechnet und entsprechen in der Regel einer automatisierten Gesprächsminute pro Seite. Die Nutzungsgebühren werden nachträglich über Ihre hinterlegte(n) Kreditkarte(n) abgerechnet. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Foothold America diese Gebühren dem Kunden in Rechnung stellen darf. Im Falle einer Kündigung Ihres Kontos ist Foothold America berechtigt, dem Kunden alle zusätzlichen Nutzungsgebühren in Rechnung zu stellen, die während der aktiven Vertragslaufzeit angefallen sind. Der Kunde kann seine bestehende gebührenfreie Rufnummer mit Zustimmung seines bisherigen Anbieters zu Foothold America portieren. Hierfür kann eine einmalige Portierungsgebühr anfallen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den Kundenservice. Der Anbieter von Foothold America besitzt alle im Rahmen des Dienstes verwendeten Nummern. Gebührenfreie oder lokale Nummern können nicht von Foothold America weggebracht werden, es sei denn, der Kunde hat ursprünglich eine Nummer zu Foothold America portiert. In diesem Fall kann eine einmalige Portierungsgebühr für die Portierung der Kundennummer anfallen.
g. Alle Servicepakete mit Postscanning-Services (verfügbar an teilnehmenden Standorten) können je nach gewähltem Tarif eine begrenzte Anzahl monatlicher Scanvorgänge für Briefumschläge und/oder Paketadressetiketten im Rahmen der monatlichen Servicegebühr beinhalten. Sofern der monatliche Tarif des Kunden dies zulässt, behält sich Foothold America das Recht vor, dem Kunden die Nutzung über die im Tarif enthaltenen monatlichen Kontingente hinaus zum jeweils gültigen Preis pro Adressetikettenscan in Rechnung zu stellen. Sämtliche zusätzlichen Kosten für die Nutzung und/oder vom Kunden angeforderte Aktionen, einschließlich des Scannens von Postinhalten, der Postweiterleitung und anderer spezieller Benutzeranfragen oder Aktionen, die aufgrund mangelnder Kundenkommunikation oder -benachrichtigung erforderlich sind, können zu den jeweils geltenden Verwaltungs- und/oder festgelegten Tarifen abgerechnet werden. Foothold America führt Aktionen ausschließlich auf Grundlage der ursprünglichen elektronischen Anfrage des Kunden und des gewählten Tarifs durch. Alle Änderungen bezüglich Postweiterleitung und/oder Empfängerangaben müssen von Mitarbeitern von Foothold America und/oder deren Partnern genehmigt und umgesetzt werden, um wirksam zu werden. Automatische monatliche Abonnementgebühren werden der/den Kreditkarte(n) des Kunden belastet, wenn vor Ablauf des Abrechnungszeitraums keine ordnungsgemäße Kündigung gemäß der Kündigungsfrist in Abschnitt 5.c (Standardkündigungsfristen) eingegangen und bestätigt wurde. Die Postbearbeitungsdienste können nur in Verbindung mit einem aktiven virtuellen Büroadressenprodukt genutzt werden und unterliegen denselben rechtlichen und Haftungsbestimmungen wie in Abschnitt h unten beschrieben.
h. Dienste/MailDer United States Postal Service (USPS) verlangt gemäß Regel 66, Federal Register 56993 vom 14. November 2001, die für kommerzielle Postannahmestellen (Commercial Mail Receiving Agencies, CMRA) gilt, die Einhaltung der folgenden Bestimmungen durch den Kunden. Foothold America verpflichtet sich, ein vollständig ausgefülltes CMRA-Formular 1583 bereitzustellen und dieses gegebenenfalls vor der Einreichung notariell beglaubigen zu lassen. Hierfür können zusätzliche Gebühren anfallen. Bevor Post empfangen oder andere standortbezogene Dienstleistungen reserviert oder genutzt werden können, müssen alle Personen, für die wir Post bearbeiten oder die Post am Standort abholen, uns einen amtlichen Lichtbildausweis sowie einen weiteren gültigen Identitätsnachweis gemäß Formular 1583 vorlegen. Jeder Kunde, der einen Standort bei Foothold America reserviert hat, muss gegebenenfalls – unabhängig vom Herkunftsland – einen gültigen Identitätsnachweis und ausgefüllte Formulare vorlegen, um die Postannahme an seinem neuen Standort zu starten. Für bestimmte lokale oder standortspezifische Anforderungen können zusätzliche Formulare erforderlich sein. Einige inländische und internationale virtuelle Bürostandorte benötigen möglicherweise zusätzliche Formulare oder Angaben im Rahmen der allgemeinen Compliance.
i. HinweisZusätzliche Firmennamen oder „DBAs“ (Doing Business As) sind erforderlich, um eine separate virtuelle Geschäftsadresse und zugehörige Dienstleistungen zu registrieren. Es gelten die üblichen Einzelhandelspreise, Einrichtungsgebühren und -voraussetzungen. Foothold America und seine Partner/Tochtergesellschaften übernehmen keine Gewähr für die Vorteile oder die Gültigkeit einer virtuellen Geschäftsadresse im Zusammenhang mit Suchmaschinenmarketing, Suchmaschinenoptimierung, Einträgen in Kartenverzeichnissen und/oder der Beantragung von Gewerbelizenzen/Gründungen oder Finanzdienstleistungen.
j. Der Nutzer verpflichtet sich, alle Regeln und Vorschriften der CMRA einzuhalten. Nach Beendigung dieses Vertrags erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass alle nachfolgenden Sendungen mit dem Vermerk „Zurück an Absender“ versehen werden und keine weiteren Sendungen oder Lieferungen angenommen werden. Der Kunde darf die oben in diesem Vertrag angegebene Adresse von Foothold America und/oder deren Beauftragten als Geschäftsadresse verwenden, vorbehaltlich bestimmter Ausnahmen an bestimmten Standorten. Sie darf jedoch nicht als eingetragene Geschäftsadresse verwendet werden, es sei denn, die Dienstleistungen eines eingetragenen Vertreters sind für diese Adresse ausdrücklich inbegriffen. Die Post wird gemäß den Anweisungen des Kunden bearbeitet, und der Kunde trägt alle anfallenden Weiterleitungs- und Servicegebühren. Wählt der Kunde den Versand oder die Weiterleitung von Post oder Paketen per Federal Express, United Parcel Service, DHL oder einem anderen Expressversanddienst, ist er verpflichtet, Foothold America sein eigenes Versandkonto zur Verfügung zu stellen, über das diese Dienstleistungen abgerechnet werden können. Jeder Verstoß gegen die Bestimmungen der USPS kann zur Kündigung der Dienstleistungen durch Foothold America führen und dem Zuwiderhandelnden Geldstrafen oder Freiheitsstrafen einbringen. Wurde Foothold America mit der Weiterleitung von Post beauftragt, haften weder Foothold America noch deren Beauftragte für Verzögerungen oder Verluste während des Weiterleitungsprozesses. Jeder Standort hat seine eigenen Richtlinien. Foothold America nimmt jedoch keine Gegenstände an, die mehr als 10 kg wiegen, eine beliebige Dimension von 18 cm überschreiten oder ein Volumen von 1 m³ nicht erreichen. Dies gilt auch für Gegenstände, die gefährliche, lebende oder verderbliche Güter enthalten. Foothold America ist berechtigt, nach eigenem Ermessen nicht abgeholte Gegenstände zurückzusenden oder die Annahme einer als unangemessen oder rechtswidrig erachteten Menge zu verweigern. Bei Fragen zu den Postbearbeitungsmöglichkeiten eines bestimmten Standorts wenden Sie sich bitte an den Kundenservice von Foothold America. Der Kunde sichert zu, die Dienstleistungen nicht für obszöne, illegale, unmoralische oder verleumderische Zwecke zu nutzen und Foothold America in keiner Weise in Verruf zu bringen. Der Kunde darf den Namen Foothold America weder ganz noch teilweise für Handelszwecke verwenden oder mit anderen Namen kombinieren. Foothold America haftet nicht für Verluste, die durch technische Störungen, Streiks, Verspätungen oder die Nichterfüllung der Pflichten durch Mitarbeiter, Manager oder Hausmeister entstehen. Diese Vereinbarung unterliegt dem Recht des US-Bundesstaates New York und ist entsprechend auszulegen und durchzusetzen.
k. Foothold übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für mögliche Steuerverbindlichkeiten, die dem Kunden von Steuerbehörden aufgrund der Erbringung von Dienstleistungen durch Foothold America auferlegt werden. Der Kunde bestätigt, dass Foothold America ihm empfohlen hat, sich hinsichtlich dieses Vertrags und der Frage, ob dieser eine steuerliche Präsenz für den Kunden oder seine verbundenen Unternehmen im Zuständigkeitsbereich einer Steuerbehörde begründet, selbst professionell oder rechtlich beraten zu lassen.
Ende der spezifischen Bedingungen für Virtual Office
Spezifische Bedingungen für PEO+-Dienste
Der Kunde ist verpflichtet, seinen Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung in Übereinstimmung mit allen Bundes- und Landesgesetzen und -vorschriften für Berufsverbände nachzukommen.
a. Employee BenefitsDer Kunde verpflichtet sich zur Zusammenarbeit mit Foothold America in allen Angelegenheiten, die für die ordnungsgemäße Verwaltung der Kunden-Vorteilspläne durch Foothold America erforderlich sind, insbesondere zur Unterzeichnung aller notwendigen Vereinbarungen und Dokumente. Foothold America teilt dem Kunden hiermit mit, und der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Foothold Insurance Services, Inc. („FIS“) der verantwortliche Makler für alle privaten Kunden-Vorteilspläne ist, mit Ausnahme von PEO-Vorteilsplänen Dritter. Der Kunde ist sich bewusst, dass er nicht verpflichtet ist, (i) FIS als Makler für Kunden-Vorteilspläne zu beauftragen oder (ii) im Rahmen dieser Vereinbarung an einem Kunden-Vorteilsplan oder einem anderen Vorsorgeplan teilzunehmen. Der Kunde kann seine Vorsorgepläne und/oder seinen Makler frei wählen. Mit der Unterzeichnung dieser Vereinbarung und der Zustimmung zur Teilnahme an einem Kunden-Vorteilsplan verzichtet der Kunde auf alle Ansprüche gegen Foothold America und FIS oder deren jeweilige Gesellschafter, Eigentümer, Geschäftsführer, leitende Angestellte und Mitarbeiter im Zusammenhang mit der Zahlung von Gebühren durch FIS an Foothold America.
b. ArbeitspraktikenFoothold America erbringt auf Kundenwunsch Personalberatungsleistungen für ausgewählte Führungskräfte des Kunden, einschließlich der Unterstützung bei der Erstellung eines Mitarbeiterhandbuchs und anderer Personalrichtlinien und -verfahren. Der Kunde ist sich ausdrücklich darüber im Klaren, dass Foothold America bei der Erbringung von Personalberatungsleistungen keine Rechtsberatung leistet und auch nicht als Arbeitgeber der vom Kunden abgedeckten Mitarbeiter fungiert.
c. Lohn- und GehaltsabrechnungFoothold America wird die Lohn- und Gehaltsabrechnung durch einen externen PEO-Dienstleister gemäß den geltenden Gesetzen und Vorschriften überwachen, vorausgesetzt, der Kunde stellt Foothold America alle Lohn- und Gehaltsdaten rechtzeitig und korrekt zur Verfügung, damit der Dienstleister die Lohn- und Gehaltsabrechnung überwachen kann.
d. Überprüfung der LohnsteuerFoothold America arbeitet mit externen PEOs zusammen, die für die versicherten Mitarbeiter die Lohnsteuern auf Bundes-, Landes- und lokaler Ebene, einschließlich der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung, einbehalten, melden und abführen. Die externen PEOs erstellen und übermitteln die gesetzlich vorgeschriebenen Steuererklärungen für die Vergütungen und Leistungen, insbesondere die Formulare W-2 (Lohn- und Steuererklärung), W-4 (Bescheinigung über den zulässigen Steuerabzug des versicherten Mitarbeiters) und vergleichbare und/oder entsprechende Formulare, die von den jeweiligen Landes- oder Kommunalbehörden vorgeschrieben sind. Foothold America überprüft diese Formulare regelmäßig.
e. ArbeitslosenunterstützungFoothold America arbeitet mit externen PEOs zusammen, um die Anträge und Ansprüche auf Arbeitslosenunterstützung zu verwalten und gegebenenfalls auch Einwände gegen Arbeitslosenansprüche zu erheben.
f. Verantwortlichkeiten des Kunden: Der Kunde ist für folgende Verpflichtungen verantwortlich:
i. Sicherheit am ArbeitsplatzDer Auftraggeber ist alleiniger Arbeitgeber im Hinblick auf die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften. Er behält die ausschließliche Kontrolle über die Sicherheit der Arbeitsplätze, an denen die betroffenen Mitarbeiter tätig sind, und trägt somit die alleinige Verantwortung für die Einhaltung der geltenden Bundes-, Landes- und Kommunalgesetze, -verordnungen, -richtlinien und -bestimmungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz („Arbeitsschutzgesetze“). Der Auftraggeber ist allein verantwortlich für die Identifizierung und Beseitigung aller bekannten Gefahren für die Gesundheit und Sicherheit der betroffenen Mitarbeiter am Arbeitsplatz. Der Auftraggeber bestätigt und erklärt sich damit einverstanden, dass er Foothold America nicht mit der Geschäftsführung oder Kontrolle seines Geschäftsbetriebs beauftragt hat und dass Foothold America weder verpflichtet noch befugt ist, von den betroffenen Mitarbeitern genutzte Geräte, Werkzeuge, Fahrzeuge oder Maschinen zu prüfen, zu installieren, zu modifizieren, zu reparieren oder zu warten. Der Auftraggeber wird auf eigene Kosten alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, um die Arbeitsschutzgesetze einzuhalten.
ii. KundenvorteilspläneDer Kunde wird ohne ausdrückliche schriftliche Mitteilung an Foothold America keine zusätzlichen oder alternativen Leistungen für die versicherten Mitarbeiter oder deren Angehörige im Rahmen der Leistungen der Drittanbieter-PEO-Leistungspläne („Kundenpläne“) anbieten. Sofern den versicherten Mitarbeitern oder deren Angehörigen Leistungen im Rahmen eines Kundenplans gewährt werden und dieser Kundenplan nicht von einem Drittanbieter-PEO verwaltet wird, wird der Kunde: (i) sicherstellen, dass der Kundenplan in Übereinstimmung mit geltendem Recht und den Bestimmungen der jeweiligen Planunterlagen verwaltet wird; und (ii) die alleinige Verantwortung und Haftung für den Kundenplan behalten. Der Kunde versteht, erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass: (a) Foothold America weder Planverantwortlicher noch Planverwalter oder Treuhänder eines Kundenplans ist; (b) Foothold America keine weitere Rolle, Verantwortung oder Haftung in Bezug auf einen Kundenplan übernimmt, insbesondere nicht die eines Drittanbieterverwalters. und c) soweit Foothold America administrative oder sonstige Dienstleistungen in Bezug auf einen Kundenplan erbringt, (1) werden alle diese Dienstleistungen im Namen des Kunden und auf dessen spezifische Anweisung hin erbracht, (2) Foothold America hat hinsichtlich dieser Dienstleistungen keinen Ermessensspielraum, (3) Foothold America übernimmt aufgrund dieser Dienstleistungen keine treuhänderischen oder sonstigen Verpflichtungen gemäß dem Employee Retirement Income Security Act von 1974 in der jeweils gültigen Fassung (ERISA) oder einem anderen Gesetz und (4) der Kunde bleibt allein für diese Dienstleistungen und alle damit verbundenen Verpflichtungen verantwortlich und haftbar.
iii. Vertrauliche InformationenDer Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die Wahrung und den Schutz seiner vertraulichen Informationen, Geschäftsgeheimnisse und geschützten Informationen. Sofern gesetzlich nicht anders vorgeschrieben und/oder zur Erfüllung seiner Pflichten aus diesem Vertrag erforderlich, gibt Foothold America keine Gehalts- und/oder Gesundheitsdaten und/oder andere vertrauliche Informationen, die es vom Kunden erhält, weiter.
iv. Kontrolle des KundengeschäftsDer Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die Kontrolle seines Geschäfts. Im Sinne dieser Vereinbarung bezeichnet „Kundengeschäft“ alle Aspekte des Kundengeschäfts mit Ausnahme der von Foothold America während der Laufzeit der Vereinbarung für abgedeckte Mitarbeiter erbrachten Dienstleistungen. Alle im Zusammenhang mit dem Kundengeschäft ergriffenen Maßnahmen gelten als vom Kunden oder in dessen Namen ergriffen und nicht von Foothold America. Weder diese Vereinbarung noch die Tatsache, dass eine oder mehrere Personen, die befugt sind, im Namen des Kunden zu handeln, Mitarbeiter von Foothold America sind, begründen ein Recht oder eine Befugnis für Foothold America oder eine Pflicht oder Verantwortung für Foothold America, Entscheidungen bezüglich des Kundengeschäfts zu treffen.
v. Zusammenarbeit mit Foothold AmericaDer Kunde ist verpflichtet, Anfragen von Foothold America nach den für die Erbringung der Dienstleistungen erforderlichen Unterlagen und Daten zeitnah und präzise zu beantworten. Nach Erhalt übermittelt der Kunde Foothold America unverzüglich Kopien von Aufforderungen, Benachrichtigungen, Ansprüchen, Vorladungen und anderen rechtlichen Dokumenten, die die betroffenen Mitarbeiter betreffen. Der Kunde ist verpflichtet, mit Foothold America bei der Untersuchung, Beilegung, dem Vergleich und der Verteidigung von Rechtsansprüchen im Zusammenhang mit den betroffenen Mitarbeitern zusammenzuarbeiten.
vi. MitarbeiterüberwachungDer Auftraggeber ist dafür verantwortlich, die unter die Regelung fallenden Mitarbeiter ausreichend zu beaufsichtigen, anzuleiten und zu kontrollieren, damit er seine Geschäfte sicher und rechtmäßig durchführen kann.
vii Personalabbau-MitteilungenDer Kunde ist verpflichtet, alle nach dem Worker Adjustment and Retraining Notification Act („WARN“) und ähnlichen Landes- und Kommunalgesetzen erforderlichen Benachrichtigungen zu übermitteln. Der Kunde wird Foothold America außerdem mindestens 62 Tage im Voraus über jede Entlassung oder Werksschließung informieren, die unmittelbar oder zukünftig eine Benachrichtigung nach diesen Gesetzen erforderlich machen könnte.
viii Mitarbeiterdokumentation und -kommunikation. Der Kunde verpflichtet sich, die Vorgaben von Foothold America bezüglich der Anforderungen für die Einstellung von Mitarbeitern zu befolgen. Der Kunde arbeitet mit Foothold America zusammen, um sicherzustellen, dass Foothold America alle ordnungsgemäß ausgefüllten Einstellungsunterlagen erhält, insbesondere das Formular W-4, das Formular I-9 sowie alle weiteren von Foothold America angeforderten Dokumente. Der Kunde gestattet einem neu eingestellten Mitarbeiter die Arbeitsaufnahme erst, nachdem Foothold America und der beauftragte Personaldienstleister die Einstellungsunterlagen genehmigt und den Mitarbeiter als Mitarbeiter akzeptiert haben. Nach der Akzeptanz als Mitarbeiter kann Foothold America mit dem Mitarbeiter per SMS oder über andere Kommunikationsmittel kommunizieren, um ihm Zusatzleistungen anzubieten, sofern der Mitarbeiter dem Erhalt dieser Mitteilungen nicht widerspricht.
ix. Treuhänderische HaftungFoothold America bietet dem Kunden keine Versicherung für Treuhandhaftung an, die Verluste abdeckt, die sich aus dem Verlust von Geldern versicherter Mitarbeiter ergeben könnten, die von einem externen PEO oder einem anderen externen Dienstleister in treuhänderischer Funktion verwahrt werden.
x. Einhaltung des Arbeitsrechts. Der Kunde ist verpflichtet, die Bundes-, Landes- und lokalen Gesetze zu Arbeits- und Beschäftigungsrecht einzuhalten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Civil Rights Acts von 1866, 1964 (einschließlich Titel VII) und 1991, den Age Discrimination in Employment Act („ADEA“), den Americans with Disabilities Act („ADA“), den Family and Medical Leave Act („FMLA“), den Fair Labor Standards Act („FLSA“), den Worker Adjustment and Retraining Notification Act („WARN“), den National Labor Relations Act („NLRA“), den Equal Pay Act („EPA“), den Vietnam Era Veteran's Readjustment Assistance Act („VEVRAA“), den Fair Credit Reporting Act („FCRA“), den Employee Polygraph Protection Act („EPPA“), den Immigration Reform and Control Act („IRCA“), den Older Workers Benefits Protection Act („OWBPA“), den Occupational Health and Safety Act („OSHA“), den Uniformed Services Employment and Reemployment Rights Act („USERRA“), den Genetic Information Non-Discrimination Act („GINA“) und alle anderen lokalen, staatlichen (einschließlich aller Staaten innerhalb der Vereinigten Staaten) und bundesstaatlichen Gesetze, die das Arbeitsverhältnis regeln, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Gesetze zur Regelung von Diskriminierung und Belästigung am Arbeitsplatz und zur Regulierung von Löhnen und Arbeitszeiten am Arbeitsplatz (zusammen die „staatlichen und bundesstaatlichen Arbeitsgesetze“).
xi. Einhaltung der UrlaubsgesetzeDer Kunde trägt die alleinige Verantwortung für alle Verpflichtungen und Kosten im Zusammenhang mit der Einhaltung des US-amerikanischen Bundesgesetzes über Familien- und Krankheitsurlaub (Family and Medical Leave Act, „FMLA“) und ähnlicher Landes- und Kommunalgesetze (im Folgenden „Urlaubsgesetze“). Dies umfasst unter anderem die Kosten für die Wiedereinstellung oder die Suche nach einer Ersatzbeschäftigung sowie die Kosten für die Weiterführung der Sozialleistungen während des FMLA-Urlaubs oder eines vergleichbaren Urlaubs. Der Kunde bestätigt, dass Foothold America keine Rechtsberatung anbietet.
xii. Regierungsverträge. Der Kunde ist allein verantwortlich für die Einhaltung der Anforderungen in Bezug auf Regierungsverträge gemäß den Gesetzen, Vorschriften und Verordnungen auf Bundes-, Staats-, Bezirks- oder lokaler Ebene, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Einhaltung der Executive Order 11246, des Walsh-Healey Public Contracts Act, des Davis-Bacon Act und des Service Contract Act von 1965.
xiii. MitarbeiterauswahlDer Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die Eignungsprüfung der Mitarbeiter vor der Einstellung. Niemand gilt als Mitarbeiter, bevor er von einem externen Personaldienstleister (PEO) als solcher akzeptiert wurde. Der Kunde kann vor der Einstellung Tests, Vorstellungsgespräche, Hintergrundüberprüfungen und sonstige Eignungsprüfungen für jeden Mitarbeiter durchführen, sofern er dies für angemessen hält. Diese Tests, Vorstellungsgespräche und Überprüfungen erfolgen in Übereinstimmung mit allen geltenden Gesetzen, Regeln und Vorschriften. Foothold America übernimmt gegenüber dem Kunden keine Verpflichtung oder Haftung hinsichtlich der Eignung eines Mitarbeiters für seine Aufgaben. Der Kunde versteht und erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass Foothold America mit der Erbringung von Beratungsleistungen oder Unterstützung keine Rechtsberatung leistet.
xiv. Rechtliche KonformitätDer Auftraggeber ist für die Einhaltung aller für seine Geschäftstätigkeit geltenden Gesetze verantwortlich, insbesondere für die erforderlichen Anmeldungen, Lizenzen, Steuern, Bürgschaften, Versicherungen, Bauvorschriften und -bestimmungen sowie Umweltauflagen. Benötigt ein Mitarbeiter des Auftraggebers eine Lizenz, Registrierung oder Zertifizierung gemäß Bundes-, Landes- oder Kommunalrecht oder -verordnung oder muss er bei der Ausübung seiner Tätigkeit unter der Aufsicht einer solchen Person oder Einrichtung arbeiten, so gilt er für die Zwecke dieser Lizenzierung als Mitarbeiter des Auftraggebers. Der Auftraggeber ist allein verantwortlich für die Überprüfung dieser Lizenzierung und/oder die Bereitstellung der erforderlichen Aufsicht.
xv. SchadensmeldungDer Kunde informiert Foothold America und externe PEOs unverzüglich über alle Beschwerden, Ansprüche, Anmeldungen und Anfragen abgedeckter Mitarbeiter im Zusammenhang mit der Beschäftigung abgedeckter Mitarbeiter und stellt Foothold America und externen PEOs unverzüglich vollständige und genaue Informationen zu diesen Angelegenheiten zur Verfügung. Der Kunde informiert Foothold America und externe PEOs unverzüglich über alle Behauptungen wegen Diskriminierung, sexueller Belästigung oder sonstigen unangemessenen Verhaltens eines abgedeckten Mitarbeiters oder wenn behauptet wird, ein abgedeckter Mitarbeiter sei Opfer von Diskriminierung, sexueller Belästigung oder sonstigen unangemessenen Verhaltens, und zwar spätestens fünf (5) Werktage, nachdem der Kunde von der Behauptung oder Anschuldigung Kenntnis erlangt hat.
xvi. Steuern und GebührenFoothold America übernimmt keine Verantwortung für die Zahlung und Meldung etwaiger Steuern und staatlicher Gebühren für den Kunden.
xvii. Kostenpflichtige VoraussetzungenDer Kunde ist allein verantwortlich für die Verwaltung, Finanzierung und korrekte Feststellung der Anspruchsberechtigung auf bezahlte Zusatzleistungen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Urlaub, Krankheitsurlaub (einschließlich gesetzlich vorgeschriebenem bezahltem Krankheitsurlaub), sonstige bezahlte Freistellung, Gewinnbeteiligung, aufgeschobene Vergütung, Boni, Abfindungen, Aktienoptionen/-zuteilungen/-warrants, Provisionen oder sonstige aktienbasierte Vergütungen sowie sonstige leistungsbezogene Vergütungszahlungen. Alle Zahlungen erfolgen über die Lohnbuchhaltung eines externen PEO-Anbieters, um die ordnungsgemäße Meldung und Abführung der Steuern zu gewährleisten. Foothold America übernimmt keine Verantwortung für die Verwaltung oder Finanzierung der genannten bezahlten Zusatzleistungen.
xviii. AbrechnungsdatenDer Kunde verpflichtet sich, Foothold America alle erforderlichen Daten zeitnah und vollständig zur Verfügung zu stellen, damit Foothold America im Auftrag des Kunden die Lohn- und Gehaltsabrechnung für die betroffenen Mitarbeiter durchführen kann. Dies umfasst unter anderem die geleisteten Arbeitsstunden, die Stundensätze, die fälligen Zahlungen und den Status (freigestellt/nicht freigestellt) für jeden Abrechnungszeitraum gemäß den Bestimmungen des Fair Labor Standards Act („FLSA“), geltendem Landes- oder Kommunalrecht sowie etwaigen Vereinbarungen zwischen dem Kunden und dem betroffenen Mitarbeiter. Der Kunde trägt die volle Verantwortung für die Richtigkeit dieser Berichte und die Höhe der jedem Mitarbeiter zustehenden Vergütung. Obwohl Foothold America dem Kunden auf Anfrage Informationen zu den Grundsätzen der Einstufung als freigestellt/nicht freigestellt zur Verfügung stellen kann, erkennt der Kunde an, dass Foothold America keine Rechtsberatung erteilt. Der Kunde führt genaue Aufzeichnungen über die geleisteten Arbeitsstunden im gesetzlich vorgeschriebenen Umfang und stellt diese Foothold America auf Anfrage zur Verfügung. Der Kunde ist allein verantwortlich für die Erstellung und Pflege der Aufzeichnungen über Arbeitsstunden und Anwesenheit und wird keine geltenden Gesetze zur Lohnzahlung verletzen. Der Kunde wird bei der Beauftragung von Foothold America mit der Eingabe von Lohnabzügen oder von externen PEO-Dienstleistern mit deren Abzügen keine geltenden Gesetze bezüglich Lohnabzügen verletzen. Der Kunde darf keine steuerpflichtigen Zahlungen jeglicher Art, mit Ausnahme von Gewinnbeteiligungen oder Ausschüttungen aus betrieblichen Altersvorsorgeplänen gemäß den Bedingungen eines qualifizierten Plans, direkt an die betroffenen Mitarbeiter leisten. Der Kunde verpflichtet sich, Foothold America und den externen PEO-Dienstleister unverzüglich über alle ihm zugestellten Anordnungen oder Mitteilungen zu Lohnpfändungen, Zwangsabzügen, Steuerpfändungen oder sonstige rechtliche Verfahren zu informieren, die die an die betroffenen Mitarbeiter gezahlten Löhne betreffen. Auf Verlangen von Foothold America oder dem externen PEO-Dienstleister verpflichtet sich der Kunde, die erforderlichen Dokumente zu unterzeichnen, um Foothold America oder den externen PEO-Dienstleister zu bevollmächtigen, im Namen des Kunden auf solche rechtlichen Verfahren zu reagieren. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für alle Strafen und Haftungsansprüche, die sich aus der nicht fristgerechten Weiterleitung solcher rechtlicher Verfahren an Foothold America und den externen PEO-Dienstleister oder der unterlassenen Unterzeichnung der erforderlichen Bevollmächtigungsdokumente ergeben.
xix. Schutz der abgedeckten ArbeitnehmerrechteDer Kunde ist verpflichtet, Foothold America und den externen PEO unverzüglich über alle Handlungen, Ereignisse oder Umstände zu informieren, die zu einer Klage wegen Diskriminierung am Arbeitsplatz oder sexueller Belästigung, einer unrechtmäßigen Verweigerung von Arbeitnehmerentschädigungen oder Arbeitnehmerleistungen oder einer sonstigen mutmaßlichen Verletzung der Rechte eines abgedeckten Arbeitnehmers gemäß einem Gesetz oder einer Verordnung geführt haben oder führen können, die das Verhältnis zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern regelt.
xx. Angemessene Vorkehrungen. Soweit für den Kunden zutreffend und gemäß geltendem Recht erforderlich, übernimmt der Kunde auf eigene Kosten die Verpflichtungen und Kosten im Zusammenhang mit der Einhaltung des ADA und ähnlicher staatlicher und lokaler Gesetze, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Kosten für die Bereitstellung angemessener Berücksichtigung von Behinderungen und religiösen Praktiken, die Wiedereinstellung von Mitarbeitern, die aus dem Urlaub zurückkehren, oder die Suche nach einer Ersatzbeschäftigung für sie, falls gesetzlich vorgeschrieben, und die Kosten für die Fortführung von Leistungen während des Urlaubs, falls gesetzlich vorgeschrieben.
xxi. ACA-Compliance-Der Kunde versteht, erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass er allein für alle Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Arbeitgeberpflicht „Play or Pay“ gemäß Abschnitt 4980H des Internal Revenue Code von 1986 in der jeweils gültigen Fassung (IRC) der Gesundheitsreform und anderen anwendbaren Gesetzen verantwortlich und haftbar ist, einschließlich, aber nicht beschränkt auf alle Steuererklärungspflichten gemäß IRC-Abschnitten 6055 und 6056. Soweit Foothold America sich bereit erklärt, den Kunden bei der Erfüllung dieser Verpflichtungen zu unterstützen, versteht, erkennt und erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass: (i) Foothold America dem Kunden keine Rechts- oder Steuerberatung erteilt und der Kunde sich diesbezüglich von seinen eigenen Rechts- und Steuerberatern beraten lässt; (ii) Foothold America sich auf die Richtigkeit aller vom Kunden im Zusammenhang mit dieser Unterstützung bereitgestellten Informationen und Dokumente verlässt; und (iii) der Kunde weiterhin allein für diese Verpflichtungen verantwortlich und haftbar bleibt. Falls der Kunde sich für die Teilnahme an einem von der externen PEO angebotenen Gruppenversicherungsplan entscheidet, versichert er, dass sein Krankenversicherungsplan eine „mindestens notwendige Deckung“ im Sinne des Patientenschutz- und Erschwinglichkeitsgesetzes (ACA) und (ii) einen „Mindestwert“ im Sinne von Abschnitt 36B(c)(2)(C)(ii), der vorgeschlagenen Treasury Regulation Section 1.36B-6 und anderer anwendbarer Richtlinien bietet, und dass ab dem Inkrafttreten des CSA allen versicherten Mitarbeitern, die für einen solchen Krankenversicherungsplan anspruchsberechtigt sind, ein „Angebot zur Deckung“ unterbreitet wird, das sowohl Abschnitt 54.4890-4(b)(1) als auch (2) der Treasury Regulation erfüllt, sofern der Kunde Foothold America rechtzeitig genaue und vollständige Informationen zur Verfügung gestellt hat, die für die Erstellung eines „Angebots zur Deckung“ erforderlich sind. Aufgrund dieser Darstellungen versteht, erkennt und erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass er allein für alle Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Arbeitgeberpflicht „Play or Pay“ gemäß Abschnitt 4980H des Internal Revenue Code von 1986 in der jeweils gültigen Fassung (IRC) der Gesundheitsreform verantwortlich und haftbar ist. Foothold America übernimmt keine Verantwortung für die Einhaltung der ACA-Vorschriften durch den Kunden.
xxii. EinwanderungDer Kunde ist allein für alle I-9-Prozesse und -Verfahren verantwortlich. Er stellt sicher, dass das I-9-Formular für alle neu eingestellten Mitarbeiter fristgerecht und ordnungsgemäß ausgefüllt wird, bewahrt die I-9-Dokumente für den gesetzlich vorgeschriebenen Zeitraum auf und aktualisiert sie, wenn dies gesetzlich erforderlich ist. Foothold America kann dem Kunden auf dessen Wunsch hin Informationen oder Unterstützung hinsichtlich der korrekten Ausfüllverfahren des I-9-Formulars bereitstellen; die Verantwortung für die Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen des Formulars I-9 liegt jedoch weiterhin allein beim Kunden. Jegliche Bußgelder oder sonstige Strafen, die sich aus der Nichteinhaltung der I-9-Verfahren und -Prozesse durch den Kunden ergeben, gehen ausschließlich zu dessen Lasten. Der Kunde darf im Zusammenhang mit dem I-9-Prozess keine diskriminierenden oder sonstigen rechtswidrigen Handlungen vornehmen.
xxiii. HonorareDer Kunde zahlt Foothold America die Gebühren gemäß der Gebührenordnung sowie alle weiteren anfallenden und vom Kunden an Foothold America zu zahlenden Beträge. Sollte der Kunde zusätzliche, nicht in diesem Vertrag enthaltene Leistungen in Anspruch nehmen, werden die Gebühren für diese zusätzlichen Leistungen separat verhandelt und bezahlt.
xxiv. GebührenanpassungDie im Angebot ausgewiesene Verwaltungsgebühr basiert auf den Bedingungen zum Zeitpunkt des Inkrafttretens. Die Notwendigkeit einer Anpassung der Verwaltungsgebühr wird von Zeit zu Zeit nach Bedarf geprüft. Bei Änderungen im Geschäftsbetrieb des Kunden oder bei aktuellen Steuern, Gesetzen oder Beziehungen im Zusammenhang mit dem Verhältnis zwischen Arbeitgeber und versichertem Arbeitnehmer, die sich auf die Kosten von Foothold America auswirken, wird die Verwaltungsgebühr entsprechend den Kostensteigerungen angepasst. Jährlich zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Vereinbarung unterliegt die Verwaltungsgebühr von Foothold America einer automatischen Mindestanpassung, um Marktveränderungen Rechnung zu tragen.
xxv. Rückwirkende Gebühren oder Kosten. Soweit Steuern, Prämien oder andere Kosten von Foothold America einseitig durch eine Regierungsbehörde oder einen anderen Dritten außerhalb der Kontrolle von Foothold America erhöht werden, sei es prospektiv oder rückwirkend, versteht, erkennt der Kunde an und stimmt zu, dass Foothold America dem Kunden derartige Erhöhungen in Rechnung stellen wird und dass alle mit derartigen Erhöhungen verbundenen Gebühren oder Kosten in der gleichen Weise fällig und zahlbar sind wie alle anderen gemäß dieser Vereinbarung in Rechnung gestellten Gebühren oder Kosten, auch wenn derartige Gebühren oder Kosten nach der Kündigung dieser Vereinbarung in Rechnung gestellt werden.
xxvi. KONKURSDer Kunde verpflichtet sich, Foothold America unverzüglich über die Einleitung eines Insolvenz- oder Konkursverfahrens jeglicher Art (ob freiwillig oder unfreiwillig) zu informieren. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass alle von Foothold America vor einem solchen Insolvenzverfahren gezahlten oder vorgeschossenen Löhne, Steuern oder Beiträge, die vom Kunden weiterhin nicht beglichen werden, im Hinblick auf die Rangfolge in den damit verbundenen Gerichtsverfahren als Gebühren für Dienstleistungen gelten.
xxvii. NebengebührenDer Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die im Angebot aufgeführten Gebühren keine anderen Gebühren enthalten, die Foothold America bei Nichteinhaltung der Bedingungen dieser Vereinbarung erheben kann.
g. InfoAb dem Datum des Inkrafttretens und während der gesamten Laufzeit dieses Vertrags sind alle vom Kunden im Rahmen dieses Vertrags oder gemäß diesem Vertrag bereitgestellten Informationen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Jahresabschlüsse, Mitarbeiterlisten, Stellenbeschreibungen und -klassifizierungen, Vergütungen, Leistungen, frühere und anhängige Rechtsansprüche sowie Zeitberichte, wahr und korrekt. Seit dem Datum, an dem Foothold America die Jahresabschlüsse des Kunden oder eines solchen Bürgen vorgelegt wurden, hat sich die finanzielle Lage des Kunden oder eines Bürgen für seine Verpflichtungen aus diesem Vertrag nicht wesentlich verändert.
h. Sicherheit am ArbeitsplatzDer Kunde hält alle geltenden Arbeitsschutzgesetze ein und hat seine Arbeitsstätten, Maschinen, Geräte und Umgebungsfaktoren stets in Übereinstimmung mit den geltenden Arbeitsschutzgesetzen gehalten und wird dies auch weiterhin während der gesamten Laufzeit dieser Vereinbarung tun.
i. Keine RechtsstreitigkeitenSofern Foothold America nicht zuvor schriftlich darüber informiert wurde, sind keine Klagen, Verfahren oder Ermittlungen gegen den Kunden anhängig oder, nach Kenntnis des Kunden, drohend, die die betroffenen Mitarbeiter oder das Arbeitsverhältnis des Kunden mit den betroffenen Mitarbeitern betreffen oder die zu einer wesentlichen Verschlechterung der finanziellen Lage des Kunden oder eines Bürgen für die Verpflichtungen des Kunden aus diesem Vertrag führen könnten. Der Kunde wird Foothold America unverzüglich über den Beginn einer solchen Klage, eines solchen Verfahrens, einer solchen Ermittlung oder die Androhung einer solchen Klage oder Ermittlung informieren.
j. Einhaltung des anwendbaren RechtsEinhaltung geltenden Rechts. Der Kunde hat in keiner Weise gegen geltende Gesetze oder Verordnungen verstoßen, die sich nachteilig auf die betroffenen Mitarbeiter oder das Beschäftigungsverhältnis des Kunden mit den betroffenen Mitarbeitern auswirken würden. Der Kunde hält alle Gesetze, Verordnungen und Erlasse in Bezug auf die betroffenen Mitarbeiter und die Beschäftigungspraxis ein und wird dies auch weiterhin tun. Der Kunde erkennt an, dass bestimmte Anforderungen, die für Arbeitgeber gemäß verschiedenen Bundes- und Landesgesetzen, -regeln und -vorschriften gelten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf den Family Medical Leave Act, den Americans with Disabilities Act, den Worker Adjustment and Retraining Notification Act, Titel VII des Civil Rights Act von 1964 und den Age Discrimination Employment Act, von der Größe und Art des Arbeitgebers abhängen und dass sich der Status des Kunden gemäß einem oder mehreren dieser Gesetze, Regeln und Vorschriften durch den Abschluss dieser Vereinbarung ändern kann.
k. Zugriff auf ArbeitsplatzaufzeichnungenFoothold America ist berechtigt, alle Mitarbeiterakten des Kunden einzusehen, soweit dies zur Sicherstellung der Einhaltung der Verpflichtungen des Kunden aus diesem Vertrag erforderlich ist. Der Kunde gewährt Foothold America oder von Foothold America beauftragten Personen zu jeder angemessenen Zeit während der üblichen Geschäftszeiten Zugang zu seinen Geschäftsräumen, Büchern und Aufzeichnungen, soweit dies zur Sicherstellung dieser Einhaltung erforderlich ist.
Ende der spezifischen Bedingungen für den PEO+-Dienst
Spezielle Bedingungen für die Gründung und Verwaltung von US-Unternehmen
a. Soweit gesetzlich zulässig, haften Foothold America und ihre Lieferanten, Subunternehmer, Partner, verbundenen Unternehmen und Mitarbeiter weder dem Kunden noch Dritten für Verluste oder Schäden (direkte, indirekte oder Folgeschäden). Sollte gegen Foothold America eine Klage erhoben werden, ist der von Foothold America zu erstattende Betrag auf den niedrigeren der folgenden Beträge begrenzt: die Summe der in Rechnung gestellten und gezahlten Gebühren gemäß dieser Vereinbarung oder 2,000 US-Dollar.
b. Foothold übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für mögliche Steuerverbindlichkeiten, die dem Kunden von Steuerbehörden aufgrund der Erbringung von Dienstleistungen durch Foothold America auferlegt werden. Der Kunde bestätigt, dass Foothold America ihm empfohlen hat, sich hinsichtlich dieses Vertrags und der Frage, ob dieser eine steuerliche Präsenz für den Kunden oder seine verbundenen Unternehmen im Zuständigkeitsbereich einer Steuerbehörde begründet, selbst professionell oder rechtlich beraten zu lassen.
Ende der spezifischen Bedingungen für Unternehmenseinrichtungs- und -verwaltungsdienste
Spezielle Bedingungen für Bankvertretungsdienste
a. Es obliegt dem Kunden, der Bank unverzüglich die erforderlichen persönlichen Dokumente für Führungskräfte, Gesellschafter und/oder Direktoren vorzulegen, die berechtigt sind, im Namen des Kundenunternehmens Bankgeschäfte zu tätigen. Dies kann unter anderem den Identitätsnachweis des Inhabers aus dem Ausstellungsland und einen Wohnsitznachweis im Wohnsitzland umfassen.
b. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, Foothold America seine Unternehmensdokumente zur Verfügung zu stellen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf das IRS Employer Identification Letter, die US-Unternehmensregistrierung, den Letter of Good Standing, den Geschäftsplan, die Bankunterlagen der Niederlassung im Heimatland und/oder eine Beschreibung des Geschäftsbetriebs, soweit dies von der Bank im Rahmen ihrer KYC-Pflichten (Know Your Client) angefordert wird.
c. Der Kunde versteht und akzeptiert ausdrücklich, dass Foothold America keine Garantie für die Genehmigung eines Bankkontos übernimmt.
d. Foothold America, seine Mitarbeiter und Auftragnehmer verpflichten sich, im Namen des Kunden keine Bankgeschäfte zu initiieren, zu genehmigen, abzulehnen oder in irgendeiner Weise durchzuführen, es sei denn, sie sind in einem separaten, unterzeichneten Dienstleistungsvertrag, beispielsweise für Buchhaltung, ausdrücklich dazu ermächtigt. Die Bankmitarbeiter von Foothold America haben, sofern nichts anderes vereinbart ist, nur für die Dauer des Auftrags lediglich Lesezugriff auf das Bankkonto des Kunden.
Ende der Vertragsbedingungen speziell für Bankvertretungsdienste
Ende der Laufzeit des Master Service Agreements
Globales Hauptquartier
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